Welche Entgeldgruppe?
#1

Hallo
Also folgender Sachverhalt:
Bin Diplom Bauing. (UNI-Abschluss) mit 10 Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft. Habe mich bei einer Gemeinde auf eine Stelle im Tiefbauamt beworben. Ausgeschrieben war ein Tiefbauingenieur, ohne Hinweis auf den Abschluss (UNI, Master, FH oder Bachelor). Wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und alles lief super, bis zu dem Punkt, als ich mich nach der Entgeldgruppe erkundigte. Die boten mir EG 8 mit Stufe 2 an! Ich habe mich dann erstmal zurückgehalten und nicht dazu geäußert, aber ich frage mich ob die vorgeschlagene Einstufung seitens der Gemeinde überhaupt rechtens ist? Was müssten Sie mir mindestens anbieten. Was könnte ich maximal verlangen? Oder können die machen was Sie wollen?

Für ein paar Antworten zu meinen Fragen wäre ich sehr dankbar.

MfG A.
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#2

Moin,

es wurde tatsächlich ein Bauingenieur gesucht? Kein staatlich geprüfter Techniker? Ist für die Tätigkeit ein Studium erforderlich, fängt die Vergütung bei technischen Studiengängen mit EG 10 an.

Grüße
1887
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#3

Hallo,
für mich trifft gerade ein ähnliches Beispiel zu.
Da 1887 hier gerade so konkret etwas benennen konnte, würde ich gern wissen, ob es hierfür direkte Tabellen zur Einordnung gibt.
In der Ausschreibung, auf die ich mich beworben habe, wurde eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Wirtschaftsbereich gefordert. Es handelt sich um eine leitende Position (Amtsleiter für einen Bereich in einer Kleinstadt).
Die Position ist ausgeschrieben mit E11, was mir sehr wenig erscheint.
Gibt es eine "festgeschriebene" Regel, wie solch eine Stelle zu bewerten ist? Ich verfüge über einen FH-Abschluss und über 10 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft. E11 würde eine deutliche Verschlechterung für mich bedeuten, deshalb bin ich so irritiert.
Danke für einige Antworten hierzu.
VG L.
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#4

Aber sicher - die Vergütungsgruppen mit den jeweiligen Merkmalen findet man z.B.
im TVÖD-Jahrbuch Kommunen
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#5

Moin,

E11 passt bei einer Kleinstadt im Führungsbereich mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (ehem. FH) schon. Mit dem Abschluss ist bei E12 ohnehin Schluss. Es gibt Unterschiede zwischen Wirtschaft und öD...

Die Anlage 1a zum BAT lässt sich für den Kommunalen Bereich im Internet nicht mehr vollständig finden. Ohne Hilfe wird man darin aber ohnehin nicht weiterkommen (es enthält sehr viele Berufsgruppen und muss noch von Vergütungsgruppen des BAT in Entgeltgruppen "übersetzt werden).

Grüße
1887

(11.06.2013, 14:00)Gast schrieb:  Hallo,
für mich trifft gerade ein ähnliches Beispiel zu.
Da 1887 hier gerade so konkret etwas benennen konnte, würde ich gern wissen, ob es hierfür direkte Tabellen zur Einordnung gibt.
In der Ausschreibung, auf die ich mich beworben habe, wurde eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Wirtschaftsbereich gefordert. Es handelt sich um eine leitende Position (Amtsleiter für einen Bereich in einer Kleinstadt).
Die Position ist ausgeschrieben mit E11, was mir sehr wenig erscheint.
Gibt es eine "festgeschriebene" Regel, wie solch eine Stelle zu bewerten ist? Ich verfüge über einen FH-Abschluss und über 10 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft. E11 würde eine deutliche Verschlechterung für mich bedeuten, deshalb bin ich so irritiert.
Danke für einige Antworten hierzu.
VG L.

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#6

Natürlich kommt es aber auch auf die Tätigkeit an. Aber grundsätzlich würde ich mich auch für die Entgeltgruppe 11 entscheiden. EG 8 erscheint mir etwas wenig, wobei es wie gesagt auf die Tätigkeit auch ankommt.
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