Arbeitsort
#1

Hi,
es geht um den Arbeitsort in einem Arbeitsvertrag mit einem Schulverband. Es gibt Streitigkeiten, ob es sinnvoll sei, die schulverbandsangehörigen Gemeinden als Arbeitsort hineinzuschreiben oder nur den Standort der Schule.
Welche Vor- und Nachteile hätte es für die Beschäftigten?

Was würde beispielsweise passieren, wenn nur der Arbeitsort einer Gemeinde im Arbeitsvertrag steht und der Standort der Schule dann aufgegeben werden muss? Die Arbeitnehmer könnten dann doch betriebsbedingt gekündigt werden, oder? Wenn alle schulverbandsangehörigen Gemeinden als Arbeitsort enthalten sind, ist der Schulverband doch verpflichtet, zu prüfen, ob in den anderen Gemeinden ein Einsatzort möglich wäre?

vielen Dank
Grüße Fränklin
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#2


Also in der Verbandssatzung des Schulverbandes ist der Sitz des Verbandes geregelt. Der Sitz ist somit der vertragliche Arbeitsort und muss in den Arbeitsverträgen enthalten sein. Sollte eine Schule dann irgendwo aufgegeben werden, würde es nicht zu einer Kündigung kommen, weil a) der Schulverband mit seinem Sitz noch weiterhin besteht und b) die Beschäftigte bei einer anderen Schule des Verbandes beschäftigt werden könnte.
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#3

Der Arbeitsort ist doch aber der Einsatzort und der weicht vom Sitz des Verbandes ab.
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