Abschlussprüfung 2017 Niedersachsen

(24.05.2017, 15:11)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:07)Gast schrieb:  §20 I 1Nr. 2 VwVfG i.V.m. § 20 V 1 Nr. 6 und 2 Nr. 1
Er ist eine ausgeschlossene Person

Immernoch nicht. Die alte ist keine Beteiligte. Da juckt es nicht von wem der Sachbearbeiter Angehöriger isz

Beteiligter ist könig. Schwager von könig (kp ob es auch grade Linie ist) ist Koller. Somit ist er angehöriger eines Beteiligten
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(24.05.2017, 15:20)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:11)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:07)Gast schrieb:  §20 I 1Nr. 2 VwVfG i.V.m. § 20 V 1 Nr. 6 und 2 Nr. 1
Er ist eine ausgeschlossene Person

Immernoch nicht. Die alte ist keine Beteiligte. Da juckt es nicht von wem der Sachbearbeiter Angehöriger isz

Beteiligter ist könig. Schwager von könig (kp ob es auch grade Linie ist) ist Koller. Somit ist er angehöriger eines Beteiligten

So ist es! Keine Ahnung was daran so schwer ist.
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(24.05.2017, 15:47)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:20)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:11)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:07)Gast schrieb:  §20 I 1Nr. 2 VwVfG i.V.m. § 20 V 1 Nr. 6 und 2 Nr. 1
Er ist eine ausgeschlossene Person

Immernoch nicht. Die alte ist keine Beteiligte. Da juckt es nicht von wem der Sachbearbeiter Angehöriger isz

Beteiligter ist könig. Schwager von könig (kp ob es auch grade Linie ist) ist Koller. Somit ist er angehöriger eines Beteiligten

So ist es! Keine Ahnung was daran so schwer ist.

Wenn man weiter liest, kommt man aber dazu, dass er nicht ausgeschlossen ist, da die Ehe geschieden wurde und das dann so ist, als hätte diese nie existiert und damit ist Koller nicht angehöriger eines Beteiligten.
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Hat noch jemand die Kinder beseitigen lassen ? Da die ja Hausfriedensbruch begehen und damit eine Gefahr darstellen ?
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(24.05.2017, 15:53)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:47)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:20)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:11)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 15:07)Gast schrieb:  §20 I 1Nr. 2 VwVfG i.V.m. § 20 V 1 Nr. 6 und 2 Nr. 1
Er ist eine ausgeschlossene Person

Immernoch nicht. Die alte ist keine Beteiligte. Da juckt es nicht von wem der Sachbearbeiter Angehöriger isz

Beteiligter ist könig. Schwager von könig (kp ob es auch grade Linie ist) ist Koller. Somit ist er angehöriger eines Beteiligten

So ist es! Keine Ahnung was daran so schwer ist.

Wenn man weiter liest, kommt man aber dazu, dass er nicht ausgeschlossen ist, da die Ehe geschieden wurde und das dann so ist, als hätte diese nie existiert und damit ist Koller nicht angehöriger eines Beteiligten.

Dann sollte man weiterlesen...da steht sinngemäß drin, dass Nr.3 auch anzuwenden ist, wenn die begründete Ehe nicht mehr besteht.
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Leute er ist und bleibt Beteiligter.
Geschwister der Ehegatten. Auch bei Scheidung!
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Vielleicht eine dumme Frage, aber zu welchem Ergebnis kamt ihr bei Avr - Aufgabe 1?
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Habt ihr alle einen Entscheidungsvorschlag geschrieben ?
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Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt? Natürlich ist Koller eine ausgeschlossene Person (§ 20 V 1 Nr. 6, im Satz 2 steht, dass auch nach einer Scheidung es weiter besteht).

Ich bin bei 1 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abrissverfügung erlassen werden sollte, da die Baumaßnahme gegen das Gesetz verstößt. Die Kinder werden hauptsächlich ins Ermessen mit eingebracht, ein Fall nach SOG ist es meiner Meinung nach nicht, da laut Sachverständigen der Einsturz erst bei herbstlichen Witterungen garantiert ist und momentan Ende Mai ist, zudem ist das ein Privatgelände und die Kinder sollten dies ohnehin nicht betreten.


Aufgabe 2 durfte NICHT in 1 geprüft werden, da dort die formelle RM gegeben war und das dort dann hätte geprüft werden müssen. Schon mal widersprüchlich. Es war eine EXTRA Aufgabe.
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(24.05.2017, 18:55)Gast schrieb:  Habt ihr alle einen Entscheidungsvorschlag geschrieben ?

Nein
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(24.05.2017, 19:52)Gast schrieb:  Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt? Natürlich ist Koller eine ausgeschlossene Person (§ 20 V 1 Nr. 6, im Satz 2 steht, dass auch nach einer Scheidung es weiter besteht).

Ich bin bei 1 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abrissverfügung erlassen werden sollte, da die Baumaßnahme gegen das Gesetz verstößt. Die Kinder werden hauptsächlich ins Ermessen mit eingebracht, ein Fall nach SOG ist es meiner Meinung nach nicht, da laut Sachverständigen der Einsturz erst bei herbstlichen Witterungen garantiert ist und momentan Ende Mai ist, zudem ist das ein Privatgelände und die Kinder sollten dies ohnehin nicht betreten.


Aufgabe 2 durfte NICHT in 1 geprüft werden, da dort die formelle RM gegeben war und das dort dann hätte geprüft werden müssen. Schon mal widersprüchlich. Es war eine EXTRA Aufgabe.

Jetzt muss ich auch meinen Senf dazu geben. Ich habe es genau so wie du richtig gemacht, aber was ich nicht nachvollziehen kann ist dieses: ,,Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt?" Sorry, aber es ist Prüfungsphase. Da kann es schon mal vorkommen, dass man Fehler macht. Auch wenn du kein Problem hattest, dann lässt man nicht solche Sprüche raus. Es können immer Flüchtigkeitsfehler passieren und wir sitzen alle in einem Boot und da sollte man nicht so welche Sprüche abliefern.
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(24.05.2017, 19:59)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 19:52)Gast schrieb:  Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt? Natürlich ist Koller eine ausgeschlossene Person (§ 20 V 1 Nr. 6, im Satz 2 steht, dass auch nach einer Scheidung es weiter besteht).

Ich bin bei 1 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abrissverfügung erlassen werden sollte, da die Baumaßnahme gegen das Gesetz verstößt. Die Kinder werden hauptsächlich ins Ermessen mit eingebracht, ein Fall nach SOG ist es meiner Meinung nach nicht, da laut Sachverständigen der Einsturz erst bei herbstlichen Witterungen garantiert ist und momentan Ende Mai ist, zudem ist das ein Privatgelände und die Kinder sollten dies ohnehin nicht betreten.


Aufgabe 2 durfte NICHT in 1 geprüft werden, da dort die formelle RM gegeben war und das dort dann hätte geprüft werden müssen. Schon mal widersprüchlich. Es war eine EXTRA Aufgabe.

Jetzt muss ich auch meinen Senf dazu geben. Ich habe es genau so wie du richtig gemacht, aber was ich nicht nachvollziehen kann ist dieses: ,,Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt?" Sorry, aber es ist Prüfungsphase. Da kann es schon mal vorkommen, dass man Fehler macht. Auch wenn du kein Problem hattest, dann lässt man nicht solche Sprüche raus. Es können immer Flüchtigkeitsfehler passieren und wir sitzen alle in einem Boot und da sollte man nicht so welche Sprüche abliefern.

Bitte lies dir die vorherigen Kommentare durch, besserwisserische Antworten, die auch noch falsch sind, sind für mich völlig unverständlich!
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(24.05.2017, 20:10)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 19:59)Gast schrieb:  
(24.05.2017, 19:52)Gast schrieb:  Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt? Natürlich ist Koller eine ausgeschlossene Person (§ 20 V 1 Nr. 6, im Satz 2 steht, dass auch nach einer Scheidung es weiter besteht).

Ich bin bei 1 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abrissverfügung erlassen werden sollte, da die Baumaßnahme gegen das Gesetz verstößt. Die Kinder werden hauptsächlich ins Ermessen mit eingebracht, ein Fall nach SOG ist es meiner Meinung nach nicht, da laut Sachverständigen der Einsturz erst bei herbstlichen Witterungen garantiert ist und momentan Ende Mai ist, zudem ist das ein Privatgelände und die Kinder sollten dies ohnehin nicht betreten.


Aufgabe 2 durfte NICHT in 1 geprüft werden, da dort die formelle RM gegeben war und das dort dann hätte geprüft werden müssen. Schon mal widersprüchlich. Es war eine EXTRA Aufgabe.

Jetzt muss ich auch meinen Senf dazu geben. Ich habe es genau so wie du richtig gemacht, aber was ich nicht nachvollziehen kann ist dieses: ,,Was haben manche die drei Jahre über eigentlich überhaupt gelernt?" Sorry, aber es ist Prüfungsphase. Da kann es schon mal vorkommen, dass man Fehler macht. Auch wenn du kein Problem hattest, dann lässt man nicht solche Sprüche raus. Es können immer Flüchtigkeitsfehler passieren und wir sitzen alle in einem Boot und da sollte man nicht so welche Sprüche abliefern.

Bitte lies dir die vorherigen Kommentare durch, besserwisserische Antworten, die auch noch falsch sind, sind für mich völlig unverständlich!

Dann habe ich es falsch aufgefasst, dachte du meinst die normalen Fragen. Entschuldige Smile
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Alles gut! Um Gottes Willen, ich finde es gut, wenn nachgefragt wird, ich hätte es genauso gemacht!
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Peoplezz! Love & Peace! Gönnt euch n Bierchen auf die absolvierten Prüfungen und chillt eure Basis!

LG Olaf
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