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Hallo!
Ich war vor meiner Erkrankung teilzeitbeschäftigt, zwischen 15 und 20,5 Stunden.
Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung in NRW.
Seit etwa 2 Jahren bin ich durchgehend krank geschrieben.
2 mal war ich beim Amtsarzt mit dem Ergebnis: derzeit nicht dienstfähig, evtl. später wieder.
Ich hatte vor 2 Monaten eine Wiedereingliederung, die ich aber abbrechen mußte, danach war ich wieder ununterbrochen krank geschrieben.
Nun erhalte ich ein Einschreiben, daß die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist.
Damit bin ich grundsätzlich einverstanden, jedoch nicht mit dem Inhalt:
Hier gibt es doch einen Widerspruch:
"... Aufgrund der Untersuchungen beim Gesundheitsamt und der fehlgeschlagenen Wiedereingliederung stelle ich im Ergebnis fest, dass bei Ihnen derzeit lediglich eine begrenzte Dienstfähigkeit besteht. Dabei erscheint die Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit jedoch eher unwahrscheinlich. Eine erneute Untersuchung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von zunächst 12 Monaten ist daher vorgesehen.
Aufgrund des Ergebnisses der o.g. Untersuchung halte ich Sie derzeit für unfähig, Ihre Dienstpfichten weiterhin zu erfüllen. Bei meiner Entscheidung muss ich neben Ihrer gesundheitlichen Verfassung auch die durch Ihre häufigen Erkrankungen auftretenden Auswirkungen auf den Dienstbetrieb berücksichtigen. Es ist deshalb beabsichtigt, Sie einstweilig in den Ruhestand zu versetzen..."
Es wurde nie die eingeschränkte Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt, sondern die derzeitige Dienstunfähigkeit! ![]()
Was soll das dann mit der eingeschränkten Dienstfähigkeit?
Wurden hier Textbausteine gelangweilt aneinander gereiht?
Wie seht ihr das?
LG
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Hallo, werde den Vorsitz im PR übernehmen. War aber vorher kein PR-Mitglied. Die erste PR-Sitzung steht an. Habe eine Frage zu den Personalmaßnahmen, man hat mir gesagt, dass diese einzeln vorgelesen werden müssen. Weil über jede einzelne Maßnahme abgestimmt werden muss. Wie macht Ihr das?
Danke für Eure Hilfe
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Ich bin eine Schulsekretärin in Niedersachsen. Wir kämpfen gerade um eine Höhergruppierung oder wenigstens den Bewährungsaufstieg nach TVöD 6.
Ich bitte darum, dass sich Schulsekretärinnen (egal welches Bundesland), die nach Entgeltgruppe 6 TVöD bezahlt werden oder nach einem Bewährungsaufstieg Entgeltgruppe 6 TVöD bekommen sich mit mir in Verbindung setzen.
Danke
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Habe vor einigen Jahren meine Vordienstzeiten bestimmen und gleichzeitig mein vorläufiges Ruhegehalt mit 65 Jahren berechnen lassen. Damals wurde meine Ausbildung als Vordienstzeit von dem Bearbeiter der Pensionsbezüge anerkannt. Mit einer kleinen Rente, die mir aufgrund meiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft zusteht und der berechneten Pension erreiche ich mit 65 Jahren die maximale Höhe meines Ruhegehaltes. In der nun endgültigen Pensionsberechnung durch einen anderen Bearbeiter wird meine Ausbildung nicht mehr anerkannt. Hierbei wird sich auf eine Verordnung bezogen, die während meiner Studienzeit angeblich gültig war. Ich habe dadurch einen Verlust von einigen hundert Euro, weil evtl. der erste Bearbeiter meine Ausbildungszeit falsch bewertet hat. Als Beamter habe ich gelernt, dass ich mich auf die Aussagen eines anderen Beamten verlassen muss (Vertrauensschutz). Stellt diese Falschinformation eine Amtspflichtverletzung, ein Dienstvergehen oder etwas anderes dar und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen?
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Guten Tag,
hat jemand eine Vorstellung davon, wie ein Arbeitsvermittler in der Kommunalverwaltung zu besolden ist. Es handelt sich um eine sog. Optionskommune, die die Aufgaben nach dem SGB II selbst mit eigenem Personal durchführt.
Viele Grüße
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Hallo,
wer hat ein GPS-System im Bauhof im Einsatz und wie sind die Erfahrungen ?
Dankeschön
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Hallo und Guten Abend zusammen,
ich habe mit einem Kollegen zusammen für die vergangene Personalratswahl im Mai eine freie Liste erstellt. Beide wurden wir in den Personalrat, der aus 8 Mitgliedern besteht, gewählt.
Ich selber bin schon seit 30 Jahren Mitglied in einer Gewerkschaft, die allerdings in meiner jetzigen Behörde kaum noch vertreten ist.
Da ich von der Personalratsarbeit noch nicht all zu viel Ahnung habe, hat der Personalrat mein Ansinnen nach einem Einführungsseminar befürwortet und auch beschlossen.
Von meinem Dienstherr wurde unter Bezugnahme eines BMI Rundschreiben vom 24.04.08 dieses Seminar verwehrt. Begründung: der Personalrat ist gehalten, in sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel das kostengünstigste Seminar auszuwählen. Das gleiche Seminar wird von einer anderen Gewerkschaft kostengünstiger angeboten.
Frage: Kann der Dienstherr verlangen, dass ich ein Seminar einer anderen Gewerkschaft besuche, wo ich gar nicht Mitglied bin?
Danke im voraus.
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Hallo,
unsere Verwaltung macht demnächst einen ganztägigen Betriebsausflug. Ich selbst arbeite in Teilzeit einen Tag in der Woche und zwar normalerweise an diesem Wochentag. An dem Ausflug möchte ich nicht teilnehmen - unser Arbeitsklima gefällt mir nicht und es passt mir auch wegen meiner Kinder nicht.
Nun soll es offenbar so laufen, dass das Rathaus an dem Tag ganz geschlossen wird. Den Teilnehmern wird die Arbeitszeit gutgeschrieben. Jeder, der nicht teilnimmt, soll Urlaub oder Dienstbefreiung nehmen. Das sehe ich eigentlich nicht ein, ich habe eh nur so wenige Urlaubstage. Ich möchte viel lieber meinen normalen Dienst leisten - Arbeit habe ich auch ohne Publikumsverkehr genügend...
Meine Frage ist nun, ob ich nach TVÖD bzw. Arbeitsrecht gezwungen werden kann, Urlaub einzureichen oder ob ich ein "Recht auf Arbeit" habe.
Viele Grüße
Saskia
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Hi,
kann mir jemand schreiben, wie oft die Erklärung, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht bereits in einem anderen Dienst- oder Auftragsverhältnis berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, vorgelegt werden sollte.
Vielen Dank
Grüße Fränklin
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Hallo,
ich (Beamter) bin seit ca. 7 Monaten arbeitsunfähig wegen Depressionen und wohl in der nächsten Zeit noch nicht arbeitsfähig. Jedoch haben wir schon letztes Jahr unseren Jahresurlaub (Flugreise) geplant und auch gebucht.
Nun meine Frage: Muss ich bei meinem Arbeitgeber die Erlaubnis einholen, um in den Urlaub zu fliegen oder reicht es aus, diesen nur beim Arbeitsgeber anzumelden? Mein Arzt befürwortet den Urlaub. Er ist hilfreich für meine Genesung, dies habe ich auch schriftlich.
Hat jemand Erfahrung damit oder war auch schon in dieser Lage?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhilfen könnte.
Herzliche Grüße, Uli
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Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob sich diese Zulage nach der speziellen Stelle richtet, die man innehat und ob man die Zulage dann bei einem Stellenwechsel wieder verlieren kann.
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Hallo, stehe vor der schwierigen beruflichen Entscheidung, mich jetzt schon für mein ganzes Berufsleben festlegen zu müssen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Studium als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst?
Sollte man diese Chance nutzen, da nach dem Studium eine Verbeamtung mit Besoldung in A10 zur Aussicht steht? Oder ist ein "normales" Studium besser? Welche Möglichkeiten hat man nach der Verbeamtung vom gehobenen in den höheren Dienst aufzusteigen? Kann man mit der Besoldung überhaupt in München finanziell über die Runden kommen? Der Verdienst ist ja doch um einiges niedriger als in der freien Wirtschaft, wenn man noch die Pkv vom Netto abzieht. Wenn es mir in München nicht gefallen sollte, habe ich die Chance, zu einer anderen Behörde in einer anderen Stadt zu wechseln? Geld steht zwar für mich nicht an erster Stelle, eher die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz und vor allem die Tätigkeit.
Ich möchte halt einfach alle Vor- und Nachteile abwägen, um nicht die falsche Entscheidung zu treffen.
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HUHUU
Hat irgendjemand ''Lösungen'' oder weiß, was bei den Klausuren rauskommt/rauskommen muss?? Speziell bei den Klausuren Abgabenrecht und Recht der Gefahrenabwehr.
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Hallo liebe Gemeinde,
in gut 2 Wochen finden in NRW die Neuwahlen der Personalräte statt. Ich bin erstmalig aufgestellt auf unserer Gewerkschaftsliste und die Gewerkschaftsmitglieder haben in einer
Vorabstimmung mich auf Plazt 1 gesetzt. Ich bin in Personalratsarbeit unerfahren habe aber sehr viel Rückendeckung von vielen Kollegen die mir auch sofort den Vorsitz zutrauen.
Ich selbst traue es mir auch zu aber ab und zu habe ich Zweifel ob das gut ist. Problem wird nur sein, dass wenn ich es nicht machen würde, der Kollege der anderen Gewerkschaft, die vermutlich nur 2 Sitze bekommt es macht und von den meisten nicht gewünscht wird.
Ich würde gern mal ein paar unabhängige Meinungen von Euch hören, wobei ich weiß, dass es schwer ist zu beurteilen wenn man die betreffenden Personen nicht kennt.
Vielleicht doch ein paar Daten!
Personalrat besteht aus sieben Personen, einer davon komplett freigestellt!
90% Beamte, 10% Beschäftigte
6 Beamtenvertreter, 1 Beschäftigtenvertreter
Ich selbst bin schon 14 Jahre in der Behörde!
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Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.
Bin jetzt seit letztem Jahr im PR und gleich Vorsitzende geworden- Frischling also.
Weil sich die AzV (Arbeitszeitverordnung bei Beamten) geändert hat, möchte der Dienstherr natürlich die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei uns im Haus anpassen. Gleichzeitig wurde der Wunsch von der Leitung geäußert, dass die Rahmenarbeitszeit die bisher von 06:00 - 19:00 Uhr besteht auf 06:30 Uhr angehoben wird. Das ganze wird nur recht Fadenscheinig begründet und vom vorherigen PR wurde mir schon zu verstehen gegeben, dass das in der Vergangenheit immer wieder mal vom DL in Angriff genommen wurde.
Jedenfalls habe ich meinen Kollegen aus dem PR eine Vorabinfo per Mail zugesandt, in welchem ich auch kurz erläutert habe, dass die bisherigen Ausführungen vom DL nicht ausreichend sind um eine Anhebung der Zeiten zu rechtfertigen.
Einen Tag später erhalte ich eine E-Mail der Geschäftsleitung in dem der Vorschlag nochmal konkretisiert wurde - da es offensichtlich zu Missverständnissen gekommen sei, als mir der Entwurf ausgehändigt worden sei.
Ich wusste natürlich sofort, dass hier irgendeiner vom PR was nach Aussen getragen haben musste. Schließlich hat sich dann auch eine Kollegin dazu bekannt, dass sie "im Rahmen ihrer Personalratstätigkeit" von einer aus der Dienstleitung angesprochen wurde und sie da halt was erzählt hat.
Dumm gelaufen. Sie sieht ihren Fehler aber auch überhaupt nicht ein. Es ist halt so, dass sie und die aus dem Arbeitgeberbereich befreundet sind- das wirft auf die Sache natürlich schon ein schlechtes Licht- zumal ich nicht weiß ob sie ihr vlt. auch meine Mail gezeigt hat.
Da noch ein Kollege im Urlaub ist aber am Montag wiederkommt habe ich nun schonmal eine Sitzung angesetzt in der das besprochen werden soll.
Meiner Meinung nach steht es einem einzelnen PR-Mitglied nicht zu mit einem von der Arbeitgeberseite allein über laufende Dinge zu reden, die noch nichteinmal in der Runde des Gremiums richtig besprochen wurden. (Art. 10 Nr. 2 BayPVG sagt in der Kommentierung doch, dass "ohne besonderen Beschluss der Personalvertretung ist ein einzelnes Mitglied des Germiums nicht befugt, dem Dienststellenleiter Auskünfte zu erteilen, weil dies nach Art. 32 Abs. 3 der Personalratsvorsitzenden allein vorbehalten ist".
Seh ich das so richtig?
Was wären geeignete Maßnahmen um ihr auf die Finger zu klopfen? Könnte man sie aufgrund des Verhaltens von dieser Sache ausschließen und sich an ein Ersatzmitglied wenden, da ich ja nicht ausschließen kann, dass Informationen wieder weitergetragen werden?
Ich hoffe auf baldige Antwort
Danke
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