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Am Donnerstag bekomme ich endlich meinen Vertrag bzw. soll in die Personalabteilung kommen um ihn dort zu unterschreiben.
Gibt es bestimmte Punkte auf die ich achten soll? (außer Gehalt, Urlaubstage)
Habe zuvor nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet. Wie hoch mein Gehalt sein wird, wurde mir schon mitgeteilt u. wieviel Urlaub mir zusteht, darüber habe ich mich schon informiert. (29 Arbeitstage bei 5 Tage Woche).
Welche Punkte sind noch wichtig, die auf jeden Fall drin stehen sollten?
Lg iggelpitz
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Hallo, mein Schwager ist leider gestorben (43 Jahre). Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? LG
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Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich möchte gerne eine Weiterbildung anfangen und nun stellt sich die Frage wie man diese finanzieren kann!? Was gibt es für Möglichkeiten?
MFG
michmass
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Hallo an Alle,
in meiner Diensstelle sollen dienstliche Beurteilungen nach dem AV BVVD erstellt werden. Wir sind alle Angestellte. Allerdings hat unsere Leitung nicht vorher mit dem PR, FV oder VdS gesprochen. Es wurde einfach veranlasst und dem PR zur Kenntnis vorgelegt. Leider konnte mir bisher noch keiner beantworten, ob nicht vorher eine DV vereinbart werden müsste, da zwar einige Teile analog anzuwenden sind, aber diese auf recht wackeligen rechtlichen Beinen steht.
Ich hoffe es kann mir jemand eine konkrete Antwort geben.
Danke
Mumie
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Hallo!
Ich bitte um Erfahrungsaustausch was die Eingruppierung in der Immobilienverwaltung angeht.
Zu mir, ich bin bei einer Stadtverwaltung mit 25.000 Einwohnern für die Verwaltung von ca. 400 Erbbaurechten zuständig, ausserdem für Vermietung und Verpachtung.
Dieses Sachgebiet manage ich nach Umorganisation voll verantwortlich ganz alleine. Auch sämtliche Tätigkeiten, die vorher im gehobenen Dienst angesiedelt waren, wurden nach Renteneintritt der SB mir übertragen. D. h. dazu gehört auch Vertragsausarbeitung sowie auch der An- und Verkauf von Grundstücken und der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (ich unterschreibe die Verträge vor dem Notar für die Stadt).
Ich möchte nun endlich einen Höhergruppierungsantrag stellen. Z. Zt. werde ich nach EG 6 vergütet. Die Stelle selbst hat noch keine Bewertung, wegen der Umorganisation.
Ich wüsste gerne, wie Ihr so mit vergleichbaren Tätigkeiten eingruppiert seid. Also ich meine, insbesondere die Vertragsgestaltung und der Abschluss der Verträge müsste doch eine höhere EG als 6 rechtfertigen oder? Vor der Umorganisation hatte die Kollegin mit diesen Tätigkeiten A 10!
Ich weiß das geht alles nach Zeitanteilen, von daher wüsste ich auch gerne, wie viele Verträge ihr so abschließt. Das wird ja sicher nicht jeden Tag vorkommen
Ich hoffe auf ganz viele Antworten. Danke im Voraus!
Liebe Grüße Eni
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Hallo,
ein Mitarbeiter in einem öffentlichen Betrieb erscheint nicht zu seinem Wochenenddienst. Er hätte den Dienst mit 3 weiteren Kollegen gehabt, diese haben sein Fehlen aber nicht gemeldet.
Der Mitarbeiter erhielt nun ein Kündigung wegen Arbeitzeitbetrug ! Mit welchen Konsequenzen müssen die anderen 3 Mitarbeiter rechnen, da sie das Fehlen durch Schweigen gedeckt haben ?!
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Guten Morgen!
Ich bin 32 Jahre und fange nächsten Monat als Angestellte im öffentlichen Dienst an.
Wollte mich aber bevor ich den Vertrag unterschreibe mal über verschiedene Sachen informieren. Vielleicht könnt ihr mit weiterhelfen u. Antworten geben bzw sagen wo ich was finde.
Es geht einmal darum wieviel Urlaub mir überhaupt zu steht. Gehaltsmäßig weiß ich schon Bescheid; ich werden wie folgt eingestuft:
Entgeltgruppe E 5, Stufe 4 im Bereich Länder, Tarifgebiet West.
Auf was sollte ich noch achten im Vertrag.
Wäre toll wenn ich viele brauchbare Infos bekommen.
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Hallo liebe Forum-Gemeinde!
ich bin Personalratsvorsitzende ein 5-köpfigen Gremium und schon/erst 2 Jahre im Amt. Dennoch stoße ich oft an meine Grenzen. Ich habe 2 akute Fragen, die bei uns im Haus (eine Selbstverwaltung) hochkochen.
Zum eine Thema Leiharbeiter:
ich weiß, dass deren Einstellung zustimmungspflichtig ist, das sie grundsätzlich in den Betriebsablauf eingebunden sind.
Was ist aber mit Leiharbeitern, die nur für eine Woche oder einen Monat oder gar nur stundenweiße aufgenommen werden? Diese Arbeiter sind nicht wirklich ins Betriebsgeschehen aufgenommen, sondern verrichten - ich nenn es mal - Renovierungsarbeiten. Greift auch hier das Mitbestimmungsrecht? Grundsätzlich kann ich den Sinn dahinter verstehen, aber ich möchte mich nicht auf rechtlich dünnes Glatteis bewegen. Ginge dafür eine Zustimmung auf "Vorrat"?
Ein anderes Thema: TVL
Grundschulungen haben wir fast alle absolviert. Nur ich habe ein insges. 4 tägige TV-L-Schulung erhalten. Ich selber arbeite nicht in der Personalabteilung, d. h. bei diversen Sachverhalten muss ich mich auch immer wieder reinlesen, wenn detailiert wird. Die anderen Gremiumsmitglieder haben auch andere Arbeitsbereiche!
Nun hat der AG uns im s.g. Quartalsgespräch mitgeteilt, dass er für die Publizierung von Rechten aus dem TV-L nicht zuständig sei, sondern wir als PR. Darauf hin haben wir uns um eine inhouse-Schulung für das komplette Gremium bemüht. Das lehnt jetzt der AG ab, mit der Begründung: der TV-L sei transparent, wir seien langjährige Mitarbeiter und hätte alle die Grundschulungen zum NPersVG und ARbeitsrecht erhalten, das reiche alles locker um auch die Rechte aus dem TV-L zu überwachen.
Meine Frage: gibt es Urteile oder Interpretationen in denen eine TV-L Schulung als Grundschulung akzeptiert wird? Oder ist es sinnvoll nur 2 Leute aus dem Gremium beschulen zu lassen?
Danke für Eure Hilfe
C.
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Hallo liebe Forengemeinde,
bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?
Gruß an alle Leidensgenossen
Therme
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Hallo an alle!
In 2 Wochen nehm ich an den Einstellungstests für Inspektoranwärter (Staatl. Schulämter Hessen) teil.
Hat jemand Erfahrung, wie sowas abläuft, auf welche Themen man sich vorbereiten sollte und wo man Informationen dazu findet? (z.B. zum Schulsystem in Hessen - bin leider erst paar Jahre in Hessen und nicht hier zur Schule gegangen :-) )
Besten Dank!!!
M.
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sagt die 50-Prozent-Regel
mindestens 50 % also >=50 %
oder
größer 50% also > 50% aus?
finde die Textstelle nicht im TvöD / BAT oder passt da §22BAT
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Hallo,
ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...
ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.
was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?
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Hallo,
ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann...
Eigentlich hatte ich es nicht mehr vor, mich noch einmal weiterzubilden. Bis auf soeben... Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit meinem neuen Bürgermeister und jetzt gehen mir einige Fragen durch den Kopf...
Also, jetzt mal zu mir: Hab ne Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer Stadt, danach die Fachhochschulreife gemacht, leider war ich zu schlecht um den gehobenen Dienst zu machen, nochmals ne Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation, derzeit mache ich den Wirtschaftsfachwirt, arbeite aber mittlerweile bei einer Gemeinde als Verwaltungsangestellte. Kann mir jemand sagen, wie ich mich in dieser Richtung weiterbilden kann? ggf. Studium gehobener Dienst oder ähnliches?? Wie läuft das mittlerweile ab?? Als ich mich für den gehobenen Dienst interessiert habe, war das vor 8 Jahren. Da hat sich jetzt einiges geändert...
Hoffe auf ein paar Antworten![]()
Gruß
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Hallo,
ich muss mich und die Situation erst mal kurz beschreiben.
Nach 12 Jahren Bund habe /musste ich eine Ausbildung zum VFA machen. Musste, weil zu der Zeit meiner mittlerweile verstorbenen Frau erkrankt ist und ich pendeln musste. Somit blieb mir die Landesfinanzschule Edenkoben "erspart".
Meine Ausbildung begann ich zum 01.09.2005. Keine Rede zur Zeit der Einstellungsgespräche, dass der BAT abgeschafft wird und ein TVÖD mit Beschäftigungsstufen kommt!!
Also nach erfolgreicher Ausbildung mal locker flockig in die E6 Stufe 1 !!!!
Hätte mir jemand vorher gesagt, dass man die Soldaten welche "Umschulen" in Übergangswerken vergessen hat, hätte die Ausbildung ohne mich stattgefunden. Da mir natürlich keine Zeiten anerkannt wurden, hatte ich aufgrund der Tarifvertrages ohne Berücksichtigung des Lebensalters geschätzte 600,00 - 800,00 Brutto weniger.
Mit Ausbildungsende habe ich dann im Sozialamt direkt die Tätigkeit eines Sachbearbeiters, besoldet mit A9 und A10 Beamte, E 9 für Angestellte,aufgenommen. Nach einem halben Jahr erfolgte dann die Höhergruppierung in die E8 Stufe 2 TVÖD.
Den Kollegen wird immer wieder mitgeteilt, dass die fachliche Voraussetzung (Angestelltenprüfung II) fehle für die Höhergruppierung. Allerdings erfolgen wegen hoher Fluktuation immer wieder Neueinstellungen ohne jegliche Verwaltungsausbildungen mit der E9!
Meine erste Frage:
Da der TVÖD ja sagt, man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist, unabhängig von den Voraussetzungen, die die Person erfüllt, die die Tätigkeit ausübt Wo steht das genau? Den Text habe ich aus einem anderen Beitrag raus kopiert.
Kollegen, die über die Vorgesetzen mit Einklagen der E 9 gedroht haben, sind quasi mundtot gemacht worden. Denen wurde dann gesagt, dass man gerne wieder die Tätigkeit eines Mitarbeiters (Eingruppierung E8) aufnehmen könnte. Zur Beruhigung wird dann noch mitgeteilt, dass man in einem Jahr noch mal darüber sprechen könnte. Der Personalrat zuckt nur mit den Schultern.
Ich würde ja echt ungern mit Klage oder sonstigem drohen, denn dann ist man für die Zukunft sicher ziemlichen Ärger ausgesetzt und die Tätigkeit macht mir auch ziemlichen Spaß.
Dann reicht man eventuell eine Klage ein und wird dann Rückzug wieder mit den Tätigkeiten eines Mitarbeiters betraut! Ohne Ende Beschiss und das in der Verwaltung, damit die Ämter ein bisschen mit ihren Budgets jonglieren können.
Wer hat hilfreiche Verhaltenstipps für mich?
Ach ja, noch was vergessen. Voll der Hipp..... Heute kam meine Chefin zu mir und sagte, dass ich ab dem 01.10.2010 meine Stelle auf dem Papier für eine Üpl-Stelle räumen müsste. Meine "viele" Arbeit darf ich weiter machen wie bisher. Begründung: Sie braucht für unsere 30h-Kraft (Beamtin in Elternzeit) die Stelle, damit Sie die A10 bekommt! Hey hab ich sie noch alle. Ich mach die Arbeit für wenig Geld und muss die Stelle auf dem Papier räumen für unsere "Hilfskraft", damit diese die A10 bekommen kann ![]()
Das hört sich ja schon fast strafbar an! Muss man selbst oder der Personalrat bei solchen internen Umbesetzungen gehört werden bzw. eventuell etwas unterzeichnen?
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Servus ,
erstmal , eine tolle Seite die Ihr hier habt . Ich bin mal froh sie gefunden zu haben .
So aber nu zu meiner Frage .
Im April diesen Jahres wurde ich in den PR unserer Stadtverwaltung gewählt .So weit , so gut . Seit dieser Zeit dränge ich auf eine Erstschulung , damit ich meine Aufgaben auch dementsprechend erledigen kann .
Ich machte den Vorschlag , da ich auch Gewerkschaftsmitglied bin , die Seminarangebote der Gewerkschaft zu nutzen . Ich wurde aber abgeblockt mit der Begründung , zu teuer !!! , wir müssen auch die Kosten im Auge behalten .Man strebte ein Inhouse-Seminar an , damit alle neuen PR-Mitglieder gleichzeitig geschult werden und so Kosten gespart werden .
Jetzt ist das aber geplatzt aus welchen Gründen auch immer und ich stehe immer noch ohne Erstschulung da .
Nun meine Frage , kann mir der PR-Vorsitzende oder überhaupt jemand vorschreiben , in welcher Art und Weise bzw in welcher Form ich meine Erstschulung absolviere ?? Weil langsam reicht mir der Spaß .
Oder kann ich einfach den Antrag auf Erstschulung mit in die Tagesordnung bringen?? Ich habe das Netz schon nach einer Rechtsprechung zu diesem Thema durchsucht und nix finden können . Jetzt hoffe ich mal auf Eure Hilfe .
Vielen Dank und bis denne
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