Bewerbungsgespräch
#1

Hallo zusammen,

ich habe demnächst ein Bewerbungsgespräch (in NRW) für eine Ausbildung zum Stadtinspektoranwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf).

Nun zu meiner Frage:
Darf ich zu meinem Gesundheitszustand lügen?
Ich weiß zwar das man normalerweise lügen darf, aber da es fraglich ist ob ich gesundheitlich überhaupt geeignet bin Beamter zu werden wollte ich vorher mal fragen ob ich lügen oder mit offenen Karten spielen sollte.
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#2

Im Bewerbungsgespräch wirst Du i.d.R. nicht zu Deiner Gesundheit befragt. Dein Übergewicht ist ja aber auch offensichtlich und natürlich von Nachteil.

Vor einer Ernennung zum Beamten auf Widerruf wirst Du aber zum Gesundheitsamt geschickt. Dort musst Du einen Fragebogen zu Deinen Erkrankungen abgeben. Der dortige Amtsarzt wird Dich untersuchen und sich ferner auch (mit Deiner Zustimmung) an Deinen Hausarzt und Deine Fachärzte wenden. Und vor allem später vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wirst Du noch einmal gründlich vom Amtsarzt untersucht. Lügen bringt also nichts.

Allerdings gibt es natürlich schon gewisse Spielräume zwischen Wahrheit und Lüge. Als medizinischer Laie musst Du nicht alle kleineren Krankheiten kennen, größere aber schon. Und warum sollst Du z.B. Dein Befinden nicht als sehr positiv einschätzen ?
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#3

Hallo

es gibt Dinge über die Du lügen darfst wie Gewerkschaft oder Religion (mit ein paar Ausnahmen). Eigentlich immer dann, wenn es mit Deinem Beruf so rein gar nichts zu tun hat. Z.B. auch: Sind sie verheiratet?
Natürlich erfährt das der AG spätestens im Personalfragbogen, aber in einer Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch ist das unerheblich.

Was Deine Gesundheit betrifft: wenn Du wirklich glaubst, dass Deine mangelnde Gesundheit Dir im Weg stehen könnte - wäre der job vielleicht nicht der richtige für Dich. Oder bestände vielleicht die Möglichkeit, das in den Griff zu kriegen, wenns heilbar ist?

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#4

Ich würde die Wahrheit sagen, da das Beamtenverhältnis eh nur für die ersten 3 Jahre besteht und mit Ablegung der Prüfung automatisch kraft Gesetzes erlischt. Somit sehen es die Einstellungsbehörden nicht so eng, wenn es nicht unbedingt eine ernstzunehmende Krankheit wie Krebs oder ähnliches ist.
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