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Hallo zusammen,
ich freu mich, dass ich dieses Forum gefunden habe. Vlt. kann man mir auch mit ein paar Infos weiterhelfen.
Ich habe im öffentlichen Dienst bei einem Zuwendungsempfänger eines Ministeriums meine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation gemacht. Anschließend bin ich seid nun 7 Jahren beim Ausbildungsbetrieb als Bürosachbearbeiter eingestellt.
Nebenberuflich habe ich in 3,5 Jahren (zu dem Zeitpunkt noch übliche Dauer in NRW gewesen) ein Abendstudium zum Staatlich geprüften Betriebswirt Wirtschaftsorganisation und Wirtschaftsinformatik gut absolviert.
Mir ist aber bewusst, dass dieses Studium leider nicht im öffentlichen Dienst für den gehobenen Dienst anerkannt ist. Ich seh aber auch nicht ein, mit meinen bisherigen Qualifikationen mit 31 Jahren im mittleren Dienst zu verweilen. Dafür habe ich dann nicht studiert.
Jetzt habe ich was von einem Angestelltenlehrgang II gelesen. Dieser würde mich dazu, mich auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben zu können. Folgende Fragen hätte ich aber dazu:
1. Wie lange geht der Lehrgang?
2. Ich nehme mal an nebenberuflich?!
3. Wie und wo kann man sich für sowas "einschreiben"?
4. Was kostet so ein Lehrgang? Mein derzeitiger Arbeitgeber hat kein Interesse daran mich diesbezüglich zu fördern
5. Hab ich überhaupt die Möglichkeit, mich für sowas "einzuschreiben" als normaler Angestellter im Öffentlicher Dienst (nicht BUND!)?
Andererseits ärgert es mich natürlich, schon wieder in Erwägung ziehen zu müssen, die Schulbank drücken, nur um ein paar Kröten mehr verdienen zu können als derzeit (TVÖD 5).
Habt ihr vlt. Alternativvorschläge?
Oder soll ich mich dennoch auf Stellen bewerben, auch wenn dort FH-Studium vorausgesetzt wird? Immerhin habe ich ja vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten erworben.
Ich würd mich sehr über Infos freuen da ich mein Leben entlich mal auf die Kette bekommen möchte. Vielen Dank im voraus.
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Hallo
ich habe eine Frage :
Was geschieht wenn ein kommunaler Beamter auf Lebenzeit in der selben Kommune
hauptamtlicher Bürgermeister wird und seine Zeit als Bürgermeister beendet ist.
Besteht ein Anspruch auf Rückkehr zum Dienstherren als Beamter und wenn ja besteht
auch ein Anspruch auf die alte Planstelle ?
Danke im Voraus
salva
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Einen schönen guten Abend,
ich trage mich mit dem Gedanken zu einer anderen Stadtverwaltung zu wechseln. Der BM würde mich dort nehmen, möchte jedoch dass ich mein jetziges Beamtenverhältnis kündige um schneller in der neuen Verwaltung beginnen zu können. Kann ich einfach kündigen und dort wieder als Beamtin eingestellt werden?
Danke im Voraus K.
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Hallo Kollegen,
seit einigen Wochen gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Personalrats, eine Kollegin stellt sich immer gegen die Beschlüsse des Personalrats und wirft uns Leiterlastigkeit vor.
Weiterhin hat sie die Absicht, entgegen unseres Beschlusses Informationen weiterzugeben.
Der Vorsitzende hat sie darauf hingewiesen, dass sie keine Informationen weitergeben darf und damit gegen das PersVG verstoßen würde, und er gegebenenfalls den Ausschluss des Personalratsmitgliedes beim Verwaltungsgericht beantragen würde. Kann man das so einfach tun, oder muss er das Gremium beteiligen?
Was hat er noch zu beachten ?
MfG
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Hallo Leute,
ich brauche von Euch Unterstützung. In meiner Dienststelle wird unsere Kantine durch einen Pächter betrieben. Da diese eigentlich nur von uns genutzt wird (nicht ganz so viel Nutzer wie eigentlich nötig) zahlt unser Pächter nur bei Schäden und Reparaturen. Sonst gibt es keine Kosten für ihn. Wie sieht es bei Euch aus? Welche Kosten werden gegen Euren Kantinenpächter erhoben (z.B. Strom, Wasser usw. sowie Pachtgebühren?). Wie erfolgt bei Euch diese Berechnung? Nach Quadratmeterzahl, oder nach Umsatz usw?
Es wäre mir eine große Hilfe möglichst Behördeninfo´s zu erhalten, die zur Miete in ihren Gebäuden sitzen.
Vielen Dank.
Gruß
Mumie
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Darf ein Ruhestandsbeamter an einer Gemeinschaftsverpflegung weiterhin teilnehmen ? Hierbei besinne ich mich auf die Alimentierung durch den Dienstherrn und meinetwegen eine Einbusse durch frühezeitige gesundheitsbedingte Pensionierung ohne Erreichung des Endbesoldungsgruppe und Enddienstaltersstufe.
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Guten Tag,
Bei uns in der Behörde wurde vor kurzem durch eine externe Person eine Stellenbewertung durchgeführt.
Jedoch ist der Personalrat bisher dazu nicht befragt worden. Jetzt wollte ich mal wissen wie der Personalrat bei einer Stellenbewertung zu beteiligen ist.
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Hallo oder eher
,
ich bin gerade dabei die Eröffnungsbilanz 2010 zu kontrollieren.
Für die Berechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist der § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz maßgebend.
Der Kapitalwert hat sich ab 01.01.2010 dort geändert.
Welchen Wert muss ich nehmen?
1) Den ab 01.01.2010 oder
2) der Wert der vorher galt.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Schön wäre auch eine kurze Begründung.
Gruß
aus
Schleswig-Holstein
Detlef
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Hallo!
welche Bücher habt ihr gekauft für die Prüfungen oder für die Ausbildung überhaupt?
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Hallo,
ich bin heute zum Personalratsmitglied gewählt worden. Wir sind ein abgesetzter Zug einer Bundeswehrdienststelle. Der Personalrat besteht aus 3 Soldaten u. einem Zivilisten.
Aufgrund der großen Entfernung zu unserer Dienststelle haben wir uns verselbstständigt und einen örtlichen Personalrat gewählt. Vor Ort haben wir einen Hauptmann als Zugführer, er leitet den Zug, der Dienststellenleiter ist 200 Km von uns entfernt.
Dazu stellt sich die Frage: Mit welcher Person muß der Personalrat sein Monatsgespräch führen ?
Gruß
Marla
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Hallo zusammen,
ich bin Landesbeamtin im Freistaat Sachsen und privat krankenversichert. Wegen einer schweren Erkrankung meines Sohnes (er ist bereits volljährig, geistig behindert, pflegebedürftig, gesetzlich krankenversichert) kann ich seit längerer Zeit nur noch verkürzt arbeiten. Ich selbst bin privat versichert und zahle aber natürlich den vollen Krankenkassenbeitrag, der sich in den letzten Jahren auch noch ordentlich erhöht hat, weiter. Da die Krankheit meines Sohnes progressiv verläuft und ich im schlimmsten Fall für seine Pflege ganz zu Hause bleiben muss, mache ich mir (neben den Sorgen um meinen Sohn) auch Sorgen, wie ich dann die Beiträge für meine Krankenversicherung zahlen soll.
Nun meine Fragen; hat jemand Erfahrungen ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist? Gibt es Tipps für die Verhandlungen mit der Kasse? Oder sonstige Ideen?
LG
Gast
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Hatte jemand von euch Vorteile durch den Besuch der FOS Verwaltung und Rechtspflege (Abendschule)?
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Hallo,
ich bin Sachbearbeiterin in einer kleinen Verwaltung, A 10 gehobener Dienst. Über viele Jahre hat die Arbeitsverdichtung stark zugenommen, so wurden u.a. diverse Ämter zusammengelegt. Nun soll ich bei so einem Monster-Amt stellvertretende Amtsleiterin werden, wobei ich die alten Arbeiten aber weiterhin erledigen soll. Auch die Stelle soll weiterhin nur A 10 bewertet sein. Aus diesen Gründen habe ich keinerlei Interesse, diese Stellvertretung zu übernehmen und gegenüber dem Rat und den Bürgern den Kopf hinzuhalten. Meine Frage: Kann ich die Übernahme dieses Postens ablehnen ?
Grüsse
Sabine
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Hallo,
ich stehe vor dem Problem, ob ich in einem Reisepass diakritische Zeichen eintragen darf.
Mir wurde eine polnische Geburtsurkunde im Original sowie eine deutsche Übersetzung vorgelegt.
In der polnischen Urkunde ist nun der Buchstaben Ż enthalten. In der deutschen Übersetzung ist dafür lediglich ein normales Z eingetragen. Der Bürger legt nur Wert auf dieses Sonderzeichen Ż und möchte dieses mit eintragen lassen. Technisch ist es problemlos möglich.
Was ist nun für mich rechtlich bindend? Die originale Urkunde oder die deutsche Übersetzung?
Ich habe Schwierigkeiten, die PassVwV 4.1.1.2 für mich richtig zu interpretieren.
"Wird eine ausländische Personenstandsurkunde vorgelegt, sind die Einträge in den deutschen Pass in der Form vorzunehmen, wie sie in deutsche Personenstandsregister eingetragen würden."
Nach Rücksprache mit unserem Standesamt würden dort im Personenstandsregister die Zeichen so übernommen werden, wie sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind.
Weiter heißt es:
"Ergibt sich die lateinische Schreibweise des Namens aus einer Personenstandsurkunde [...], so ist diese Schreibweise maßgebend."
Das bedeutet für mich, dass ich das diakritische Zeichen Ż in den Pass übernehmen darf/muss.
Mit dieser Meinung stehe ich aber im Kollegenkreis alleine da. Die meinen, wir müssen nach der deutschen Übersetzung gehen.
Vielleicht hat ja hier noch jemand Erfahrungswerte.
Viele Grüße
Mathias
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Hallo!
Ab 2012 gibt es im doppischen Kontenplan das Konto 081* (Betriebsvorrichtungen) nicht mehr. Wir fragen uns jetzt, wohin mit unseren Betriebsvorrichtungen! Auf das jeweilige Gebäudekonto oder unter Maschinen??
Hat jemand Ahnung, wie diese Änderung zu handhaben ist?
Danke schon mal im Voraus!
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