Neue Fragen und Antworten
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Hallo Tobias, sollte im Dienst irgend etwas passieren, das man dem Restalkohol zuschreiben könnte, bist alleine Du in der Verantwortung. Dann wird Dir kein Dienstherr behilflich sein. Vermutlich würdest Du dann sogar ein Disziplinarverfahren bekommen. Beste Grüße!
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Je nachdem wie Deine Stelle bewertet ist zwischen EG 5 und EG8. Vermutlich EG 5 oder EG6.
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Wie oft warst Du in der letzten Zeit krank und wieviele Tage jedesmal?
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Hallo zusammen Ich habe nächste woche ein Vorstellungsgespräch in einem Krankenhaus als Elektriker. Ich habe jetzt schon mal gegoogelt um mich ein bisschen vorzubereiten was die Einstufung der entgeltgruppen betrifft. Leider finde ich da nichts. In was für einer Gruppe würde ich mich denn da finden ...
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Hallo, ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde, habe ich eine Zulage (Differenz A 10/ A 11) erhalten. Wann habe ich Anspruch auf die reguläre Besoldung, die Zulage wurde für 4 Jahre befrist...
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Guten Tag, ich habe von meinem Dienststellenleiter eine schriftliche Auflage erhalten, dass ich, mit sofortiger Wirkung, bei Krankheiten, ab dem ersten Tag eine AU vorlegen muss. Ist das möglich oder macht es Sinn, die Personalvertretung einzuschalten. Beste Grüße Heiner
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Häger, ich weiß doch, dass Dienststellen selten bis nie irgendwas zurücknehmen. Aber manchmal hilft positive Hartnäckigkeit (anderen würden das als "nervendes" Verhalten bezeichnen), um einen kleinen Lerneffekt zu erzielen. Warum in aller Welt soll eine DS immer damit unkommentiert durch kommen? Um ...
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Hallo Annika, die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Es ist sogar so, dass bei einer Elternzeit von mehr als fünf Jahren grundsätzlich eine Herabstufung um eine Stufe möglich ist. BAG, Urteil vom 27.02.2011 - 6 AZR 526/09- BAG Pressemitteilung Nr. 8/11 Das liegt daran dass der...
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Der TVÖD untergliedert sich in verschiedene Bereiche. Der TVÖD-VKA gilt für uns Kommunale, da sind erst nächstes Jahr wieder Verhandlungen. Jetzt geht es um den TV-L, das ist der Tarifvertrag der beim Land beschäftigten. Dann gibt es noch verschiedene andere (TV-BA fürs Arbeitsamt z.B.). Die krasses...
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Im Grunde nicht viel. Daß der Vertrag unbefristet ist, die Gehaltsgruppe, in der Du eingruppiert bist und der Verweis, daß ansonsten der TVÖD gilt. Viel mehr steht üblicherweise in den Verträgen nicht drin, da ja im Grunde alles tarifvertraglich geregelt ist bei uns.
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