Personalakte
#1

Hallo an alle,

ich habe ein paar Fragen zur Personalakte und irgendwie konnte keiner mir diese so genau beantworten.

Vorweg, ich möchte gerne die Behörde wechseln und daher Einsicht in meine Akte haben, darf ich diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen wünschen? Ich habe jetzt sowohl ja, als auch nein gehört.

Zudem würde ich gerne wissen, was so in der Akte stehen darf? Ich befürchte zwar nichts, aber möchte mich diesbezüglich trotzdem informieren. Wie würde ich denn damit umgehen, wenn etwas aufgeführt wäre, was meines Erachtens nach zu sensibel ist? 

Vielen Dank für die Antwort
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#2

Falls du Auszubildender bist und der TVAöD für dich gilt, siehe:
§ 6 Personalakten
(1) Die Auszubildenden haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Perso­nalakten. Sie können das Recht auf Einsicht durch einen hierzu schriftlich Be­vollmächtigten ausüben lassen. Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Per­sonalakten erhalten.
(2) Beurteilungen sind Auszubildenden unverzüglich bekannt zu geben. Die Be­kanntgabe ist aktenkundig zu machen.


Falls du kein Auszubildender bist und der TVöD für dich gilt, siehe § 3 Absatz 5 TVöD:
Einsicht in Personalakte nach TVöD
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