Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Peter21, 03.02.2011 19:32, Forum Fortbildung

Hallo Hank, Du kannst die Kosten ganz klar als Werbungskosten absetzen, da es sich um eine Weiterbildung im ausgeübten Beruf handelt. Tipp: Auch die Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften kannst Du ansetzen. Gruß Peter

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geschrieben von Hank, 03.02.2011 18:38, Forum Fortbildung

Hat hier jemand Ahnung, inwieweit der nebenberufliche A II, der aus der eigenen Tasche und nicht über den AG getragen wird, womöglich (ganz oder zumindest teilweise) von der Steuer abgesetzt werden kann ?

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geschrieben von Hank, 03.02.2011 18:27, Forum Fortbildung

Ich glaube, da gibt es nur diesen einen Anbieter aus Berlin. Wenn man es einrichten kann, ist son Lehrgang nebenbei, am Wochenende bzw. im Blockunterricht vielleicht die bessere Variante, zumindest für die, die Schwierigkeiten haben, alleine zu lernen:-)

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geschrieben von Hank, 03.02.2011 18:25, Forum Fortbildung

Bei uns wurde der im Zusammenarbeit mit der DGP gemacht. ist eben son halber IQ-Test,gespickt mit 100, vielleicht 120 Fragen, aus den Gebieten Recht, Staatswesen, Kultur,IT. Dazu noch irgendwelche Reisekosten und Portokosten ausrechnen und son paar Zahlen- und Buchstabenreihen vervollständigen. Rech...

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geschrieben von Hank, 03.02.2011 18:20, Forum Fortbildung

Worauf zielt denn die Frage ab? Du bist dann im Prinzip Meister, wenn man das mal so analog zu technischen Berufen sagen will. Ich glaube, dass ist aber nur ein "internen" Lehrgang, so dass du keine offizielle Bezeichnung ala Dipl. Verwaltungsfachwirt (FH) bekommst.

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geschrieben von Gast, 03.02.2011 14:01, Forum Kommunalbeamte

Hallo Susanne Wie hieß das früher bei Asterix immer: "Die spinnen, die Römer!" Niemand kann von Dir verlangen, dass Du Dich ablichten läßt. Den Leuten von der Presse würde ich zukünftig einfach sagen: "Ist nicht!" Diese Dinge fallen ganz klar unter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dazu gehört...

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geschrieben von Gast, 03.02.2011 13:20, Forum Kommunalbeamte

Die Presse darf kein Foto von Dir veröffentlichen, wenn Du dafür keine Einwilligung gibst. Du bist als Mitarbeiter des OA mit Sicherheit keine Person der Zeitgeschichte oder der Öffentlichkeit (Politiker, Fußballspieler u.ä.), die das dulden muss. Also der Presse klarmachen, das kein Foto und kein N...

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geschrieben von Gast, 03.02.2011 00:09, Forum Kommunalbeamte

Hallo, ich arbeite in einer kleinen Stadt, in der recht wenig passiert... Die Folge ist, dass unsere lokale Tageszeitung häufig Artikel über das Ordnungsamt schreibt. Immer wieder werden Fotos von mir gemacht und abgedruckt, der Leser wünscht das angeblich. Mittlerweile nerven die vielen Artikel, ic...

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geschrieben von Katharina, 02.02.2011 23:32, Forum Ausbildung / Studium Beamte

Vermutlich weil er in den gehobenen Dienst will und das als Angestellter wesentlich langwieriger ist, da die Ausbildung ja erstmal mit dem mittleren Dienst endet.

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geschrieben von Peter21, 02.02.2011 22:07, Forum Ausbildung / Studium Beamte

Die Frage ist, ob der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Starkes Übergewicht ist definitiv ein Grund, die Verbeamtung auf Lebenszeit abzulehnen. Das Gewicht müsstest Du also deutlich reduzie...

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