Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Regeln, Modelle & Chancen

Die Altersteilzeit ermöglicht Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Die bisherige Arbeitszeit wird dabei halbiert – entweder gleichmäßig über den gesamten Zeitraum oder aufgeteilt in eine Arbeits- und eine anschließende Freistellungsphase.

Das Wichtigste zur Altersteilzeit auf einen Blick:
Voraussetzungen: Beschäftigte müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1.080 Tage (3 Jahre) im öffentlichen Dienst tätig gewesen sein.
Kein automatischer Anspruch: Altersteilzeit kommt im Bereich des TVöD nur zustande, wenn der Arbeitgeber freiwillig zustimmt.
Modelle: Am häufigsten genutzt wird das Blockmodell (erst Vollzeit arbeiten, dann bezahlt freigestellt werden).
Finanzen: Das Gehalt reduziert sich, wird aber durch tarifliche Aufstockungsbeträge und Rentenversicherungsbeiträge abgefedert.
Aktuelle Praxis: Seit Auslaufen des TV FlexAZ (31.12.2022) gewähren Kommunen Altersteilzeit wegen des Fachkräftemangels nur noch selten.
Beamte: Für Beamtinnen und Beamte gelten gesonderte gesetzliche Regelungen (Altersteilzeit für Beamte).

Diese Seite behandelt die Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte nach TVöD, TV-L und TV-V. Sie ist abzugrenzen von der Erwerbsminderungsrente oder allgemeinen Teilzeitmodellen (siehe TVöD Teilzeit).

Modelle der Altersteilzeit

Im öffentlichen Dienst unterscheidet man grundsätzlich zwei Durchführungsformen:

In der Praxis wird im öffentlichen Dienst fast ausschließlich das Blockmodell gewählt, da es einen klaren und planbaren Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglicht.

Tarifverträge zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Die rechtlichen Grundlagen verteilen sich im öffentlichen Dienst auf verschiedene Tarifwerke:

1. TV ATZ (Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit)

Der TV ATZ (vom 30.06.2000) bildet die grundsätzliche tarifliche Basis bei Kommunen (VKA) und Ländern (TdL). Er regelt die allgemeinen Voraussetzungen, die Berechnung des Aufgestockten Entgelts sowie die Rentenversicherungsbeiträge.

Download: Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)

2. TV FlexAZ (Tarifvertrag flexible Arbeitszeit älterer Beschäftigter)

Der TV FlexAZ hat die Altersteilzeit im Bereich TVöD VKA, TV-V und TV-N über viele Jahre hinweg aktiv gefördert und inhalte aktualisiert.

Wichtiger Hinweis: Der TV FlexAZ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Eine bundesweite Nachfolgeregelung wurde von den Tarifvertragsparteien bislang nicht vereinbart.

Download: Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAz)

Warum wird Altersteilzeit heute nur noch selten gewährt?

Obwohl der TV ATZ als Rahmenregelung fortgilt, schließen öffentliche Arbeitgeber derzeit nur noch selten neue Altersteilzeitvereinbarungen ab. Die Hauptgründe hierfür sind:

Vor- und Nachteile im Überblick

Häufige Fragen (FAQ) zur Altersteilzeit

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit im TVöD?

Nein. Es besteht kein gesetzlicher oder tariflicher Rechtsanspruch. Eine Altersteilzeit kann nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem vereinbart werden.

Wie hoch ist das Gehalt während der Altersteilzeit?

Die Arbeitszeit verringert sich um 50 %, das Bruttoentgelt halbiert sich dementsprechend. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dieses Entgelt aufzustocken (beim TV ATZ in der Regel um mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts, sodass netto meist rund 80 % bis 85 % des bisherigen Nettoentgelts erreicht werden).

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die spätere Rente aus?

Der Arbeitgeber muss zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken (mindestens auf Basis von 80 % des Regelarbeitsentgelts). Dadurch fallen die Rentenabschläge deutlich geringer aus als bei einem unbezahlten vorzeitigen Ruhestand.

Gilt die Regelung auch für den Bereich der Länder (TV-L)?

Im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TV-L) gilt der TV ATZ ebenfalls grundsätzlich weiter. Ob und in welchem Umfang Altersteilzeit gewährt wird, unterscheidet sich jedoch stark je nach Bundesland und Dienststelle.

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