Rufbereitschaften im Maßregelvollzug
#1

Hallo, 
ich arbeite im Maßregelvollzug.
Ich habe eine Frage zum Thema Rufbereitschaften. Diese gehen von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr.
Ist es richtig, dass ich den Freitag auch einen Früh Dienst oder Tag Dienst arbeiten muß sowie auch den Montag einen Frühdienst ??
Was passiert als Beispiel mit meinen Minus Stunden von dem Montag, wenn ich Sonntag Abend zum Nachtdienst gerufen werde ??
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