Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von keineAhnung, 03.11.2014 23:08, Forum Arbeitnehmer

Hallo. Ja, du verstehst etwas grundlegendes nicht richtig. Die von dir dargestellte "Vergleichstabelle" nimmt keinen Vergleich der Eingruppierungen für eine Stellenbewertung vor. Aus dieser ist auch kein Anspruch für deine eigene Stelle abzuleiten. Es handelt sich um eine Vergleichstabelle, die wohl...

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geschrieben von Gast, 03.11.2014 19:44, Forum Arbeitnehmer

Die Stufen beginnen immer mit 1, egal ob grosse oder kleine E9 nur die Laufzeit der einzelnen stufen und die Endstufe ist unterschiedlich.

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geschrieben von Gast, 03.11.2014 16:15, Forum Kommunalbeamte

Moin moin! Ich habe bei meinem Dienstherrenwechsel (von einer Kommune zur anderen Kommune in Niedersachsen) keine Urkunde oder dergleichen erhalten...

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geschrieben von Friesin, 03.11.2014 16:03, Forum Arbeitnehmer

Danke für die schnelle Rückmeldung. Wieso ist denn der beamtenrechtliche Vergleich irrelevant? Es gibt doch eine Vergleichstabelle Entgeltgruppe Vergütungsgruppe Lohngruppe Besoldungsgruppe EG 15 Ü I - A 16 EG 15 I a - A 15 EG 14 I b - A 14 EG 13 II - A 13 EG 12 II - A 13 EG 11 III - A 12 EG 10 IV a...

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geschrieben von 1887, 03.11.2014 14:07, Forum Arbeitnehmer

Moin, die beamtenrechtliche Bewertung ist für die tarifrechtliche Eingruppierung irrelevant. Wenn es sich um eine Vb Fallgruppe 1 a) (Allgemeine Merkmale) Stelle handelt, ist die Auskunft der Personalabteilung korrekt (Anlage zu § 16 TVöD 1c, erster Spiegelstricht). Die Stufenlaufzeit in der Stufe 4...

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geschrieben von Friesin, 03.11.2014 13:12, Forum Arbeitnehmer

Moin Moin, allen Mitglieder hier in diesem Forum! Ich habe eine Frage zu der Eingruppierung als Angestellte bei der Kommune. Im Vergleich zu den Beamten mit der Besoldungsgruppe A 10 wurden die Angestellten zu BAT-Zeiten in IV b eingestuft. Nach der Einführung des TVÖD fand die Einstufung zunächst i...

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geschrieben von Gast, 02.11.2014 22:29, Forum Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung

Leider keine antworten wie regeln Ihr denn euren Winterdienst ?

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geschrieben von Gast, 01.11.2014 09:45, Forum Kommunalbeamte

Hallo bibu72, Möchtest Du als Lehrer im Justizvollzug (z. Bsp. Jugendgefängnis) arbeiten oder im Aufsichtsdienst bzw. Verwaltung ? Sofern entsprechende Strellen frei sind, ist der Wechsel von der Kommune zu einer Landesbehörde normalerweise schon möglich.

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geschrieben von bibu72, 31.10.2014 23:54, Forum Kommunalbeamte

Hallo, ich bin Kommunalbeamter (Fachlehrer A 11) und würde gerne in den Justizvollzug wechseln, ist das möglich?

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geschrieben von MaddyValentine, 31.10.2014 22:58, Forum Arbeitnehmer

Bei uns ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung (egal was). Die Ausbildung zum Gemeindlichen Vollzugsbediensteten beim Kommunalen Ordnungsdienst und die Kosten übernimmt die Stadtverwaltung nach der Einstellung. Von der Nachbarstadt weiß ich, dass dort die Ausbildung zum Verwaltungsfa...

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