Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Peter21, 02.02.2011 21:51, Forum Ausbildung / Studium Beamte

Im Bewerbungsgespräch wirst Du i.d.R. nicht zu Deiner Gesundheit befragt. Dein Übergewicht ist ja aber auch offensichtlich und natürlich von Nachteil. Vor einer Ernennung zum Beamten auf Widerruf wirst Du aber zum Gesundheitsamt geschickt. Dort musst Du einen Fragebogen zu Deinen Erkrankungen abgebe...

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geschrieben von Shobu56, 02.02.2011 21:25, Forum Ausbildung / Studium Beamte

Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage und zwar, bin ich gesundheitlich überhaupt geeignet Beamter zu werden? Gesundheitlicher Zustand: - Brillenträger - Adipositas (BMI leider noch >= 32) - nur 1 Niere - Bluthochdruck - Herzrhythmusstörungen (Stufe 2 - 3)

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geschrieben von Shobu56, 02.02.2011 21:15, Forum Ausbildung / Studium Beamte

Hallo zusammen, ich habe demnächst ein Bewerbungsgespräch (in NRW) für eine Ausbildung zum Stadtinspektoranwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf). Nun zu meiner Frage: Darf ich zu meinem Gesundheitszustand lügen? Ich weiß zwar das man normalerweise lügen darf, aber da es fraglich ist ob ich gesundh...

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geschrieben von Katharina, 02.02.2011 17:39, Forum Arbeitnehmer

Wenn Du wechselst, mußt Du zurückzahlen. Grundsätzlich kann man natürlich wie überall sonst auch den Arbeitgeber wechseln. Beim neuen Arbeitgeber fängst Du aber wieder bei Null an. Hast also keinen Anspruch auf Deine jetzige Vergütungsgruppe und schon gar nicht auf die Stufe. Von daher sicher sinnvo...

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geschrieben von Mieze213, 02.02.2011 11:10, Forum Arbeitnehmer

Hallo...Habe eine wichtige Frage...Ich befinde mich im öffentlichen Dienst. Bin im gehobenen nichttechnischen Dienst ausgebildet worden und kann zwar jederzeit kündigen, aber müsste in den ersten 5 Jahren Geld dafür zurückzahlen. Bin beim Land NRW beschäftigt. Kann ich innerhalb des öffentlichen Die...

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geschrieben von Gast, 02.02.2011 10:53, Forum Kommunalbeamte

Trotz guter Beurteilungen musste eine Kollegin aus unserer Abteilung außergewöhnlich lange (18 Jahre) auf ihre Beförderung warten. In einem Gespräch mit Vorgesetzten teilte man ihr nun mit, dass im Staatsdienst nicht nur Leistung, Berufserfahrung und Engagement usw. zählen würden, sondern auch die s...

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geschrieben von Katharina, 02.02.2011 08:58, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

In unserer Zeitung stand, daß es in einer anderen Stadt auch so einen Fall geben soll. Die hat man dann irgendwo hin versetzt, wo sie keinen Kundenkontakt hat.

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geschrieben von Gast, 01.02.2011 21:48, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Es gibt Neuigkeiten: Der Anwalt der Angestellten fordert "Entweder in Burka arbeiten oder 40 000 Euro Abfindung für eine Vertragsauflösung". Die Stadt Frankfurt wil darauf aber nicht eingehen. Schade, wenn man damit durchkäme, würde ich demnächst auch in Burka zum Dienst kommen... Link: http://www.b...

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geschrieben von Talax, 01.02.2011 14:45, Forum Personalrat / Betriebsrat

Ich hänge mich mal an diesen Thread ran. Für mich ist folgendes interessant: Wir haben die 48 Std. Woche im Schichtdienst, tatsächlich haben wir 56,5 Std. die in Freizeit ausgeglichen werden. Unser geplanter Arbeitszeitanteil liegt bei 27% Das ist je Woche 16 Std. Arbeitszeit. Die 16 Stunden genügen...

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geschrieben von Roland, 01.02.2011 14:03, Forum Arbeitnehmer

Hallo Maren, meiner Meinung nach wird es schwierig. Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf deine vorherige Arbeitszeit. Wenn du nach der Elternzeit die Arbeitszeit verringert hast, hast du ja einen geänderten Arbeitsvertrag unterschrieben. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 9, hat dein Arb...

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