Abschlussprüfung 2017 Niedersachsen

(23.05.2017, 19:59)Gast schrieb:  Bei uns haben die meisten mit den 5,60 € gerechnet.

Habe auch erst die 5,60€ genommen.
Fand es dann komisch und habe es geändert.
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Gibt aber ja wahrscheinlich folgefehler wenn man das falsch hat.
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Was habt ihr alles für AVR gelernt?
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(23.05.2017, 21:51)Gast schrieb:  Was habt ihr alles für AVR gelernt?

Klar erstmal das Schema, die Einstiegssätze für die Rechtmäßigkeit, formelle und materielle Rechtmäßigkeit und dann noch die Definitionen von Gewerbe und Gefahr.
Viel mehr wüsste ich nicht. Außer halt noch ermessen, aber das dürfte kein Problem sein Wink

LG Ina
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Habt ihr euch Kommunalrecht, Sozialrecht bzw. Privatrecht noch angeguckt ?
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(23.05.2017, 18:58)Gast schrieb:  
(23.05.2017, 18:47)Gast schrieb:  
(23.05.2017, 18:40)Gast schrieb:  
(23.05.2017, 18:36)Gast schrieb:  
(23.05.2017, 18:34)Gast schrieb:  Alles so um die 1,4 Mio

Ich glaube ich hatte nur so um die 20.000 rum ?

Bei 5,60€ * 264.000 - 126.600?

Naja du musstest ja nicht 5,60€ sondern nur die 60cent nehmen oder sehe ich das falsch? Ich hatte glaube ich 24.000€ und 31.800€ raus

Natürlich werden nur die 60ct und 45ct berücksichtigt. 5 € wurden ohne die Investitionen eingenommen. Somit wird nur der Mehrerlös bei der jeweiligen Investition berücksichtigt.


Naja ob du 5,45 und 5,60 oder 0,45 und 0,60 nimmst, mathematisch bleibt das Ergebnis dann im Verhältnis gleich und das Ergebnis wäre mathematisch korrekt. Das Produkt mit 60 Cent hätte dann einen höheren wert als das mit 45 Cent. ( wie bei 5,45 und 5.60)
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Kommunalrecht und sozialrecht sind doch ausgeschlossen
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Leute viel Erfolg, Endspurt!!
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Was war die RGL in Verwaltungsrecht?
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(24.05.2017, 11:17)Gast schrieb:  Was war die RGL in Verwaltungsrecht?

79I1NBauO
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Ich hab auch 79 I NBauO..
Was habt ihr bei Aufgabe 3 in Staatsrecht raus? Darf er strafrechtlich Verfolgt werden oder nicht?

LG Ina
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Ich hab 79 l Nr. 4 NBauO.... Hoffe die werten beide RGL als korrekt... Bei 3) habe ich stehen, dass er strafrechtlich verfolgt werden darf, da er auf frischer Tat ertappt wurde und noch am selben Tag von der Polizei festgenommen wurde. Außerdem kann er sich bei der Beleidigung nicht auf die Indemnität berufen, da er als Privatperson unterwegs war... Und Immunität greift auch nicht... Darf also strafrechtlich verfolgt werden. Hoffe das ist richtig... Bin so froh, dass alles geschafft ist!!!
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Also staatsrecht war ja sowas von geschenkt
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das war echt ein geschenk haha, das war ja Einführungslehrgang vom Niveau her
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Hab ein super gutes Gefühl in allen Fächern und kann nun morgen beruhigt feiern Big Grin
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