Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Guten Morgen,
ich habe eine Frage, ich bin in einer Stadtverwaltung beschäftigt und bei den Personalversammlungen meines Arbeitgebers sind Fragen der Mitarbeiter nicht vorgesehen, es müssen vorher schriftlich Anträge gestellt werden, die zugelassen werden oder eben nicht.
Ich möchte aber eine Frage an den Personalrat richten und wüsste gerne, ob dies mein Recht ist und aus welcher Rechtsgrundlage sich dieses ergibt.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und freue mich über Antworten.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Servus
Wie lange vorher muss Rufbereitschaft angekündigt werden? Bei uns wird es zum Feierabend für den nächsten Morgen angekündigt.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Abend,
ich bin als Arbeitsvermittler kommunal bei einem JC beschäftigt. Ist es möglich, mich beim gleichen JC über die BA anstellen zu lassen zwecks besserer Bezahlung? Wenn ja, wie?
Viele Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie man als zentrale Praxisanleitung im Krankenhaus mit abgeschlossener Weiterbildung und abgeschlossenem Studium in der Pflege im TV-L eingruppiert wird?
Entgeldgruppe KR, über 7 Jahre Berufserfahrung.
Liebe Grüße und Danke
Jetzt beantworten / kommentieren!
Was verdient eine Kassen-/Empfangskraft in einer Therme in Bayern?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo an alle,
bei uns ist eventuell die Schließung einer städtischen Kita angedacht. Diese Schließung soll nur erfolgen, weil die Kita durch einen freien Träger übernommen werden soll, dessen Kita aufgrund Baumängel schließen muss. Die städtischen Kolleginnen würden damit gehen müssen. Ich würde als Vorsitzende dem Stadtrat gern mitteilen, dass eine Übergabe an einen Träger nicht sein muss. Wir können auch selbst die Kita weiterbetreiben und die Erzieherinnen behalten. Darf ich das / darf der Personalrat das? Vielen Dank für eine Antwort.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich durch lief vom 01.09.2020 - 31.08.2022 meinen Vorbereitungsdienst bei der Justiz.
Während dieser Zeit erhielt ich einen Anwärtersonderzuschlag, für den ich mich nach Beendigung der Laufbahnausbildung für 5 Jahre in der Behörde verpflichtet habe.
Für jedes abgeleistete Jahr, reduziert sich die Rückzahlung um 1/5.
Zitat:§56 Abs. 2 BbgBesG "nach bestehen der Laufbahnprüfung für mindestens fünf Jahre in einem Beamtenverhältnis zu einem Dienstherren des Geltungsbereichs dieses Gesetzes in der Laufbahn verbleibt, für welche die Befähigung erworben wurde, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach bestehen der Laufbahnprüfung endet, in der selben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis zu einem Dienstherren des Geltungsbereiches dieses Gesetzes für mindestens die gleiche Zeit eintritt.
Da sich während meiner Dienstzeit vieles zum schlechteren Entwickelt hat und ich mittlerweile so unzufrieden war, dass ich schon innere Konflikte bekam, beschloss ich einen neuen Weg einzuschlagen und mich bei einer anderen Behörde zu bewerben. Zu meinen Pech wurde mir mittgeteilt, dass die Justizbehörde mich aufgrund des Personalmangels nicht gehen lassen wird und es für mich keinen anderen Weg gibt, als zu kündigen und mich dann zu bewerben. Gesagt getan, weshalb ich zum 31.08.2024 gekündigt habe und aktuell angestellter bin. Parallel zu meinem angestellten Verhältnis halte ich die Augen nach neuen Stellen offen, wobei ich mich bereits auf 4 andere Stellen mit einer möglichen Neuverbeamtung nach Beendigung der Probezeit beworben habe.
Jetzt zu meinem Problem:
Da ich aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden bin, fordert die Justiz die zu viel gezahlten Anwärtersonderzuschläge zurück.
Aktuell sind das noch 3/5, was dennoch eine beträchtliche Summe ist.
Als ich den Rückzahlungsbescheid bekam, setzte ich ein Schreiben an meinen alten Anstaltsleiter auf, wo ich um einen zeitlichen Aufschub für die Rückzahlung der Anwärtersonderzuschläge bat, da ich vorhabe mich bei einer anderen Behörde des selben Geltungsbereichs erneut verbeamten zu lassen.
Ebenfalls teilte ich ihm mit, dass die entsprechende Bezügestelle mir im Bezug auf die Nachversicherung einen Aufschub von 2 Jahren gab und ich mich über sein entgegenkommen freuen würde.
Nun erhielt ich einen neuen Bescheid von der Bezügestelle.
Ein entgegenkommen wird nicht stattfinden und ich soll innerhalb von 14 Tagen die geforderte Summe zurückzahlen.
Ebenfalls war auch eine Ratenzahlungsantrag dabei.
Allerdings bleibt mir einen Monat um einen Widerspruch einzulegen.
Das schrieben bezieht sich auf den §13 BbgBesG.
Jetzt versuche ich meine Möglichkeiten herauszufinden, wie ich die Rückzahlung umgehen kann.
1. Einen Stundungsantrag? Wobei ich mich dabei vermutlich nackig machen muss und kein Grund für eine Stundung besteht.
2. Ich versuche das Thema in die länge zu ziehen, bis ich ggf. erneut verbeamtet bin. Sprich, immer zum Ende der Widerspruchsfrist zu widersprechen und somit Zeit zu schinden.
Da ehemaligen Justizkollegen, die zum Zoll gewechselt sind, keine Rückzahlung leisten mussten, frage ich mich auch, ob die Justiz ihre Ansprüche überhaupt noch gelten machen kann, wenn eine neue Verbeamtung stattgefunden hat? Daher der Gedanke es bis dahin rauszuzögern.
Vielleicht habt ihr ein paar Tipps, wie ich die Rückzahlung umgehen kann.
Ich danke euch für Eure Hilfe. :-)
Auf Grund meiner langen Betriebszugehörigkeit (23 Jahre) habe ich 6 Monate Kündigungszeit.
Wenn ich am 01.07. kündige ist mein Dienstende der 01.01. Habe ich dann noch Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, gibt es einen Erschwerniszuschlag für Arbeit/Angestellte MFA des Gesundheitsamtes in Asylunterkunft/Ankerzentrum bei Blutentnahme Erstuntersuchung?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
gibt es eine Mindestanzahl an Mitarbeitern, die erforderlich ist, um einen Teamleiter im IT-Bereich zu bestellen ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Zählt man als Mitarbeiter von einem Energie Versorger zum öffentlichen Dienst?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo ,
Bekomme P8. Bin Praxisanleitung und Gruppenleitung. Der Antrag auf P10 wurde abgelehnt da die Begründung wäre dass meine Gruppe zu klein wäre. 9 Bewohner und 6 Mitarbeiter. Ist das so richtig ? Arbeite im öffentlichen Dienst.
Lg
Jetzt beantworten / kommentieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich bin als Gemeindearbeiter im TVÖD beschäftigt. Meine mir übertragenen Aufgaben sind grundsätzlich die eines Hausmeisters;
für die Grundschule, die Sporthalle, den Sportplatz sowie die Veranstaltungshalle zuständig. In dieser Veranstaltungshalle bin ich ständiger ernannter Vertreter des Betreibers. Ich kümmere mich hier bei jeder Veranstaltung u.a. um
zulässige Besucherzahl (Fassungsvermögen), Bestuhlungspläne, Einrichtung und Sicherstellung von Rettungswegen, Freihalten von Notausgängen, Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Kontrolle der Dekoration, Koordination von zeitlichen Abläufen und Personal, außerdem bin ich verantwortlich für die interne Veranstaltungstechnik wie z.b. der Bühnen- und Beleuchtungstechnischen Anlage.
Meine Frage die sich immer wieder aufdrängt, ist das alles so rechtens? Einerseits bin ich nicht als Hausmeister angestellt, sondern als Gemeindearbeiter. Andererseits führe ich diese Arbeiten so bereits seit mehr als 10 Jahren aus. Mittlerweile kommen mir Zweifel, ob das alles so richtig und rechtens ist. Auch in Bezug auf die Entlohnung.
In den ganzen Jahren war von mir verlangt, dass ich während der Vermietdauer der Halle dauerhaft erreichbar bin und innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein musste im Notfall. Das alles geschah unentgeltlich.
Aufgrund meiner Anfrage zur Zahlung eines Bereitschaftsgeldes bzw. einer Lohnanpassung hat man mir nun generell untersagt, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen. Das wiederum führt nun dazu, dass viele Mieter bei Problemen allein gelassen werden und der Unmut steigt.
Auch hier steht die Frage im Raum: Ist das überhaupt rechtens?
Muss bei einer Versammlungsstätte nicht laut VStättVo der Betreiber vor Ort sein?
Wie kann man das regeln???
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich finde keine gesetzliche Vorschrift, aus der hervorgeht, wie lange man vor einem Wahlsonntag die Briefwahl machen darf.
Allerdings kenne ich es aus unserer Großstadt mit ca. 200k EW, dass man entsprechendes Personal sechs Wochen vorher eingestellt hat und die Briefwahl vier Wochen vorher möglich war.
Gibt es tatsächlich keine Vorschrift, wie viel früher vor einem Wahlsonntag die Briefwahl möglich sein muss?
Mal angenommen, die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt, sind auch da wieder vier Wochen früher möglich oder werden es eher sogar nur zwei Wochen oder, da man wohl aktuell davon ausgeht, dass die Briefwähler noch mehr werden, verlängert man die Briefwahlzeit auf ganze sechs Wochen früher?
Wie seht ihr das und wie ist da so die rechtliche Lage?
Dankeschön.
LG
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen, ich begleite bei uns fast alle Bewerbungsgespräche und diese verlaufen auch so, dass ich nichts sagen müsste. Gestern aber war es so weit das ich mich zu Wort gemeldet habe und wurde sogleich in die Schranken verwiesen.
Fall: Internes Gespräch für eine andere Stelle in der Firma, Bewerber hat den Grund für den Wechselwunsch angegeben, auf Nachfrage hat er selbst gesagt, dass Kollegen nach einer bestimmten Arbeit am nächsten Tag krank machen würden, der Personalleiter hielt ihm dann selbst vor, dass er ja sehr oft Freitags und Montags krank wäre ohne eine Krankmeldung abzugeben. Hier legte ich dann ein Veto ein, das Vorwürfe dieser Art nichts bei einem Bewerbungsgespräch zu tun hätten. Sogleich wurde mir gesagt, das ich als PR nicht hierfür da wäre um Einwände zu erheben. Genau das sehe ich nicht so, was meint Ihr?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

