Erschwerniszulage beim KOD
#1

Hallo zusammen,

Fast alle Bereiche im öffentlichen Dienst werden mit einer Erschwerniszulage vergütet. Jedoch behauptet unser PR, dass die Dienstkräfte beim Kommunalen Ordnungsdienst KEINER GEFAHR ausgesetzt sind. Da die Dienstkräfte keine ARBEITER sondern ANGESTELLTE sind, hätten sie keine Ansprüche auf Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen.
Wer sich für Wahrung der Gesetze einsetzt und somit für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sorgt, erhält nach der Erschwerniszulagenverordnung garantiert Zulagen. Jedoch ist diese Verordnung nur für Beamte und nicht für Angestellte, behauptet das Personalamt bei uns.

Was meint ihr?
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#2

Es gibt für Kommunale Vollzugskräfte oder den Kommunalen Ordnungsdienst keine Erschwernis- oder Gefahrenzulagen. Weder für Angestellte noch für Beamte. So weit mit bekannt ist, in keinem Bundesland!

Das ist meines Erachtens eine Lücke in den Tarifverträgen oder Besoldungsgesetzen. Mir tun die Kollegen, die bei Unterbringungen, Inobhutnahmen oder Abschiebungen dabei sein müssen, schon manchmal leid…
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#3

Warum sollte es eine Erschwerniszulage geben für Tätigkeiten, die zum originären typischen "Aufgabenkatalog" der jeweilgen Stelle gehören (siehe § 19 Abs. 1 Satz 2)? Für mich ist diese Regelung absolut nachvollziehbar.

Wenn ich aus individuellen Gründen besondere Erschwernisse habe, die andere Beschäftigte mit weitgehend gleichem Aufgabenprofil nicht haben, ist eine Zulage gerechtfertigt. Aber die "typischen" unangenehmen Begleiterscheinungen, die eine Tätigkeit im KOD nun mal mit sich bringt, sollten bereits über die Eingruppierung eingepreist sein.
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