Anspruch auf Zulage
#1

Hallo,
ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde, habe ich eine Zulage (Differenz A 10/ A 11) erhalten. Wann habe ich Anspruch auf die reguläre Besoldung, die Zulage wurde für 4 Jahre befristet?

Danke, Tom
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#2

...sobald du in eine entsprechende Planstelle eingewiesen wurdest, kann befördert werden (allerdings ohne Rechtsanspruch)....
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#3

Moin

Zitat:ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde

das ist ein Widerspruch in sich. Wenn sie nicht eingerichtet ist, kann sie auch nicht bekleidet werden. Man kann mit A 10 die Tätigkeit in der Wertigkeit A 11 wahrnehmen. Ansprüche erwachsen daraus erst mit der Einweisung in eine Planstelle. Auf welcher Basis gibt es denn die Zulage? Soweit mir bekannt, muss auch dafür eine Planstelle vorhanden sein, dessen Aufgaben (auch ohne Einweisung in dieselbe) wahrgenommen werden.

Grüße
1887
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#4

Guggst Du diesen Tread:

http://www.kommunalforum.de/Thread-Urtei...-Besoldung


Grüße
Marcus
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