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Geschrieben von: Gast, 05.03.2010, 22:03, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen...

Ich bin gerade in meinen letzten Zügen für den gehobenen Dienst und muss für die mündliche/praktische Prüfung ein Thema ausarbeiten.

Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der Deckungsbeitragsrechnung als Form der Teilkostenrechnung in der Öffenlichen Verwaltung
Erläutern Sie bitte Inhalt und Aufbau der Deckungsbeitragsrechnung im Gegensatz zur klassischen Vollkostenrechnung anhand eines praktischen Beispiels aus der öffentlichen Verwaltung. Gehen Sie bitte auch auf Vorteile und Grenzen dieses Systems ein.

Ich kenne zwar die Unterschiede zwischen der Vollkosten- und der Teilkostenrechnung in der KLR und auch die Grenzen, aber mir fällt kein ordentliches Beispiel ein.
Vielleicht kann mir ja jemand ein anschauliches Beispiel - mit einigen Erklärungen - sagen.
Wo wird denn die Deckungsbeitragsrechnung angewandt?

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2010, 12:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes Unterstützunterschriften leisten?

MfG

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2010, 11:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
bei uns gibt es die Listenwahl. Jetzt werden in 2010 zwei Personalratsmitglieder aus gesundheitliche Gründen ausscheiden. Leider haben wir in der Liste nur ein Errsatzmitglied. Kann man nun ein ungewähltes Mitglied neu als Ersatz nachnominieren?
Danke schon mal
Gast

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Geschrieben von: Gast, 24.02.2010, 16:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
kann ein Dientherr zuviel bezahlte Bezüge zurückfordern?

Fall:
Ein Oberinspektor (A10) erhält versehentlich A11 (Eingabefehler in Abrechnungssystem).

Ich habe mal gehört, dass der Dienstherr nur 6 Monate ab Kenntnis des Fehlers zurückfordern kann.

Die Rückforderung richtet sich wohl nach § 812 BGB, aber es muss doch Fristen geben?!

Vielen Dank für Eure Hilfe/Antworten...

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Geschrieben von: wasserwart, 23.02.2010, 17:38, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Hallo,
wir (Personalrat) bräuchten dringend mal eine Auskunft über die Eingruppierung unseres Jugendpflegers, der unserer Meinung zu niedrig eingruppiert wurde und im vergangenen Jahr auch noch verantwortungsvolle Aufgaben dazu bekommen hat.

Unser Jugendpfleger ist studierter Diplom - Sozialpädagoge, er ist in unserer Gemeinde mit folgenden Aufgaben beauftragt:
Jugendpflege im gesamten Gemeindegebiet, Betreuen der 2 Jugendteffs / Kindertreffs,Planen und durchführen der gesamten Ferienprogramme, Betreuen des Jugendforums und Kinderparlament, Beratung von Vereinen und Verbänden, Beraten von Eltern und Kinder, Leiter und Beauftragter sämtlicher Projektarbeiten für Kinder und Jugendliche. Er wurde vor ca. 5 Jahren in die EG 9 eingruppiert,wo er sich noch heute befindet.
Achtung: Seit September 2009 wurde er zusätzlich mit der neu eingeführten Nachmittagsbetreuung beauftragt. Das beteutet, er hat die volle Verantwortung für ca. 80 Kinder am Nachmittag, hat 12 Teilzeitbeschäftigte die ihn dabei unterstützen unter sich (ist sozusagen der Chef von diesen) und ist für die Organisation und Erstellung der Dienstpläne verantwortlich...und das ohne eine Höhergruppierung:-(
Ich hoffe ihr könnt uns helfen,vielen Dank im voraus:-)

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2010, 01:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
kann man eine Tätigkeit in Projektgruppen, die man freiwillig übernommen hatte, auch wieder abgeben oder kann der Arbeitgeber bestimmen, dass man in diesen Projektgruppen bleibt ?

MfG
Gast

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2010, 01:56, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo,
ich werde zeitweise in einem Amt mit "Bürgerkontakt" eingesetzt, z. B. Telefondienst. Dieses ist unter Umständen eine Tätigkeit mit hohen Stressfaktor. Von den üblichen Sprüchen wie : "Sie werden ja von meinen Steuergeldern bezahlt, ...", bis zu persönlichen Beleidigungen.
Nun habe ich einmal im gleichen Tonfall geantwortet. Die Konsequenz war eine Beschwerde über und eine Ermahnung an mich.
Ich bin aber der Meinung, dass der Arbeitgeber seine Angestellten auf solche Situationen vorbereiten muss (Training), so dass mir so etwas nicht passieren kann. Ist das richtig, d.h. habe ich ein Recht auf Schulung bzw. ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet ?

Danke im voraus !

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2010, 21:25, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo,

ich arbeite in einem Amt, in dem der SB ständig mit neuer Technik, Programmen, Gesetzen und Verordnungen konfrontiert wird. Bisher war es so, dass ich mich damit auch nach Feierabend beschäftigt habe, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt steht wieder ein Umstieg an und ich möchte diesmal geschult werden oder wenigstens während der Dienstzeit Gelegenheit bekommen, mich damit vertraut zu machen.
Frage: Kann man von mir verlangen, dass ich mich in meiner Freizeit schule ?

MfG

Gast

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2010, 19:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
kann der Personalrat vom AG verlangen, dass zu besetzende Stellen intern und/oder öffentlich ausgeschreiben werden und nicht - wie bei uns geschehen, direkt auf Grund von persönlicher Vorlieben der Geschäftsleitung besetzt werden ohne den Personalrat angehört zu haben? Kann der Personalrat die Besetzung im Nachhinein ablehnen? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann er dies tun??

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Geschrieben von: Sally14, 18.02.2010, 16:34, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich bin Beamtin bei einer Kommune in NRW und im Moment in Elternzeit. Ich möchte noch ein zweites Kind bekommen. Meine Elternzeit läuft in einem Jahr ab. Mir stellen sich einige Fragen, auf die ich trotz intensiver Suche keine Antwort gefunden habe Ich möchte aber auch nicht direkt bei meinem AG anrufen. Hinzu kommt, dass ich nicht sicher weiss, ob mein Sohn einen Kindergartenplatz bekommen wird, da er noch nicht drei Jahre alt ist, wenn das Kindergartenjahr beginnt und zu einer Tagesmutter möchte ich ihn nicht geben.

Ich bin im Moment beihilfeberechtigt und möchte das auch wenn es geht bleiben.
Wenn ich noch in der Elternzeit das zweite Kind bekomme, denke ich, dass die zweite Elternzeit angehängt wird und der Beihilfeanspruch für weitere drei Jahre bestehen bleibt.
Aber was ist bei folgendem Fall:
Ich werde 5 Monate vor Ende der Elternzeit schwanger, muss ich dann noch die 2 Monate vor Beginn des Mutterschutzes arbeiten gehen oder gibt es da auch andere Lösungen?
Ich möchte nicht zu viele Rechte verlieren, bin mir aber nicht im Klaren, welcher Unterschied bei einer Beamtin zwischen Elternzeit und Beurlaubung besteht.
Habe ich in der Elternzeit mehr Ansprüche bezgl. einer Teilzeitstelle, die ich auf jeden Fall habne möchte oder gilt das bei einer Beamtin genauso in der Beurlaubung?
Gibt es eine Möglichkeit, auch in einer Beurlaubung Beihilfeansprüche zu haben? Mein Mann ist gesetzlich versichert.
Und wenn ich mich jetzt für die Beurlaubung entscheiden würde und dann wieder schwanger würde, wäre ich dann in Elternzeit oder würde die Elternzeit dann entfallen?
Und wenn sie entfällt, welche Nachteile habe ich dann?

Ich habe mir schon sehr viel Gedanken gemacht, weiss aber nicht, was richtig ist.

Ich würde aus bestimmten Gründen gerne noch ein halbes bis ganzes Jahr mich beurlauben lassen. Ich weiss aber nicht, ob ich damit nicht einen Fehler mache.

Ich freue mich über jede Antwort. Vielleicht weiss ja jemand Rat oder arbeitet in einem Personalamt.
Liebe Grüße Sally

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2010, 14:01, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo, wieviel bekomme ich Tariflohn pro Stunde als LKW Fahrer?
mfg

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2010, 13:19, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo !

Ich kämpfe gerade mit einer Stellenbewertung hinsichtlich einer Beantragung auf Höhergruppierung.
Man weiß nicht so genau wie man diese sinnvoll formulieren soll.

Ich bin in einer sehr kleinen Kommunen im Bereich Immobilien beschäftigt. D. h. ich bin für sehr vieles was mit Immobilien zu tun hat zuständig (Mieten, Pachten, entsprechende Verträge auch Nutzungsverträge, Versicherungen, Ausschreibungen nach VOL und VOB, Schlüsselvergabe, Gebäudemanagement-Verwaltungsbereich und alles was sonst so anfällt).
Hat jemand vielleicht für so eine Stelle oder ähnliche eine Stellenbeschreibung?
Welche Eingruppierung wäre nach Eurer Meinung angemessen?

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Geschrieben von: Lemi, 16.02.2010, 20:23, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

wir (13 Kollegen) haben a.G. einer Sonderlaufbahn die Möglichkeit, unsere Stellenbewertung von A9 auf A10 zu verbessern. Leider wurde uns nie mitgeteilt, wieviele Punkte wir bereits erreicht haben und welche Tätigkeiten mit welcher Punktzahl bewertet wurde.
Kann uns jemand Tipps zu den Bewertungsschlüsseln der KGSt für die analytischen Stellenbewertung für Beamte geben ?
Auch über einen Hinweis, wo ich diese (mgl. kostenlos) bekommen kann, wäre ich sehr dankbar.

Danke im Voraus!!!

Lemi

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Geschrieben von: skuby, 16.02.2010, 14:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

im April 2010 endet meine beantragte Elternzeit (2 Jahre und 2 Monate). Da unsere Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept hat möchte ich gerne wissen, ob ich einen Anspruch habe nach dieser Zeit wieder eingestellt zu werden oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Gmeinde mich nicht mehr einstellen muss. Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2010, 21:46, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Torsten Albig (SPD) stellt in einem WELT - Interview die provozierende Frage, ob der Bürger den Föderalismus und damit die Bundesländer wirklich benötigt.
Die Lebensqualität entscheide sich schließlich vor Ort in den Kommunen.
Gleichwohl hätten die Kommunen bei der Verteilung des Geldes keinen Einfluss, die Landesregierungen kümmerten sich um ihre Interessen. Ein Kultusministerium, eine Bundespolizei - Albig nennt konkrete Beispiele, mit denen man erhebliche Bürokratiekosten sparen könne.

Kommentar: Respekt. Diese provokanten Thesen verdienen Beachtung, denn Albig hat z.T. Recht. Zwar wäre ein Zentralismus a la Frankreich auch keine Alternative, eine Aufgabenkritik für die Bundesländer und mehr Einfluss für die Kommunen sind aber zweifellos überfällig.

Link: http://www.welt.de/politik/deutschland/a...llten.html

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