11.03.2011, 10:33
Hallo,
ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde, habe ich eine Zulage (Differenz A 10/ A 11) erhalten. Wann habe ich Anspruch auf die reguläre Besoldung, die Zulage wurde für 4 Jahre befristet?
Danke, Tom
ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde, habe ich eine Zulage (Differenz A 10/ A 11) erhalten. Wann habe ich Anspruch auf die reguläre Besoldung, die Zulage wurde für 4 Jahre befristet?
Danke, Tom