(Zwangs-)Versetzung mit neuem Aufgaben-/Tätigkeitsbereich
#1

Ich arbeite seit 4 Jahren als teilzeitbeschäftigte Erzieherin (30 Std.) in der Eingruppierung S8a Stufe 3, bei einem städtischen Träger in meiner Einrichtung. Mein Arbeitsvertrag enthält im Wortlaut " .... teilzeitbeschäftigte Erzieherin durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit auf unbestimmte Zeit ....". Jetzt soll ich auf Grund einer meiner Zusatzqualifizierungen (staatlich anerkannt) > hier Fachkraft Inklusion und Inklusion (zwangs-) versetzt werden und dauerhaft in diesem Aufgabenfeld tätig sein, da diese Aufgaben dem Wesen nach der Tätigkeit einer Erzieherin entsprechen würden. Aus meiner Sicht wandelt sich mein Aufgaben-/Tätigkeitsfeld zu denen einer sog. Facherzieherin mit einer anderen Eingruppierung (mindestens in S8b). Außerdem sind Integrationsmaßnahmen in der Regel zeitlich begrenzt und können plötzlich enden. Endet damit dann ggf. nicht auch mein Arbeitsverhältnis?
Stimmt es tatsächlich, dass ich einfach versetzt werden kann bzw. darf der Inhalt meiner Tätigkeit aufgrund der Direktionsrechts einfach geändert werden? Muss ich einer Vertragsänderung, ... von der Erzieherin zu einer Fachkraft Inklusion/Integration zustimmen?  Darf ich ablehnen oder nur Widerspruch einlegen?
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#2

Wenn es sich hier um eine Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, handelt es sich um eine Änderung es Arbeitsvertrages. Dieses wäre nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Handelt es sich aber um eine gleichwertige Tätigkeit, wäre dies durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.
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#3

Vielen Dank für die Information.

Jetzt ist/wäre zu klären, ob es sich um die benannte höherwertige Tätigkeit oder um eine gleichwertige Tätigkeit handelt.

Stellt sich die Frage wer das bestimmt.

Als Erzieherin arbeite ich zwar in der Gruppe auch mit Kindern mit erhöhten Förderbedarf, eine für die Betreuung benötigte ausgearbeitet spezielle Sonderpädagogische / Heilpädagogische Förderung, Methodik und Didaktik gehört jedoch nicht zur Ausbildung einer Erzieherin.

Die Zusatzqualifizierung ist eigentlich so konzipiert, dass sie sich um die Betreuung von Kindern mit erhöhten Förderbedarf bzw. um Sonderpädagogische / Heilpädagogische Betreuung handelt.
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