Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Fränklin, 29.06.2013 12:57, Forum Arbeitnehmer

Natürlich kommt es aber auch auf die Tätigkeit an. Aber grundsätzlich würde ich mich auch für die Entgeltgruppe 11 entscheiden. EG 8 erscheint mir etwas wenig, wobei es wie gesagt auf die Tätigkeit auch ankommt.

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geschrieben von 1887, 28.06.2013 23:33, Forum Arbeitnehmer

Moin, E11 passt bei einer Kleinstadt im Führungsbereich mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (ehem. FH) schon. Mit dem Abschluss ist bei E12 ohnehin Schluss. Es gibt Unterschiede zwischen Wirtschaft und öD... Die Anlage 1a zum BAT lässt sich für den Kommunalen Bereich im Intern...

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geschrieben von Fränklin, 28.06.2013 20:10, Forum Arbeitnehmer

(28.06.2013, 08:02)was_guckst_du schrieb:  ...und wenn der KAV S-H demnächst empfiehlt, nur noch Blauäugige einzustellen, weil die statistisch gesehen, in 40 Dienstjahren weniger krank sind, kannst du das dann auch nachvollziehen?... Die Antwort ist aber nicht gerade seriös. Natürlich ist es nur ei...

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geschrieben von Fränklin, 28.06.2013 20:06, Forum Arbeitnehmer

Der Arbeitsort ist doch aber der Einsatzort und der weicht vom Sitz des Verbandes ab.

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geschrieben von keineAhnung, 28.06.2013 18:02, Forum Krankenhäuser, Betreuung, Pflege

Das kommt ganz auf die auszuführende Tätigkeit an. Aber ich würde eher sagen, ab EG 8 bis EG 12. Kenne zwei Betriebswirte, die sind mit EG 8 zufrieden. Arbeiten jetzt nur nicht im Gesundheitswesen.

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geschrieben von Gast, 28.06.2013 12:05, Forum Verwaltungsfachangestellte

Bekommt der oder die Beste denn noch eine besondere Ehrung vom Studieninstitut?

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geschrieben von Depecher101, 28.06.2013 10:16, Forum Arbeitnehmer

Also in der Verbandssatzung des Schulverbandes ist der Sitz des Verbandes geregelt. Der Sitz ist somit der vertragliche Arbeitsort und muss in den Arbeitsverträgen enthalten sein. Sollte eine Schule dann irgendwo aufgegeben werden, würde es nicht zu einer Kündigung kommen, weil a) der Schulverband ...

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geschrieben von KassenCharly, 28.06.2013 08:41, Forum Kommunalverwaltung

Hallo zusammen, gemäß Umsatzsteuerurteil des EuGH vom 10.03.2011 (und Umsatzsteuer-Anwendungserlass) gilt es bei der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken bestimmte "Abgenzungsmerkmale" zu beachten, um ggf. 7% bzw. 19 % MwSt. zu veranschlagen. D...

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geschrieben von Gast., 28.06.2013 08:06, Forum Landesbeamte

...da wird wahrscheinlich eine Studienbescheinigung der Hochschule gefordert...

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