Altersteilzeit Beamte

Mit der Altersteilzeitarbeit soll älteren Erwerbstätigen ein gleitender oder ein vorzeitiger Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Modelle: die Reduzierung der Arbeitszeit im Teilzeitmodell oder das vorzeitige Ausscheiden im Blockmodell. Allerdings können im Gegensatz zu den Beschäftigten (zur Altersteilzeit für Arbeitnehmer) nicht alle Beamten die Altersteilzeit geltend machen, da die zuständigen Bundesländer dies unterschiedlich geregelt haben.

Abzugrenzen ist die Altersteilzeit von der begrenzten Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) und der vorzeitigen Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit, die infolge von Erkrankungen eintreten können (z.B. Herz, Rücken, Psyche).

Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit Beamte:
Für die Beamten ergibt sich durch die Altersteilzeit die Chance, das Leben im höheren Lebensalter noch einmal genießen zu können und z.B. mehr reisen zu können. Allerdings ist die Altersteilzeit auch mit finanziellen Einbußen und einem Wegfall der beruflichen Kontakte verbunden.
Der Dienstherr profitiert ebenfalls meist von der Altersteilzeit, denn er kann seine Belegschaft verjüngen und dadurch Kosten senken. Ferner wird mit einer Verjüngung der Erwerbstätigen vielfach eine höhere Innovationskraft in Verbindung gebracht. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass das Wissen und die Erfahrungen der ausscheidenden Beamten verloren gehen.
Schließlich profitiert auch der Staat, denn er kann die Arbeitslosigkeit senken.

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