Geschrieben von: Gast, 29.07.2019, 10:28, Forum: Beamte, Antworten (3)

Hallo,

ich wurde in der 2. Qualifikationsebene (Justiz) in der zweiten verlängerten Probezeit als Beamter auf Probe entlassen. Mein Problem in den Stellen vorher gab es oft Ärger da die Stellen schwierig waren. Die oberste Dienstbehörde gab zu das die Einsatzorte nicht ideal sind und für die Beurteilung der Probezeit nicht ideal waren. Aus diesem Grund wurde die Probezeit 2x verlängert. Mein letzter Einsatzort war die oberste Dienstbehörde selbst. Hier litt ich aber unterkant an einer Virusinfektion, die die Konzentrationsfähigkeit stark leiden lässt. Diese Erkrankung dauert bis zur Ausheilung über 1 Jahr und wurde erst spät diagnostiziert. In der Krankheitsphase wurde ich schließlich endgültig entlassen. Obwohl von Fachärzten eine ausführliche Bescheinigung über diesen Zeitraum vorlag, aus der hervorgeht das eine anspruchsvolle Leistung nicht in diesem Zeitraum nicht besteht und bestehen kann. Meine Behörde ist der Meinung das spielt keine Rolle da die Entlassungsgründe bereits vorher vorgelegen haben. (Im Zeitraum vorher ist die Dokumentation der Behörde darüber mangelhaft). 
Meine Frage ist jetzt ob ich über den Amtsarzt feststellen lassen kann ob eine Entlassung in diesem Zeitraum überhaupt möglicht ist? Oder ob die Probezeit weiter verlängert werden muss bis die Erkrankung ausgeheilt ist? Meine Behörde lehnte dies ab mit der Begründung sie könnten die Probezeit nicht weiter verlängern ohne mich übernehmen zu müssen. Meine konkrete Frage ist ob ich selbst einen Feststellungstermin beim Amtsarzt aktivieren kann? Meine Behörde lehnt das natürlich ab, da die Feststellung zu deren Nachteil ausgehen könnte. 

Gruß
Chris

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Geschrieben von: Gast, 26.07.2019, 15:36, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo zusammen, 

ich habe 2017 mit meinem AII angefangen. Dafür musste ich eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben, die mich zu 2 Jahren bei meinem aktuellen Arbeitgeber verpflichtet. Falls ich innerhalb der nächsten zwei Jahre kündigen sollte, müsste ich die Kosten des Lehrgangs und die Entgeltfortzahlung der freigestellten Arbeitszeit anteilig zurückzahlen.
Ich habe vor Kurzem gehört, dass eine solche Vereinbarung nicht zulässig ist. 

Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2019, 19:44, Forum: TVöD, Antworten (8)

Hallo zusammen,

Ich arbeite in Ba-Wü beim GVD und habe EG 7.
Mittlerweile gibt es ein Gerichtsurteil von Arbeitsgericht Stuttgart, dass jetzt die Kollegen in einer Gemeinde in Ba-Wü EG 9a bekommen. Weiß jemand um welche Gemeinde es sich handelt? Welche konkreten Beispiele zählen zu den selbständigen Leistungen, die EG 9a rechtfertigen?
Vielen Dank für die Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2019, 12:56, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (4)

Ich habe mich die letzten Wochen mal mit der Gemeindeordnung (RLP) befasst und finde dass sie mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Zeit ist. Da es immer schwerer ist Gemeinderatsmitglieder, Beigeordnete oder gar Bürgermeister zu finden, sollten ein paar Einschränkungen aufgehoben und abgeschafft werden. Mir wäre es egal ob ein Bürgermeister auch gleichzeig als Gemeindearbeiter arbeitet oder ob ein Beigeordneter auch in irgendeiner anderen Funktion für die Gemeinde arbeitet. Ich sehe da keine Interessenkonflikt.

Würde gerne andere Meinung hören. Auch zu anderen Themen der GemO.

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2019, 11:01, Forum: Kasse, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

wir akutalisieren gerade unsere Dienstanweisung in der Kasse. Es gibt von der GPA ein Muster, das auch "Besondere Bestimmungen über den Ablauf und die Sicherung des automatisierten Buchführungsverfahrens" vorsieht. Hier wird aber immer wieder von einem ADV-Verfahren gesprochen. Wenn man ADV-Verfahren googlet, findet man die Definition "Aussetzung der Vollzieheung - Verfahren". Dieses Verfahren haben wir nicht. Wir verstehen aber nicht so ganz, was damit genau gemeint ist.
ADV an sich heißt ja eigentlich Auftragsdatenverarbeitung. Ist damit jetzt das Programm gemeint, mit dem wir bei uns in der Gemeindekasse alles buchen? So verstehe ich das nämlich. Vielleicht kann ja jemand helfen. Danke!

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2019, 21:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hi, ich vertrete seit 01/19 per Stellenplan einen erkrankten Mitarbeiter (in höherer Eingruppierung). Den Nachfolger soll ich demnächst einarbeiten, was einige Monate dauern wird. Meine Arbeitsplatzbeschreibung sagt über letzteres nichts aus. Fällt da eine Zulage an?
Danke für eine Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2019, 18:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin neu im Personalrat.
Bisher war es immer so, das wir uns gegenseitig bei Urlaub oder Krankheit vertreten. Nun bin ich ja bei Personalratssitzungen etc und meiner Kollegin und mir wurde mitgeteilt dass nun meine Kollegin keinen Urlaub bekommt und ich mich um Vertretung kümmern soll. Wäre meine Aufgabe als Personalrat mich um die Belange meiner Kollegin zu kümmern.. ja, richtig... aber müsste der Arbeitgeber nicht selbständig schauen wer meine Arbeit während der Personalratstätigkeit übernimmt?
Gibt es da einen § irgendwo dazu?
Handhabe um den Chef dazu zu bringen eine Vertretung einzustellen?
Ansonsten ist vorhersehbar, dass ich den Unmut meiner Kollegin ernte.

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2019, 08:30, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo Kollegen,
wir haben einen Kollegen, der aufgrund seiner Tätigkeit ca. 1.000 Überstunden hat. Nun wurden diese ihm einfach gestrichen.
Gibt es außer dieser Lösung nach der Arbeitszeitverordnung für Beamte in Bayern noch eine Möglichkeit, dass der Kollege die Stunden behält.

Langzeitarbeitskonto usw.

Ein Gespräch mit der Personalabteilung verlief ergebnislos.

Gruß
M.

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2019, 22:25, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo liebes Forum,

am 1.8 starte ich meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte in einer Komune. Ich wollte euch mal fragen wie euer erster Tag/Woche so ablief und ob ihr euch für den Tag besonders vorbereitet habt Smile? Habt ihr eure Kollegen am Anfang "gesiezt" oder "gedutzt"?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen Smile

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2019, 22:04, Forum: Beamte, Antworten (3)

Guten Tag, ich habe folgende Frage.

Und zwar arbeite bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10.19 auf Lebzeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.

Jetzt war ich aber Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann".

Die Frage ist, ob ich das meinem Dienstherren mitteilen muss. Oder ob ich die Verbeamtung auf Lebzeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse, da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.

Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte, die Verbeamtung auf Lebzeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und mögliche Komplikationen wusste.

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2019, 22:54, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,
ich fange am 01.08.19 eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in einer Kommune in Nordrhein-Westfalen an. Da ich noch nicht sonderlich viel Ahnung von den Fächern die man in der Berufsschule hat habe, würde ich mich gerne vor Ausbildungsbeginn in ein paar Themen hineinlesen. Hat jemand Mitschriften, Notizen für Klausuren oder ähnliches die einem Neuling weiterhelfen würden ? Icon_mrgreen Mich würden ebenfalls Berichtshefteinträge interessieren. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand findet der mir weiterhelfen würde. E-Mail Adresse würde ich herausgeben, wenn sich jemand gefunden hat.

Schöne Grüße 

Eva  S0351

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2019, 12:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
ich bin neu im Personalrat und habe Fragen zum Umgang mit Überstunden.
Ich arbeite immer von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf meiner Dienststelle. Nun haben wir immer Personalratssitzung 14 tägig von 14:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr und viele Vorstellungsgespräche am Nachmittag.
Somit komme ich meist anstelle einer 20 Std.-Woche auf ca 30 Stunden.
Nun meinte meine Vorgesetzte ich solle jeden Tag 15 min später kommen und 15 min früher gehen. Was mir null bringt, da ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese Zeit nun mit warten an der Haltestelle verbringe. Bzw morgens 15 min da bin aber eben noch nicht arbeite.
Wie ist die rechtliche Handhabe zu solch bedingten Überstunden?

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2019, 10:21, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo liebe Kollegen,

ich arbeite seit 2016 bei einem eigenbetrieb einer mittelgroßen stadt, welcher alle öffentlichen gebäude verwaltet. ich bin handwerksmeister hls (dqr einstufung 6 vergleichbar bachelor) und betriebswirt hwo (dqr einstufung 7 vergleichbar master). ich bin alleinig verantwortich für die gesamte lüftungs/klima und rwa- technik in den zu verwaltenden gebäuden. insgesamt sind das 1000 technische anlagen. dazu gehört:
erstellen von wartungsverträgen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von sachverständigenprüfungen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von hygieneinspektionen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, störungsmanagement d.h. alles zum thema reparaturleistungen an den anlagen (umfang kleiner 5000€), schulung hausmeister zum thema 'umgang an rlt/klimaanlagen, projekte im kleinen bauunterhalt (kleiner 15.000€) projektleitung bei größeren baumaßnamen (aktuell umfang 250.000€), bearbeiten von fördermittelanträgen, beteitschaftsdienst (2x/quartal-wird gesondert vergütet). in der regel hängt bei oben genannten tätigkeiten jedesmal ein öffentliches vergabeverfahren nach vob/vol dran. wer sich damit auskennt weiß, was das für ein bürokratischer aufwand ist.

ich möchte auch noch erwähnen, dass die verantwortung gegenüber personen (auch kindern) bei der betreibung von lüftungs und klimaanlagen in den jeweiligen objekten sehr hoch ist. im schlimmsten fall (brand im objekt oder anlagen hygienisch gesundheitsgefährdend) können bei unzureichender betreibung/pflege der anlagen menschen zu schaden kommen oder auch sterben (das hofft natürlich niemand!)

jetzt zur eigentlichen frage. ich bin in die lohngruppe 9a stufe 3 eingruppiert-tvöd vka. da man sich irgendwann mit dem ein oder anderen kollegen über das gehalt unterhält, ist mir in den letzten wochen aufgefallen, dass es dort ein generelles massives ungleichgewicht gibt und ich fühle mich seit dem völlig falsch eingruppiert. z.b. kollegen (objektverwalter) mit weitaus weniger verantwortung sind in eine e10 eingruppiert. ich könnte jetzt noch zig weiter beispiele hier aufzählen welche mich einfach nur entsetzt dasitzen lassen.

ich war auch schon beim personalrat welcher mir jetzt als 'hausaufgabe' mitgegeben hat, meine stellenbeschreibung aus meiner sicht zu entwerfen bzw die dinge aufzuschreiben welche ich tatsächlich mache. der pr hat sich meine aktuelle stellenbeschreibung angesehen (in der alles seeeehr allgemein gehalten ist) und gemeint, eine 9b wäre EVTL!!! möglich.

von meiner seite aus kommt für oben beschriebene tätigkeiten und vorallem die damit verbundene sehr hohe verantwortung nur eine e10 in frage.

kann mir jemand bei meinem gedankengang helfen und mir ein paar nützliche hinweise/tips geben? vielen dank vorab.

p.s.: sry für die kleinschreibung und fehler. ging vom handy aus besser?

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2019, 10:51, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Schönen guten Tag zusammen,

Ich habe 2 Fragen:

1. Meint ihr ein Masterstudium in Richtung Master of Public Management (MPM)  macht Sinn? Bzw. überhaupt ein Masterstudium nach dem Bachelor of laws? Denn bei mir in der Kommune wurde mir bisher von der großen Mehrheit abgeraten. Zur Info: zur Not würde ich auch in die nähere Umgebung wechseln.

2. Gibt es eine Fernuni oder ähnliches, wo man bereits im Anschluss an den Bachelor den Master machen kann und dieser ebenso angesehen wird? Denn bei den normalen Fachhochschulen benötigt man 2-3 Jahre Berufszeit. Meine Befürchtung ist, dass bis dahin das meiste Wissen wieder dahin ist.

Vielleicht hat hier ja der eine oder andere bereits einen Master absolviert oder Personen um sich herum, die Erfahrungen gesammelt haben.

Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2019, 16:43, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Entgeltgruppe der examinierte Heilerziehungsassistent laut TvÖD hat.
Online bei der Arbeitsagentur heisst es: Anfangsgehalt ca. 2400 bis 2500. 


Ich vermute nach TvÖD müsste es Stufe S3 oder S4 sein, oder?
Gibt es jmd, der es genau weiß und mir weiterhelfen kann?

Vielen Dank und viele Grüßle

Icon_idea

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Geschrieben von: Gast, 16.07.2019, 09:14, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende (TVÖD S) und werde meine Kündigung daher bis zum 30.07.2019 aussprechen. Somit würde ich zum 31.12.2019 kündigen. Aus persönlichen Gründen würde ich jedoch gerne bis zum 30.01.2020 angestellt bleiben. Ist auch eine Kündigung zum 30.01.2020 möglich, ich hätte meine Kündigungsfrist von 5 Monaten gewahrt, jedoch liegt dann keine Kündigung zu einem Quartalsende vor. ?!?!

Vielen Dank für Ihre Mühen / verbindlichen Antworten.

Andreas R.

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 19:45, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (8)

Laut Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz § 53 bzw. 53a darf jemand, der gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht, nicht ehrenamtlicher Beigeordneter werden.

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es da Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle oder Schlupflöcher, die das doch möglich machen, gleichzeitig Beigeordneter zu sein und für die Gemeinde gegen Entgelt zu arbeiten?

Wenn ja, würde ich gerne wissen wo ich das nachlesen kann.

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 18:36, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen in welcher Entgeltgruppe Vorabeiter im TVV eingruppiert sind?

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 16:43, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ich frage hier im Auftrag einer Kollegin. Es geht um eine Laufbahnwechslerin in die allgemeine Verwaltung in Niedersachsen. Ihre Probezeit wurde letztmalig im Mai 2018 auf die Maximaldauer von 5 Jahren bis auf den 1.10.2019 verlängert. Von Mai 2018 an bis November 2018 übte Sie ihren Dienst regulär aus. Sie soll dabei gute Leistungen gezeigt haben, wurde aber bis heute noch nicht beurteilt.

Im November 2018 ereilte Sie eine dringend notwendige OP und Sie war bis Anfang April 2019 Krank geschrieben. Sie kehrte mit Wiedereingliederung in den Dienst zurück. Leider wurde Sie wenige Wochen darauf seitens der Verwaltungsleitung in ihrer Wiedereingliederung massiv gemobbt, beleidigt und genötigt. Sie war dann seit diesem Ereignis wieder fortlaufend Krank geschrieben und befindet sich in psychologischer Behandlung.

Sie hat die Verwaltungsleitung nicht angezeigt, den Sachverhalt aber noch vor der dreimonatigen Strafantragsfrist im Rahmen einer Dienstunfallanzeige Ihrer Behörde mitgeteilt. Die Behörde ermittelt jetzt intern selbst und hat den Sachverhalt zur Prüfung bei der Staatsanwalt eingereicht und diese untersucht ob Straftatbestände erfüllt sein könnten.  
Anstatt mit mir ihr zu reden hat die Behörde als weiteren Schritt veranlasst Sie zum Amtsarzt zu schicken. Zitat:
„Die amtsärztliche Untersuchung dient dann dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden. Die Probezeit endet am 30.09.2019. Da Zweifel an einer dauernden Dienstfähigkeit bestehen, ist hier eine Untersuchung notwendig.“

Zudem hat mich Sie die Behörde als „Strafe“ (aus Sicht der Behörde wohl aus Fürsorgepflicht um Sie vor der mobbenden Verwaltungsleitung zu schützen) an eine andere Dienststelle befristet bis zum 30.09.2019 umgesetzt, welche von Ihrer aktuellen Dienststelle über 90 km weit entfernt ist. In der Begründung steht nur „aus dienstlichen Gründen“.

Frage 1: Hat Sie realistische Chancen unter Argumentation der Verhältnismäßigkeit diese befristete Umsetzung abzulehnen (Entfernung, dem Gefühl hier eher Täter als Opfer zu sein, da Sie ja schließlich weggeschickt werde und der eigentliche „Aggressor“ in der alten Dienststelle verbleiben darf? Im Grunde ist das ja irgendwo erweitertes Mobbing)

Frage 2: Gibt es eine gesetzliche Mindestdauer die Sie in Ihrer „erweiterten“ letztmalig verlängerten Probezeit ableisten muss? Zwischen Mai 2018 und Oktober 2019 hat Sie ja streng genommen nur von Mai bis November 2018 gearbeitet (Stand jetzt). Also in wie fern ist die Formulierung  „Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden“ ernst zu nehmen?

Frage 3: Was würdet ihr ihr in der jetzigen Situation empfehlen?

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2019, 05:36, Forum: TVöD, Antworten (1)

Habe mich als Bauhof Mitarbeiter beworben.
Laut Tabelle wäre das mit 3 Jähriger Ausbildung E5.
Werden Zusatzqualifikationen und Alter auch berücksichtigt? Bin 48 Jahre.

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 20:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Gilt die Tariferhöhung zum 01.07.2019 auch für Kommunalbeamte?

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 14:57, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Guten Tag und vielen Dank für eure Hilfe !

Sachlage: 2014 Sept. - 2017 Sept. 3.Jährige Ausbildung Altenpflege / 2017 September - Mit Stufe 2 in P7 im TVÖD angefangen.

Nun dachte ich dass ich nach 2 Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 kommen würde. Demnach im September 2019.

(Im Lohnstreifen steht aber Sept 2020 - erst Höhergruppierung in Stufe 3)

Jetzt habe ich das Personalbüro angerufen, sie sagten “ Da ich die Stufe 1 übersprungen habe (Wie alle Kranken / Altenpfleger) deswegen müsste ich 1 Jahr länger als normal in Stufe 2 bleiben. Das ist die Norm.“

Nun Frage ich mich ist das rechtens bzw wo kann man dies in Erfahrung bringen ?

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 11:35, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

Moin allerseits!

Ich bin erst seit Kurzem im Meldeamt tätig und habe demnach noch etwas Info-Bedarf Icon_mrgreen 
Meine Frage: Wie verläuft bei euch das Bußgeldverfahren, wenn Personen Ihrer Meldepflicht, trotz wiederholter Aufforderung zur Anmeldung, nicht nachkommen? 

Muss ich bsw. mindestens dreimal zur Anmeldung aufgefordert haben und die Person vor Erlass des Bußgeldes anhören?

Bin dankbar für jede Antwort!

LG

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2019, 09:38, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo zusammen,
 
ich bin als Sachbearbeiter (TV-L 9) an einer Uniklinik eingestellt. 
Im Januar diesen Jahres habe ich einen neuen Bereich dazu bekommen, der komplett von mir allein betreut wird.
Diese Tätigkeit stand bei Vertragsunterzeichnung nicht in meiner APB (kam ja erst später dazu), von mehr Geld war bisher auch nicht die Rede.
Nun meine Frage: welche Forderung halten Sie für realistisch? Eingruppierung in eine höhere Stufe z.B.?
Der Bereich wird wie gesagt von mir alleine betreut und ich habe mir das dazugehörige Wissen selbstständig angeeignet und baue es auch noch weiter aus.
Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 07.07.2019, 19:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

ich hätte da eine dringende Frage zur Kündigung im TVöD als Arbeitnehmer. Und zwar habe ich folgenden Fall. Ich habe am 17.06. meine neue Arbeitsstelle beim Amt angefangen und bin für zwei Jahre befristet eingestellt. Meine Probezeit beläuft sich auf 6 Wochen. Jetzt habe ich in der Zwischenzeit ein Angebot zu einer Ausbildung bekommen, die am 02.09. beginnt und ich möchte dringend die Ausbildung gerne machen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann muss ich meine Kündigung einreichen? Laut dem Gesetz stehen folgende Regelungen für befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst:
 --> bei einer Beschäftigungszeit bis nach der Probezeit beläuft sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen zum Monatsende
 --> bei einer Beschäftigungszeit bis 6 Monaten beläuft sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zum Monatsende.

Muss ich jetzt am 29.07. meine Kündigung einreichen, damit ich am 30.08. meinen letzten Arbeitstag habe oder reicht es wenn ich die Kündigung am 16.08. einreiche?

Brauche da dringend Hilfe !!!!!!!!!

Liebe Grüße

Miss Marpel

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2019, 17:50, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo liebe Forenmitglieder ich bin 46 Jahre alt und Steuerfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung. Habe bei mir in der Heimatstadt ein Angebot bei der Kommune im Steueramt. Aber die Vergütung mit Entgeltgruppe 5 Stufe 2 erscheint mir echt zu wenig. Habe einen Job beim Steuerberater mit großer Vertrauensbasis und besser bezahlt. Nachteil sehr viel Stress. Außerdem fühle ich mich vom Arbeitsklima wohl. Der Job ist halt 28 km von zu Hause weg. Würdet ihr mir zu einem Wechsel raten? Hab halt keine Lust mich da unter Wert zu verkaufen. Bitte eure ehrliche Meinung. LG

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2019, 21:18, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo zusammen, ich habe das Problem, daß unsere 3-Zeiler bzw. Pflasterflächen mit Unkraut wuchern. Meine Frage, hat jemand Erfahrung mit dem Heißwasser-Schaumsystem? Ist es ratsam so ein Gerät anzuschaffen?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2019, 10:29, Forum: TVöD, Antworten (5)

Informationen zur Situation.

Azubi A hat im September 2018 seine Ausbildung fertig gebracht. Sitzt im Ordnungsamt auf einer EG8 Stelle.
Macht seit einem halben Jahr alle Aufgaben voll umfänglich.
Bekommt aber durch ein erlassenes Aufstiegskonzept vom BM und Personalservice nur EG5 Stufe 1. Nach einem weiteren Jahr EG6, usw.. Sodass er erst nach 4 Jahren die Bezahlung nach EG8 bekommt.

Ist das tarifrechtlich vertretbar?
Absolute Ausbeutung aus meiner Sicht. [Bild: icon_exclaim.gif] [Bild: p033.gif]

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2019, 12:11, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (23)

Es muss dem öffentlichen Dienst zu gut gehen...

... da viele Führungskräfte im öffentlichen Dienst ihrer Führungsverantwortung nicht gerecht werden.


Ist es nur eine Ausnahme oder haben wir ein wirkliches Problem in den verbeamteten Führungsetagen des öffentlichen Dienst?

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen BLOG Artikel schreiben soll. Ich habe mir viele Fragen gestellt. Sind das nur Ausnahmen? Verfalle ich der Verallgemeinerung? Neige ich zur Generalisierung? Sind die Informationen durch persönliche Interpretationen eingefärbt? Werfe ich ein falsches Bild auf Führungskräfte im öffentlichen Dienst?
 
Ich führe circa 25% meiner Coaching-Aufträge mit Klienten aus dem öffentlichen Dienst durch. Die Coachees kommen immer wieder mit sehr ähnlichen Themen zu mir. Deswegen muss dieser Artikel nun sein. 
 
Der öffentliche Dienst hat ein echtes Problem. Nein es ist nicht der Fach- und Führungskräftemangel. Der öffentliche Dienst hat reichlich verbeamtete Fach- und Führungskräfte und zudem noch sehr viele angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der öffentliche Dienst gilt immer noch als sicherer Arbeitgeber. Es liegt auch nicht an der sachlichen und fachlichen Qualifikation der Führungskräfte.
 
Nein, es ist ein echtes emotionales und menschliches Führungsproblem!
 
Es gibt ungewöhnlich viele Führungskräfte im öffentlichen Dienst, die nie gelernt haben, wie gute Führung funktioniert. Die nicht gelernt haben, wie man durch Kommunikation führen kann. Die nie gelernt haben, was Motivation bewirken kann. Die nie gelernt haben, welche Erfolge durch Inspiration erzielt werden können.
 
Anders lässt es sich nicht erklären, dass alle Coachees mit sehr ähnlichen Themen zu mir kommen.




Kommen wir zur Sache Baby. Möchte der öffentliche Dienst Mitarbeiter mit Eigeninitiative vermeiden?

Aufgrund der zu erwartenden nachteiligen Konsequenzen für meinen Klienten sind die Orte und Namen frei erfunden, der Coachingauftrag ist jedoch real. Mein Klient hat mir die Freigabe für diesen Artikel erteilt. 
 
Liebe Leser, stellen Sie sich ein kleines und beschauliches Städtchen im Nordwesten von Bayern vor. Die Wirtschaftslage ist durchschnittlich und bei einer Einwohnerzahl von circa 35.000 Menschen hat die Verwaltung eine Größe von ungefähr 675 MitarbeiterInnen.
 
Soweit ist alles gut, das Städtchen ist vergleichbar mit vielen anderen Städten in Deutschland. Politisch ist es durch eine schwarz gefärbte Lokalpolitik geprägt. Der Stadtrat wird von zu vielen alten Männern geführt. Das weibliche Geschlecht ist, wie in vielen anderen Städten auch hier in der Minderheit.
 
Mein Klient, nennen wir ihn Raphael, arbeitet seit nun mehr etwas über vier Jahre in der öffentlichen Verwaltung dieser Stadt. Insgesamt ist er bereits seit 12 Jahren im öffentlichen Dienst. Raphael hat eine Chefin, eine Beamtin der oberen Laufbahn. Frau Wolfgang  gehört der Generation 55+ an und besetzt die Position einer Hauptamtsleiterin.
 
Raphael schilderte mir die Situation sehr plastisch und eindrücklich. Im April 2018 hatte er ein Arbeitsgespräch zur Arbeitssituation im Sachgebiet. Raphael hatte einige wirklich gute Ideen, die sowohl zu gleichen Teilen die Bürgerzufriedenheit, die Arbeitseffektivität als auch die Modernisierung einiger wichtiger Prozesse betreffen würden.
 
In diesem Arbeitsgespräch sagte dann Frau Wolfgang zu Raphael:
 
"Wissen Sie was, Sie sind hier, um die Sachbearbeitung zu erledigen. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst, Eigeninitiative wird von Ihnen nicht erwartet und ist hier auch nicht erwünscht." 




Der Elfenbeinturm des öffentlichen Dienst! Denkende, motivierte und eigeninitiative Mitarbeiter sind nicht erwünscht.

Auch als erfahrener Coach schaute ich Raphael erst einmal verwundert an. Ich fragte nach, ob ich alles richtig Verstanden habe. Raphael bestätigte seine Aussage erneut. Nach kurzen Rückfragen lieferte er mir eine zweite fast unglaubliche Story. 
 
In einem Meeting im Februar 2019 wurden die Mitarbeiter nach Vorschlägen für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne des Sachgebiets gefragt. Frau Wolfgang und ihre Stellvertretung Herr Müller-Herz luden zum Meeting ein. Man begann das Meeting mit folgenden Worten: "Wir müssen zur Digitalisierung des Sachgebiets eine Bürgerinformation in die Bürgerschaft bringen und erhoffen uns von Ihnen allen wertvolle Lösungsvorschläge."
 
Die Meetingteilnehmer brachten einige kreative und kostengünstig umsetzbare Ideen ein.
Auch Raphael brachte seine Vorschläge in die Runde ein. 
 
Zwei Wochen nachdem Meeting hatte er ein Gespräch mit Herrn Müller-Herz, in dem wurde er dann mit folgender Aussage konfrontiert:
 
"Er und die Hauptamtsleiterin fanden sein Verhalten im Meeting nicht gut. Es sei nicht erwünscht das Mitarbeiter Vorschläge machen, man empfinde sein Verhalten als besserwisserisch."
 
Sie können sich vorstellen wir verdutzt Raphael geschaut hat, denn er wurde ja aufgefordert Ideen zu liefern und nun diese Aussage.




Wäre es nur ein Einzelfall, hätte ich sicherlich nicht diesen BLOG-Artikel geschrieben.

Ich fragte Raphael im Rahmen des Coachings, wie er sich bei beiden Ereignissen gefühlt hatte und was sie mit ihm gemacht haben. Ich fragte ihn, wie er die Ereignisse für sich verarbeitet hatte.
 
Er schilderte mir seine Gefühle und Emotionen. Er wollte wissen, ob es anderen Menschen in dem Sachgebiet genauso ging und befragte deshalb Personen seines Vertrauens. Er wollte wissen, ob es vielleicht an ihm lag. Ob er etwas falsch betrachtet oder falsch verstanden hatte. Raphael hatte zu diesem Zeitpunkt sehr viel Selbstzweifel.
 
Alle anderen Befragten des Sachgebiets gaben ihm inhaltlich übereinstimmende Antworten. In diesem Sachgebiet und auch in vielen anderen ist es absolut unerwünscht, wenn die Sachbearbeiter mitdenken, kreativ, motiviert und eigeninitiativ sind. Diese ungesunde Arbeitsmoral würde von der Sachgebietsleitung abgelehnt werden, da sie den Arbeitsrhythmus der Stadtverwaltung so erheblich stören würde, dass ein zufriedenstellendes Arbeiten, aus Sicht der Führung, nicht möglich sei.
 
Wem fällt hier auch der alte Witz vom Beamtenmikado ein?
 
Raphael wollte seinen Ohren nicht trauen. Auf Nachfrage von ihm, da er dachte, es wäre ironisch gemeint, bekam er jedoch alle Aussagen bestätigt. 
 
Raphael ist nur einer von vielen Klienten, die mir von ganz ähnlichen Arbeitsauffassungen der verbeamteten Führungskräfte in ihren Kommunen und Verwaltungen erzählen. 




Das bedeutet also, das es eine nicht unerhebliche Zahl von verbeamteten Führungskräften gibt, die eine gänzliche Befreiung von Führungskompetenzen als eine Top-Fähigkeit ihr eigen nennen.

Ich Frage nun Sie, liebe Leser, Betroffene und Coaches, sind das nur Ausnahmen? Oder ist es vielleicht die Spitze des Eisbergs? Kennen Sie ähnliche Fälle?
 
Wenn ich mich durch meine Coachings und durch meine Beobachtungen leiten lasse, dann komme ich zu folgendem traurigen Schluss. Einige unserer Verwaltungen arbeiten nicht nur langsam, sondern auch ineffektiv. Eine nicht unerhebliche Zahl von Führungskräften in den Verwaltungen scheint auf die Führungsaufgaben nicht vorbereitet zu sein und agiert vollkommen kompetenzbefreit. 
 
Einige von Ihnen wissen, dass ich über viele Jahre als Senior Führungskraft in Konzern- und Mittelstands-Unternehmen gearbeitet habe. Hätte ich eine Führungskraft in meinem Verantwortungsbereich gehabt, die ähnlich wie Herr Müller-Herz oder Frau Wolfgang agiert und kommuniziert hätten, dann wäre meine Entscheidung sehr schnell gefallen. Insbesondere, da man sich selbst des Verhaltens bewusst ist und mit Vorsatz handelt. 
 
In diesem Fall gäbe es nur eine Managemententscheidung, die Kündigung dieser Führungskräfte wegen Unfähigkeit. Ja ich bin mir bewusst, dass diese Begründung kein wirksamer Kündigungsgrund ist, jedoch würde ich Fakten schaffen um den Arbeitsbereich neu aufstellen zu können. 
 
Wenn wir nicht aufpassen und der öffentliche Dienst nicht aufwacht, ist er in wenigen Jahren Handlungsunfähig. Die Fluktuation von Mitarbeitern unter 40 ist gewaltig und gleichzeitig gelingt es dem öffentlichen Dienst nicht, die Stellen qualitativ zu besetzen. Verbeamtete Führungskräfte erweisen sich immer häufiger als Bremser und Verhinderer. Mit der Handlungsunfähigkeit des öffentlichen Dienstes verlieren wir als Gesellschaft unsere Stabilität und Stärke in Europa. Es ist Zeit zu handeln! 
 
Ich freue mich auf Ihre Kommentare, Meinungen und Erfahrungen zum Thema.
 
Ihr Stefan Kozole


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Geschrieben von: Gast, 26.06.2019, 13:22, Forum: TV-L, Antworten (4)

Hallo! Weiß jemand wann die Lohnerhöhung gezahlt wird?

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