23.05.2017, 21:10
Abschlussprüfung 2017 Niedersachsen
23.05.2017, 21:20
Gibt aber ja wahrscheinlich folgefehler wenn man das falsch hat.
23.05.2017, 21:51
Was habt ihr alles für AVR gelernt?
23.05.2017, 22:19
(23.05.2017, 21:51)Gast schrieb: Was habt ihr alles für AVR gelernt?
Klar erstmal das Schema, die Einstiegssätze für die Rechtmäßigkeit, formelle und materielle Rechtmäßigkeit und dann noch die Definitionen von Gewerbe und Gefahr.
Viel mehr wüsste ich nicht. Außer halt noch ermessen, aber das dürfte kein Problem sein
LG Ina
23.05.2017, 22:20
Habt ihr euch Kommunalrecht, Sozialrecht bzw. Privatrecht noch angeguckt ?
23.05.2017, 22:50
(23.05.2017, 18:58)Gast schrieb:(23.05.2017, 18:47)Gast schrieb:(23.05.2017, 18:40)Gast schrieb:(23.05.2017, 18:36)Gast schrieb:(23.05.2017, 18:34)Gast schrieb: Alles so um die 1,4 Mio
Ich glaube ich hatte nur so um die 20.000 rum ?
Bei 5,60€ * 264.000 - 126.600?
Naja du musstest ja nicht 5,60€ sondern nur die 60cent nehmen oder sehe ich das falsch? Ich hatte glaube ich 24.000€ und 31.800€ raus
Natürlich werden nur die 60ct und 45ct berücksichtigt. 5 € wurden ohne die Investitionen eingenommen. Somit wird nur der Mehrerlös bei der jeweiligen Investition berücksichtigt.
Naja ob du 5,45 und 5,60 oder 0,45 und 0,60 nimmst, mathematisch bleibt das Ergebnis dann im Verhältnis gleich und das Ergebnis wäre mathematisch korrekt. Das Produkt mit 60 Cent hätte dann einen höheren wert als das mit 45 Cent. ( wie bei 5,45 und 5.60)
23.05.2017, 23:30
Kommunalrecht und sozialrecht sind doch ausgeschlossen
24.05.2017, 07:11
Leute viel Erfolg, Endspurt!!
24.05.2017, 11:17
Was war die RGL in Verwaltungsrecht?
24.05.2017, 12:08
24.05.2017, 12:59
Ich hab auch 79 I NBauO..
Was habt ihr bei Aufgabe 3 in Staatsrecht raus? Darf er strafrechtlich Verfolgt werden oder nicht?
LG Ina
Was habt ihr bei Aufgabe 3 in Staatsrecht raus? Darf er strafrechtlich Verfolgt werden oder nicht?
LG Ina
24.05.2017, 13:07
Ich hab 79 l Nr. 4 NBauO.... Hoffe die werten beide RGL als korrekt... Bei 3) habe ich stehen, dass er strafrechtlich verfolgt werden darf, da er auf frischer Tat ertappt wurde und noch am selben Tag von der Polizei festgenommen wurde. Außerdem kann er sich bei der Beleidigung nicht auf die Indemnität berufen, da er als Privatperson unterwegs war... Und Immunität greift auch nicht... Darf also strafrechtlich verfolgt werden. Hoffe das ist richtig... Bin so froh, dass alles geschafft ist!!!
24.05.2017, 13:11
Also staatsrecht war ja sowas von geschenkt
24.05.2017, 13:12
das war echt ein geschenk haha, das war ja Einführungslehrgang vom Niveau her
24.05.2017, 13:23
Hab ein super gutes Gefühl in allen Fächern und kann nun morgen beruhigt feiern
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