Geschrieben von: Gast, 23.08.2019, 14:58, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo alle zusammen.

Ich interessiere mich seit einigen Tagen für den öffentlichen Dienst, speziell für das Beamtentum und habe folgende Fragen.

Ich überlege eine Ausbildung / Studium im Bereich des Beamtentums zu absolvieren (bspw. interne / allgemeine Verwaltung).

Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich nach dieser Ausbildung machen KANN bzw. MUSS, denn so wie ich das verstehe gelten folgende Schritte:

1) Als "Beamter auf Widerruf" muss ich den Vorbereitungsdienst machen. Bei Erfolg erhalte ich die Laufbahnbefähigung.

2) Danach ist man "Beamter auf Probe" und muss sozusagen erneut seine Eignung bestätigen, um später verbeamtet zu werden ("Beamter auf Lebenszeit")?



a) Was genau kann man als Beamter auf Probe machen bzw. muss man seine Eignung weiterhin bestätigen, um Beamter auf Lebenszeit zu werden oder kann man in diesem Status beliebig lange verharren und bei Bund oder Land arbeiten?

Anders gefragt: Was hat man von der Laufbahnbefähigung?

b) Dieselbe Frage (siehe a)) für den "Beamten auf Probe" mit erfolgreicher Eignung: Muss man weiterhin den Weg zum Beamten auf Lebenszeit gehen?


Vielen Dank


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 23.08.2019, 08:43, Forum: TVöD, Antworten (3)

014
ich habe hier ein Problem zu lösen.
Ich bin in der Kommunalen Verwaltung tätig und bei uns ist eine Frage aufgeploppt.
Es finden hier des öfteren Schulungen z.B. für Standesbeamte statt, die über eine Woche gehen.
Aufgrund der weiten Strecke erfolgt die Anreise bereits Sonntags. Die Arbeitszeit beginnt ja mit verlassen des Hauses und endet bei Rückkehr. Bekommt der Mitarbeiter für die Abreise am Sonntag auch den Zeitzuschlag als wenn er Sonntags arbeiten muss? Oder zählt die Anreise da nicht zu? Wenn ja oder nein, welche Paragraphen aus dem TVÖD sind da hinterlegt?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße

Elke Icon_razz

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 22.08.2019, 15:41, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo,
ich habe seit Nov. 2018 einen (ohne Sachgrund) befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.19.
Nun bekam ich für den Zeitraum ab 01.12.19 bis 30.04.20 einen neuen Vertrag mit Sachgrund
(Elternzeitvertretung). Wie oft darf der Arbeitgeber mir solche Verträge vorlegen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Gruß

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 21.08.2019, 15:29, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Zahlreiche öffentliche Auftraggeber in Deutschland verfügen noch nicht über technische und organisatorische Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Die Gründe sind unterschiedlich. Einerseits verlassen sich die Verantwortlichen häufig auf Zusagen ihrer IT oder des HKR-/ERP-Systemlieferanten. Andererseits wissen viele nicht, was genau eine XRechnung ist und mit welchen Herausforderungen ihre Mitarbeiter und Lieferanten damit im täglichen Gebrauch konfrontiert sein werden. Insider wissen , dass mit einer rein technischen Lösung zum Import von XRechnungen in das vorhandene HKR- oder Buchhaltungssystem lediglich eine technische Grundvoraussetzung geschaffen wurde, doch ist der Weg zum Ziel noch ein ganzes Stück weiter.
 
Der aktuelle Stand
Bereits am 16. April 2014 wurde die EU-Richtlinie 2014/55/EU erlassen, welche öffentliche Auftraggeber in der gesamten EU ein elektronisches Rechnungsverfahren und die Abschaffung von veralteten Papierprozessen verschaffen sollte. Seit November 2018 läuft nun die Umsetzung gemäß dem daraus entstandenen E-Rechnungsgesetz aus April 2017. Die ersten Erfahrungen sammelten die obersten Bundesbehörden- Nun geht es Zug um Zug bis hin zu kommunalen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deren Frist endet im November 2019 bzw. im April 2020.
Nach einer Erhebung des Beratungsunternehmens Bonpago GmbH ist lediglich in Schleswig-Holstein und Bremen vollständige Planungssicherheit für Lieferanten und Rechnungsempfänger gegeben, der Rest der Republik befindet sich noch immer in der finalen Findungs- und Umsetzungsphase – mit offenem Ergebnis. Also sucht der Großteil der öffentlichen Auftraggeber nach einer geeigneten technischen Lösung, um den Vorgaben des E-Rechnungsgesetzes Genüge zu tun. Die eigenen ERP-Systeme sollen um Schnittstellen und Konverter ergänzt werden, die einen Import von XRechnung ermöglichen. In Anbetracht der heterogenen Systemlandschaft bei allen bundesweit öffentlichen Auftraggebern  freut das vor allem die Softwareanbieter. Sie können ohne Ausschreibung ihre Lösungen verkaufen, nahezu zu jedem Preis und mit dem Versprechen, ihre Lösung damit „xRechnungstauglich“ zu machen. Ein Update des Haushalts-Kassen- und Rechnungssystems (HKR) oder ERP-Systems ist bis November machbar. Thema erledigt.
 
War das schon alles?
Vordergründig sind damit die Vorgaben des E-Rechnungsgesetzes erfüllt. Mit einem vielleicht ohnehin anstehenden Update der eingesetzten IT-Lösung und einem überschaubaren Projekt der IT-Abteilung in dieser Sache sind die beiden wesentlichen Punkte der EU-Richtlinie 2014/55/EU erledigt: Rechnungen können elektronisch empfangen und verarbeitet werden.
In der freien Wirtschaft sind elektronische Rechnungen kein Novum. Unsere Vorzeigeindustrie – die Automobilwirtschaft – ist auch hier Vorreiter. Seit bereits vielen Jahren ist sie mit ihren Kunden und Lieferanten bestens vernetzt . Inzwischen sind die Pionierleistungen, die zunächst internationalen Konzernen vorbehalten war, auch vorgedrungen bis auf den Wahrnehmungshorizont von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mehr und mehr Unternehmen profitieren durch automatisierte Prozesse. Auch deren Buchhaltung realisiert durch reduzierte Porto- und Prozesskosten, optimierte Durchlaufzeiten und transparente Wege relevante Kosten- und Wettbewerbsvorteile. 
Die Einführung von E-Rechnungen hat aber drei weitere Ausprägungen, die mit der Schaffung der technologischen Voraussetzungen nur wenig zu tun haben. Die gute Nachricht ist – man kann sie zum Vorteil für sich und seinen Verantwortungsbereich nutzen, wenn man darauf vorbereitet ist und sich die Erfahrungswerte zu Nutze macht, welche die Privatwirtschaft bei ihrem Wandel von konventionellen Rechnungsprozessen hin zur automatisierten Verarbeitung und einem elektronischen Dokumenten- und Datenaustausch bereits erarbeitet hat.
 
Ausprägung Eins: Die Mitarbeiter im eigenen Haus.
Gespräche mit Kämmerern, IT-Leitern, Bürgermeistern, Geschäftsführern und Buchhaltungsmitarbeitern auf kommunaler und Landesebene zeigen jedoch schnell, dass nach wie vor eine große Wissenslücke besteht und zwar über grundlegende Informationen – beispielsweise, wie eine XRechnung aussieht,was sie überhaupt ist, was sie kann und was sie nicht kann. Die Mitarbeiter, die bisher mit schlafwandlerischer Sicherheit papierbasierte Rechnungsprozesse abgewickelt haben – von der Poststelle über die inhaltliche und rechtliche Prüfung bis hin zur Reklamation, Buchung, Bezahlung und Archivierung in einem gut organisierten Ablagesystem – sollen sich nun auf einen vollständig digitalen Prozess ohne Papier einlassen.
 
Ausprägung Zwei: Die Lieferanten.
Ab November 2020 sollen Lieferanten dazu verpflichtet werden, oberschwellige Rechnungen nur noch elektronisch einzureichen. Das stellt in einem ohnehin schon angespannten Markt eine zusätzliche Herausforderung dar. Nachdem ein Lieferant also per preisgesteuerter Ausschreibung den bestmöglichen Preis für seine Waren oder Dienstleistung abgegeben hat, die Zahlungsziele hart verhandelt wurden und die Leistung endlich erbracht werden konnte, soll beispielsweise ein Handwerksbetrieb, der mit IT in der Regel nur wenig zu tun hat, ab dem Stichtag plötzlich ein Datenformat einreichen. Das E-Rechnungsgesetz und die Verpflichtung der Lieferanten, künftig elektronische Rechnungen einzureichen könnten dafür sorgen, dass sich Lieferanten entscheiden müssen, ob und in wieweit der Behördenmarkt für sie weiter interessant ist, so dass sich eine Investition in IT lohnt. Langjährige Beziehungen zwischen Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern werden auf die Probe gestellt.
 
Ausprägung Drei: Das technisch Machbare.
Mit der Veröffentlichung des XRechnung-Datenformats haben verschiedene Mitglieder des Verbandes elektronische Rechnung (VeR) den neuen Behördenstandard unter die Lupe genommen und das „Planspiel XRechnung“ initiiert. Diese daran beteiligten Mitglieder setzen sich aus Dienstleistern und Providern zusammen, die erstens eine jahrelange Expertise im Bereich E-Invoicing vorweisen können und andererseits über entsprechende Praxisbeispiele in Form von realen Rechnungen verfügen, wie sie täglich über ihre Systeme transferiert werden. Das Planspiel umfasste also eine Tauglichkeitsprüfung der XRechnung im Vergleich zu dem, was heute von verschiedenen Branchen und in unterschiedlichen Darreichungsformen auf deren Rechnungen enthalten ist. Dabei kam heraus, dass viele Lieferanten aktuell nicht die Inhalte liefern können, wie das Datenformat der XRechnung dies vorsieht. Aus der Erfahrung der im Planspiel beteiligten Unternehmen heraus ist damit klar, dass es den Lieferanten nur mit entsprechendem Aufwand möglich sein wird, ihre Dokumente so umzugestalten, dass sie der Norm entsprechen. Einige der bisher auf einer Rechnung enthaltenen Informationen können sogar zukünftig entfallen oder müssen in Form von Anlagen beigefügt werden, da diese Angaben nicht im Datenformat vorgesehen sind.
 
Was bleibt zu tun und wo liegt der Fokus?
Ein öffentlicher Auftraggeber ist also gut beraten, wenn er seine Lieferanten bei der Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes nicht außer Acht lässt und deren eigene Herausforderungen kennt. Nur, wenn sichergestellt ist, dass Waren und Dienstleistungen auch XRechnung-konform abgerechnet werden können, kann die jeweilige Kunden-Lieferantenbeziehung ohne Unterbrechungen weitergeführt werden. Statt jeweils die eigenen Systeme mit beträchtlichem finanziellem Aufwand bereit für den Empfang von XRechnung zu machen, kann es zielführender sein, auf die Erfahrung und Leistungsfähigkeit eines E-Invoicing Providers zu setzen, der neben vielen weiteren Dokumenten- und Datenformaten eben auch die XRechnung stellvertretend für sie empfangen kann – aber dann das bereits vorhandene HKR- und Buchhaltungssystem der Auftraggebers unverändert zu bedienen vermag. Sämtliche Absprachen und Unklarheiten zwischen Sendern und Empfängern klärt dieser Dienstleister. Und gleichzeitig sind öffentliche Auftraggeber über diesen Dienstleister schnell und zuverlässig in der Lage, das Format XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten.
Zu diesem Themenkomplex bietet TRAFFIQX® als Netzwerk unabhängiger E-Invoicing-Provider eine kostenfreie Webinarreihe an. Lernen Sie in einer knappen Stunde die XRechnung kennen. Erfahren Sie mehr darüber, wie sie Ihre Arbeitsweise effizienter macht und wie Sie den Bogen hin zu Ihren Lieferanten schlagen können und wo genau die Herausforderungen lauern. Ihre Fragen werden von den TRAFFIQX® Experten gerne beantwortet.
Weiterführende Dokumente und die Anmeldung zum Webinar finden Sie unter http://xrechnung.traffiqx.net
 
Fußnote, nicht zur Veröffentlichung.
 
Über TRAFFIQX®
 
Unter der Marke TRAFFIQX® betreiben namhafte Unternehmen wie Asterion, BeCloud, Bundesdruckerei, DATEV, Neopost, RICOH, SGH und b4value.net ein Netzwerk zum elektronischen Dokumenten- und Datenaustausch. Sie alle nutzen eine einheitliche technologische Basis. Gemeinsam leisten die TRAFFIQX® Provider einen relevanten Beitrag zur Kosteneinsparung und zur Vereinfachung von Prozessen für Unternehmen aller Branchen und Größen. Unterstützt wird der Nutzer durch einen hohen Automatisierungsgrad und einer intuitiven Oberfläche, so dass Einstiegshürden für jeden Teilnehmer gesenkt werden und zwar ohne Investition der Änderung von vorhandenen Systemen und Arbeitsweisen.
Unterstützt werden netzwerkweit alle gängigen Dokumenten- und Datenformate, Übertragungskanäle sowie eventuell benötigte Sonderformen. Anbindungen an Einkaufsplattformen und Roaming-Verbindungen zu weiteren E-Invoicing-Providern sind vorhanden. Staatliche Plattformen zum Empfang von elektronischen Rechnungen sind ebenso als Standard integriert, wie eine einfache elektronische Übermittlung von Dokumenten bis hin zum DATEV Steuerberater.
TRAFFIQX® bedeutet „Senden und Empfangen von Transaktionsdokumenten. In jedem Format - über jeden Kanal – weltweit.“
Die Technologie hat ihren Ursprung bereits 2004 am Deutschen Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI) in Kaiserslautern.
 
Kontakt:
Alexander Lenz
TRAFFIQX® Eine Marke der b4value.net GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Telefon +49 (0) 6359 872 92 20
Telefax +49 (0) 6359 872 92 92
E-Mail: alexander.lenz@traffiqx.net
www.traffiqx.net

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.08.2019, 21:01, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (11)

Hallo,

Ich bin ausgelernte Kauffrau im Gesundheitswesen, in EG 6a eingestuft , ab September bin ich Ausbilder einer Auszubildenden angehenden Kauffrau im Gesundheitswesen.

Meine Tätigkeiten :

•Koordination der Hauswirtschaft
Vom Bewerbermanagment bis Eintritt

•Selbstständige Erstellung von Angeboten von Patienten bis zu Verträgen

•Tourenplane erstellen, Dienstpläne erstellen und berücksichtigen

•Selbstständiges Durchführen der Leistungsabrechnung mit dem Kostenträgern und Klärung bei Kostenübernahme

•allgemeine Verwaltung (Telefon,E-Mail)

Plus zusätzlich dann die Aufgaben des Ausbilders

Ist E6a gerechtfertigt oder könnte Höhergruppierung beantragen ?

Vielen Dank für die Mühe

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.08.2019, 20:12, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Guten Abend,

ich hoffe es kann mir jemand helfen. Wenn ich im nächsten Jahr Mitte Juni aus der Elternzeit zurück komme, wieviele Tage Urlaub habe ich dann für 2020?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.08.2019, 11:02, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage an euch.  

Bin bei einer Behörde in Bayern angestellt, habe kein Abi. Trotz allem interessiere ich mich für den BL 2 also den Verwaltungsfachwirt.
Wisst ihr wo man den als reines Fernstudium, also ohne Präsenzzeiten, machen kann. Muss man vorher den BL 1 machen? Weil das wären ja dann 3 Jahre, da könnte man glatt studieren. Ich will mich weiterbilden. Der Arbeitgeber bezuschusst leider nix. Es wäre okay es selber zu zahlen. Ich kann von den Stunden auch net runter.
Sorry, wenn die Frage schon mal gestellt wurde, aber ich hab im Internet nix gefunden.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.08.2019, 09:53, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Guten Morgen, ich habe im März diesen Jahres einen Antrag auf Stufenaufstieg gestellt. Bislang wurde mein Antrag noch nicht bearbeitet. Er ist aber nach Rückfrage beim Personalamt eingegangen. Kann ich nun nach über 5 Monaten auf eine sogenannte Genehmigungsfiktion bestehen?

Vielen Dank.  Icon_cool

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.08.2019, 07:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Bei einer Schulung fiel so nebenbei der Hinweis, dass der Personalrat auch über Einzelentscheidungen über Fortbildung informiert und beteiligt werden muss. Im LPVG Baden-Württemberg habe ich lediglich gefunden, dass der Personalrat allgemein ein Mitwirkungsrecht hat. Woraus kann ein Mitwirkungsrecht bei z.B. Ablehnungen von Fortbildungen abgeleitet werden?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 16.08.2019, 16:15, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Angestelltenlehrgangs 1. Ich habe den Angestelltenlehrgang 1 in Niedersachsen erworben und bin nach NRW gezogen. Jetzt habe ich mich auf eine Stelle beworben, wo mir berichtet wurde, dass mein Angestelltenlehrgang 1 in NRW nicht anerkannt werde. Stimmt das ?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 16.08.2019, 15:54, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich arbeite als Feuerwehr Gerätewart bei einer Stadt. Eingruppiert bin ich in EG 6.
Seit einiger Zeit sehe ich immer mehr Stellenangebote, die sich auf EG 7 bzw. 8 beziehen.
Nun wollte ich mich mal hier erkundigen, ob mir jemand sagen kann, wie ein Gerätewart richtig eingruppiert werden muss oder wie die Möglichkeit besteht, eine höhere EG zu erhalten.

Es würde mich freuen.


Viele Grüße

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 14.08.2019, 11:16, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (9)

014
Mich würde mal interessieren, in welche Entgeltgruppen ihr alle eingestuft sein, wenn ambulante Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bearbeitet wird?

Ich bekomme derzeit eine 9a und habe einen Überprüfungsantrag der Eingruppierung gestellt, ich sehe mich bei meiner Tätigkeit in der 9b. Ich werde jetzt vom zuständigen Personalamt aufgefordert, diesen Antrag gemäß §12 TVöD (VKA) zu begründen und tu mich mit der Formulierung wirklich schwer. Vielleicht gibt es hier ja Mitstreiter, die mir mit der Formulierung der Begründung ein wenig helfen können?!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 13.08.2019, 14:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo Zusammen,

ich bin als Personalrat zu 30% freigestellt. Nun ist eine Stelle als Personalchef zu besetzen, auf die ich bewerbungsfähig bin. Wie hoch muss eigentlich die Freistellung sein, um die Stelle im Rahmen der fiktiven Nachzeichnung übertragen zu bekommen?
Oder muss ich bei Berücksichtigung für die Stelle dann aus dem Personalrat ausscheiden?

mfg
Dani

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 13.08.2019, 14:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren

ich bin seit über 30 Jahren bei einer Verbandsgemeinde beschäftigt.
Seit 2014 habe ich ein neues Aufgabengebiet. Ich bin seit 1994 in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.
In 2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Bis heute habe ich noch keine Antwort von meinem Arbeitgeber erhalten.
Anfang 2019 hat der Arbeitgeber meine Stellenbeschreibung extern prüfen lassen. Ein Ergebnis ist bisher noch nicht da.

Bei Fortbildungsveranstaltungen habe ich mit anderen Sachbearbeitern (von anderen kommunalen Verwaltungen) über die Eingruppierung gesprochen.
4 von 5 Sachbearbeitern, die genau die gleiche Stelle besetzen und exakt die gleichen Aufgaben erfüllen, haben die Entgeltgruppe 9a bzw. eine sogar 9b.

Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber mich ebenfalls nach Entgeltgruppe 9a bezahlt?

Welche Frist für die Antwort meines Arbeitgebers ist zumutbar?

Vielen Dank vorab für Antworten!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 12.08.2019, 07:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo Zusammen,
bei einer normalen durchschnittlichen Arbeitszeit von 15 Stunden die Woche, erhalte ich im Krankheitsfall ja die Lohnfortzahlung und die Stunden werden mir auf meinem zeitkonto gutgeschrieben. Wie verhält es dich denn, wenn ich am Wochende zum arbeiten eingeteilt war und ich dann krank bin und ich über das Wochenende auch krank geschrieben bin? Mein Vorgesetzter sagt, dann habe ich Pech gehabt. Was ist dann mit den Stunden?
Vielen Dank für eure Hilfe.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 12.08.2019, 00:59, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo! 
Kann mir jemand beanworten, wie genau die Vereidigung als Beamter (Anwärter) abläuft und wie es ist, wenn man aus Glaubensgründen statt "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" sprechen möchte?

(§48 Abs. 3 LBG: Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können anstelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.)
Vielen Dank Smile

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 10.08.2019, 14:06, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

ich sitze im PR bei der Berufsfeuerwehr.
Wir haben leider immer wieder das Problem, dass unsere Bereitschaftszeit an Sonntagen mit Arbeiten rund um die Dienststelle gestört oder unterbrochen wird. Des Weiteren haben wir regelmäßig Sicherheitswachdienste an mehreren Tagen der Woche, voll allem in der Bereitschaftszeit (abends oder Wochenendes).

Nun finde ich leider keine rechtliche Grundlage oder Gesetztestexte die mir weiterhelfen könnten, das wir ein Recht auf das Nachholen der Bereitschaftszeit haben. 

Uns geht es nur um geplante Arbeiten (Wachdienste, Ausbildung, …), die wir in unserer Bereitschaftszeit leisten.
Einsatzdienst oder Ähnliches ist kein Thema. Dafür gibt es Regelungen.


Danke für eure Hilfe.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 09.08.2019, 13:49, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,

aktuell werde ich nach TVÖD VKA Stufe 11 vergütet. Mehrfach ist online zu lesen, dass man eigentlich mit einem Master-Abschluss eine 13er Stelle erhalten sollte. Die Praxis bei meinen Kommilitonen ist eine Andere.

Gibt es hierzu Erfahrungen?
Und mich würde auch interessieren, ob das Abhängigkeit von der Größe der Kommune ist.

Besten Gruß und Dank

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.08.2019, 20:10, Forum: Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen.

Mein Name ist Stefan und ich bin mit einer von meinem Dienstherren extern in Auftrag gegebenen Dienstpostenbewertung nicht einverstanden.

Zu den Hintergründen:
Ich bin A12 und hatte seit 2014 bis zum Sommer letzen Jahres eine Abteilungsleitung mit vorgeschalteter Fachbereichsleitung inne. Seit letztem Jahr habe ich eine Fachbereichsleitung (Amtsleitung) übernommen, wobei durch Umstrukturierung die Ebene der Abteilungsleitung hausweit komplett weggefallen ist. Der Fachbereich umfasst 35 Personen verschiedenster Professionen (Ca. 25 Verwaltungskräfte EG 9a bis 9c sowie rd. 10 Pädagogische Kräfte S12 bzw. 9b). Sämtliche Entscheidungen über den Bereich sind eigenverantwortlich zu treffen, lediglich Personalmehrungen müssen mit der Dezernatsleitung (A16) abgesprochen werden. Die Budgetverantwortung beträgt rund 10 Millionen Euro.

Leider ist diese Stelle im Rahmen der angesprochenen Bewertung lediglich mit A12 bewertet worden, was ich als nicht sachgerecht empfinde.

Kann mir jemand eventuell einen Tipp geben, wie man in derartigen Fällen vorgehen kann? Bin mir unsicher, ob ich eine Klage gegen meinen Dienstherren in Erwägung ziehen soll. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Schon mal vorab vielen Dank für Eure Einschätzung.

VG
Stefan

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.08.2019, 05:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, ich arbeite seit 2 Monaten als Kehrmaschinenfahrer, bekomme ich Erschwerniszuschläge für jede gefahrene Stunde und Reinigung (also für 160 Std.)? Wie wird das berechnet?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 07.08.2019, 12:32, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
wir im Personalrat sind uns uneinig über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im TVöD.
Bisher mussten die Arbeitnehmer ihre Stunden auf einem Vordruck eintragen.
Wenn ich es aber richtig verstehe gibt es jetzt ein Urteil, was besagt die Aufgabe zur Arbeitszeiterfassung liegt beim Arbeitgeber.
Kennt sich jemand damit aus, ob es Pflicht wird/ist ein Zeiterfassungssystem einzurichten?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 05.08.2019, 13:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (15)

Hallo,
ich bin in Teilzeit tätig und neu im Personalrat.
Dass ich Überstunden bekomme war mir klar.
Nun ist es so, dass meine Vorgesetzte und das Personalamt möchte, dass ich diese Überstunden extra notiere und dann in einem Jahr eine Woche dafür frei in den Sommerferien bekomme und meine Arbeit ein Ferienjobber übernimmt.
Da ich in der Regel anstelle von 20 Stunden pro Woche auf ca 30 bis 35 komme, wäre es mir lieber diese zeitnah abbauen zu können, da ich ja bewusst Teilzeit arbeite um noch Zeit für meine betagten Eltern zu haben.
Im LPVG anderer Bundesländer gibt es die Vorgabe Ausgleich innerhalb von 3 Monaten. Im LOVG BW habe ich bisher leider nichts konkretes gefunden. Nur dehnbarer Begriff. Freizeitausgleich im selben Umfang.
Danke schonmal für eure Antworten

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 04.08.2019, 18:55, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (3)

Hallo,
ich arbeite im Theater, habe einen Vertrag wie jeder meiner Kolleginnen und Kollegen, mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit in der Woche. Am Anfang des Jahres wird mein Urlaub in Stunden umgerechnet und dann von meinem Jahresarbeitszeitkonto abgezogen, so dass mein Urlaub dadurch schon abgegolten ist und ich dadurch nur noch freie Tage in der veranstaltungsfreien Zeit habe. Wer kann mir sagen, ob das in Ordnung ist?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 03.08.2019, 11:51, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich bin seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst bei einer Kommune ohne Unterbrechnung in Vollzeit beschäftigt. Ich möchte daran gerne etwas verändern.
O030
1a. Wenn ich eine Halbtagsstelle annehme: Welche Auswirkungen hat das auf meine Pension und auf meine private Krankenversicherung?
1b. Halbe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle?
2. Wenn ich komplett aus dem Beamtenverhältnis ausscheide: Welche Auswirkungen hat das auf meine Pension und auf meine private Krankenversicherung?
3. Wenn ich ein Sabattjahr einlegen möchte, welche Voraussetzungen brauche ich dafür?
4. Wenn ich meine Eltern pflegen möchte, welche Voraussetzungen brauche ich dafür? Muss ich mich dafür beurlauben lassen? Auch hier würden mich die Auswirkungen auf die Pension und die private Krankenversicherung interessieren?
Ich bin Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir hierzu Informationen geben könnt.
Viele Grüße von Goldi im Hamsterrad Icon_cry

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 02.08.2019, 13:48, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich habe mich auf eine Stelle bei der Stadt beworben mit Tätigkeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus und Kultur.
Ursprünglich bin ich gelernte Mediengestalterin für Digital- und Printmedien und arbeite seit 4 Jahren als Marketing-Assistentin (zuvor als Mediengestalterin im Onlinebereich).
Die Stellenausschreibung der Stadt passte super auf meinen Ausbildungsberuf. Prompt wurde ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Meine Frage: Passt eine Eingruppierung von E6 Stufe 3, oder was ist der Unterschied zu E7/E8?

Danke vorab für die Antworten.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 01.08.2019, 17:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

Zitat:§ 90 I LPersVG RLP: Besteht für wirtschaftliche Einrichtungen der öffentlichen Hand mit mehr als zehn Beschäftigten ein (...) Werkausschuss (...), so müssen zu ihm mindestens in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzutreten; sie haben beratende Stimme. (...)

§ 90 II: Das Vorschlagsrecht (...) steht dem Personalrat zu.

vor dem Hintergrund dieser Vorschrift bittet der Arbeitgeber aktuell um Vorschlag seitens unseres Personalrates. Dem neu zu wählenden Werkausschuss der Verbandsgemeinde sollen Vertreter/innen zur Seite gestellt werden.

Jedoch sind die Beschäftigten zwar bei den Werken wirtschaftlich eigenständig zu betrachten, aber rechtlich unselbstständig, sprich: bei der Verbandsgemeinde beschäftigt.

Kurzum: Hat der Personalrat somit überhaupt die Möglichkeit, irgendjemanden vorzuschlagen? Icon_rolleyes 

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.07.2019, 15:59, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo,
gibt es Kollegen, die in einer Kita arbeiten und zugleich im Personalrat sind?
Durch meine Personalratstätigkeit sammle ich jede Menge Überstunden, aber hab bis jetzt keine Einigung zum Abbau dieser mit meinem Vorgesetzten gefunden.
Wir sind betroffen von Personalmangel und großem Krankenstand. Vorstellungsgespräche laufen, aber trotzdem findet sich kein ausreichendes Personal.
Mein Vorgesetzter vertröstet mich ständig und will mich Überstunden abbauen lassen, argumentiert aber eben auch, er finde keine Vertretung und könne die Kita ja nicht einfach eine Woche zumachen. Bei Krankheit wurde schon kurzfristig geschlossen und eine Nachbar-Kita hat Notfälle betreut.
Hat jemand Erfahrungen in dieser Richtung und Tipps?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.07.2019, 11:35, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,
habe eine kurze Frage. In der Anlage 6 des alten BAT waren Ausnahmen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht dargestellt. Wo finde ich dazu was im TV-L oder gibt es keine Ausnahmen mehr?
M.f.G.]

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 31.07.2019, 09:37, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

§ 66 Abs. 1 Nr. 1 LBG NRW sieht vor, dass Altersteilzeit bewilligt werden kann, wenn die Beamtin/der Beamte das 55. Lebensjahr vollendet hat. 

Kann der Dienstherr (Kommune) hiervon abweichen (die Altersgrenze erhöhen)? 

M. E. ist ein Abweichen lediglich hinsichtlich der in Absatz 3 der Vorschrift genannten Voraussetzungen, nicht jedoch hinsichtlich der Altersgrenze möglich.

Vielen Dank für eure Antworten

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 30.07.2019, 14:35, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite seit kurzem als "Sachbearbeiter Stadtplanung" in einer Stadtverwaltung in Brandenburg. Die Stelle war mit Stufe 10 TVÖD VKA ausgeschrieben. Da ich allerdings "nur" einen Master of Science der Stadt- und Regionalplanung habe, kann ich nicht in diese Stufe eingruppiert werden. Hierfür müsste ich bei der Landesingenieurkammer den Nachweis beantragen, dass ich zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt wäre. Dies trifft auf mich jedoch nicht zu, da meinem Studium die MINT-Fächer fehlten. Als Stadtplaner wäre ich doch auch ohnehin eher der Architektenkammen als der Ingenieurkammer zugehörig.

Bin ich jetzt im öffentlichen Dienst auf Ewigkeiten verdammt zur Stufe 9c oder gibt's eine Möglichkeit nachzuweisen, dass ich mit dem Master genausoviel Wert bin wie ein Dipl.-Ing.?  Apropos: Auf dem Zeugnis steht, mein Abschluss ist dem eines Dipl.-Ing. äquivalent.

Danke schon einmal in voraus.

 Jetzt beantworten / kommentieren!





 Frage stellen
Anzeige
Flowers