Hat noch jemand die Kinder beseitigen lassen ? Da die ja Hausfriedensbruch begehen und damit eine Gefahr darstellen ?
Leute er ist und bleibt Beteiligter.
Geschwister der Ehegatten. Auch bei Scheidung!
Vielleicht eine dumme Frage, aber zu welchem Ergebnis kamt ihr bei Avr - Aufgabe 1?
Habt ihr alle einen Entscheidungsvorschlag geschrieben ?
Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt? Natürlich ist Koller eine ausgeschlossene Person (§ 20 V 1 Nr. 6, im Satz 2 steht, dass auch nach einer Scheidung es weiter besteht).
Ich bin bei 1 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abrissverfügung erlassen werden sollte, da die Baumaßnahme gegen das Gesetz verstößt. Die Kinder werden hauptsächlich ins Ermessen mit eingebracht, ein Fall nach SOG ist es meiner Meinung nach nicht, da laut Sachverständigen der Einsturz erst bei herbstlichen Witterungen garantiert ist und momentan Ende Mai ist, zudem ist das ein Privatgelände und die Kinder sollten dies ohnehin nicht betreten.
Aufgabe 2 durfte NICHT in 1 geprüft werden, da dort die formelle RM gegeben war und das dort dann hätte geprüft werden müssen. Schon mal widersprüchlich. Es war eine EXTRA Aufgabe.
Alles gut! Um Gottes Willen, ich finde es gut, wenn nachgefragt wird, ich hätte es genauso gemacht!
Peoplezz! Love & Peace! Gönnt euch n Bierchen auf die absolvierten Prüfungen und chillt eure Basis!
LG Olaf