Wechsel vom Beschäftigten zum Beamten: Tarifrechtliche Folgen (TVöD / TV-L)
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst überlegen, sich verbeamten zu lassen – etwa aus Gründen der Arbeitsplatzsicherheit, einer besseren Netto-Besoldung oder der Altersversorgung (Beamtenpension). Doch nur wenige wissen im Detail, welche tarifrechtlichen und dienstrechtlichen Folgen der Wechsel vom TVöD oder TV-L in ein Beamtenverhältnis tatsächlich mit sich bringt.
- Systemwechsel: Der Wechsel führt vom privaten Tarifarbeitsrecht in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis.
- Ende des Arbeitsvertrags: Das Tarifarbeitsverhältnis endet mit Aushändigung der Ernennungsurkunde automatisch.
- Versorgung & Schutz: Anstelle der VBL-Betriebsrente und Sozialversicherung treten Beamtenpension, Beihilfe und Private Krankenversicherung (PKV).
Auf dieser Seite erfahren Sie im Detail: Was passiert mit Entgelt, Stufen, Urlaub, Jahressonderzahlung, Überstunden, VBL, Jubiläumszeiten, Arbeitszeiten und Krankenversicherung?
1. Ende des Arbeitsverhältnisses nach TVöD / TV-L
Mit der Ernennung zum Beamten endet das bisherige Tarifarbeitsverhältnis in der Regel automatisch. Dies ergibt sich aus den Regelungen des Beamtenstatusgesetzes sowie den jeweiligen Landesbeamtengesetzen bzw. dem Bundesbeamtengesetz.
- Es handelt sich um ein sogenanntes statusbegründendes Ereignis.
- Das Arbeitsverhältnis endet genau mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde.
- Eine formelle Kündigung des Arbeitsvertrags ist meist nicht erforderlich, eine kurze Mitteilung an die Personalabteilung wird jedoch empfohlen.
- Bis zum Tag der Aushändigung gelten uneingeschränkt alle Regeln des TVöD bzw. TV-L.
2. Entgeltgruppe und Stufen werden nicht 1:1 übernommen
Die bisherige Beschäftigten-Stufe (z. B. Entgeltgruppe E 9b, Stufe 4) wird nicht automatisch in das Besoldungssystem der Beamten übertragen. Tarifrecht und Beamtenbesoldungsrecht sind zwei rechtlich getrennte Systeme.
- Anstelle von Entgeltgruppen gelten im Beamtenrecht Besoldungsgruppen (z. B. A 9 bis A 13).
- Anrechnung von Berufserfahrung: Die Vorzeiten im TVöD/TV-L gehen jedoch keineswegs verloren. Nach den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder werden förderliche Zeiten im öffentlichen Dienst bei der Festsetzung der anfänglichen Erfahrungsstufe innerhalb der Besoldungsgruppe berücksichtigt.
- Die reine tarifliche Stufenlaufzeit beginnt im neuen System zwar formal neu, die Stufenzuordnung selbst berücksichtigt jedoch in der Praxis meist die Vordienstzeiten.
3. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Beschäftigte nach TVöD/TV-L erhalten jeweils im November eine tarifliche Jahressonderzahlung. Im Beamtenbereich gelten hierzu eigene Gesetze:
- In einigen Bundesländern und beim Bund ist die Sonderzahlung direkt in die monatliche Grundbesoldung eingerechnet worden.
- In anderen Bundesländern wird eine gesonderte jährliche Sonderzahlung geleistet, deren Höhe sich nach den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen richtet.
- Ein Anspruch auf die TVöD-/TV-L-Sonderzahlung besteht ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung nicht mehr.
4. Urlaub: Übertragung oder Urlaubsabgeltung
Beim Erholungsurlaub kommt es darauf an, ob der Wechsel beim selben Dienstherrn oder zu einem neuen Dienstherrn erfolgt:
- Wechsel beim selben Dienstherrn: Erhalten Sie die Ernennung bei demselben Arbeitgeber/Dienstherrn (z. B. Wechsel innerhalb derselben Stadtverwaltung), wird Resturlaub aus dem Tarifverhältnis in der Regel als Erholungsurlaub in das Beamtenverhältnis übertragen.
- Wechsel des Dienstherrn: Bei einem Wechsel zu einer anderen Körperschaft muss der verbleibende Resturlaub vor dem Stichtag genommen werden oder wird nach § 7 Abs. 4 BUrlG finanziell abgegolten.
5. Überstunden & Zeitguthaben
Gesammelte Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto oder angeordnete Überstunden aus dem Arbeitsverhältnis sollten vor der Verbeamtung abgebaut werden:
- Ein direkter Übertrag von Zeitzuschlägen oder Überstundenkonten in das Beamtenverhältnis ist tariflich nicht vorgesehen.
- Gleitzeitguthaben können bei demselben Dienstherrn nach Absprache oft auf das neue Arbeitszeitkonto mitgenommen werden.
- In der Regel gilt: Vor dem Wechsel Freizeitausgleich nehmen oder Guthaben auszahlen lassen.
6. Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (VBL / ZVK)
Beschäftigte nach TVöD/TV-L sind pflichtversichert bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL Zusatzversorgung) oder einer regionalen Zusatzversorgungskasse (ZVK).
- Mit der Verbeamtung endet die Pflichtversicherung bei der VBL/ZVK automatisch.
- Bereits erworbene Anwartschaften und Versorgungspunkte bleiben bestehen, sofern die Mindestwartezeit (60 Monate) erfüllt ist.
- Das Beamtenverhältnis begründet kein neues Zusatzversorgungskonto, da die spätere Beamtenpension die Altersversorgung übernimmt.
7. Jubiläumszeiten
Tarifliche Beschäftigungszeiten und beamtenrechtliche Dienstzeiten folgen unterschiedlichen Vorschriften. In der Regel werden Zeiten im öffentlichen Dienst nach TVöD/TV-L bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit für Beamte auf Antrag angerechnet.
8. Probezeit als Beamter
Die reguläre Probezeit im Beamtenverhältnis beträgt drei Jahre.
Vorherige Zeiten als Tarifbeschäftigter auf einem gleichwertigen Dienstposten können auf Antrag als gleichwertige Tätigkeiten anerkannt werden. Dadurch kann die dreijährige Probezeit in vielen Bundesländern um bis zu zwei Jahre verkürzt werden.
9. Besonderheiten bei Zulagen und Sonderformen
- Schicht- und Wechselschichtzulagen: Tarifliche Zulagen entfallen mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Beamtenbereich gelten die jeweiligen Erschwerniszulagenverordnungen.
- Funktionszulagen: Viele speziellen Tarifzulagen existieren im Beamtenrecht nicht in identischer Form.
- Befristete Arbeitsverträge: Eine Verbeamtung ist auch aus einem befristeten TVöD-/TV-L-Verhältnis heraus möglich, sofern alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
10. Krankenversicherung & Beihilfe bei Verbeamtung
Mit der Verbeamtung endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe (mindestens 50 % Kostenübernahme im Krankheitsfall).
Die restlichen Krankheitskosten werden in der Regel über eine Private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. In vielen Bundesländern (z. B. Hamburg, Berlin, NRW, Baden-Württemberg) gibt es zudem die Option der pauschalen Beihilfe, die einen Verbleib in der GKV mit Arbeitgeberzuschuss ermöglicht.
11. Wochenarbeitszeit beim Wechsel in die Beamtenlaufbahn
Beim Wechsel in das Beamtenverhältnis erhöht sich häufig die regelmäßige Wochenarbeitszeit. Während im TVöD meist 39 Stunden (Kommunen) verlangt werden, liegt die Arbeitszeit für Beamte je nach Landesarbeitszeitverordnung oder AZV Bund oft bei 40 bis 41 Stunden pro Woche.
12. Nebentätigkeiten nach der Verbeamtung
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten unterliegen Beamte einer deutlich strengeren Anzeigepflicht und Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten. In der Regel muss eine entgeltliche Nebentätigkeit vor Aufnahme schriftlich von der Dienststelle genehmigt werden (§ 97 BBG bzw. Landesbeamtengesetze). Mehr dazu unter Nebentätigkeiten von Beamten.
13. Erhöhte Beamtenpflichten nach dem Systemwechsel
Mit dem Wechsel aus dem TVöD/TV-L in das Beamtenverhältnis treten Beschäftigte in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ein (§ 4 BeamtStG / § 60 BBG). Damit gelten ab Tag eins strengere gesetzliche Pflichten:
- Treue- & Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im und außerhalb des Dienstes.
- Streikverbot: Absolutes Verbot der Teilnahme an Warnstreiks oder Streikmaßnahmen.
- Wohlverhaltenspflicht: Auch privates Verhalten muss dem Ansehen des Berufsstands gerecht werden.
- Verschwiegenheit: Stillschweigen über Dienstgeheimnisse (auch nach Dienstende)
- Disziplinarrecht: Verstöße werden nicht über Abmahnung/Kündigung, sondern durch Disziplinarverfahren geahndet.
14. Häufige Fragen (FAQ) zum Systemwechsel
Wird meine TVöD-Stufe bei der Verbeamtung übernommen?
Nicht automatisch 1:1, aber die Zeiten Ihrer beruflichen Tätigkeit im TVöD/TV-L werden bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe in der Besoldungsgruppe berücksichtigt.
Mache ich finanzielle Verluste beim Wechsel?
Brutto sieht das Beamtengehalt manchmal ähnlich aus, netto bleibt wegen des Wegfalls der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) jedoch oft mehr übrig. Abzuziehen ist allerdings der monatliche Beitrag zur PKV. Mehr: Vergleich Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst
Was passiert mit meiner Zusatzversorgung (z. B. VBL)?
Ihre erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Es werden jedoch keine neuen Beiträge mehr eingezahlt.
Kann ich nach einer Verbeamtung wieder in den TVöD zurückkehren?
Ein automatisches Rückkehrrecht gibt es nicht. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist auf Antrag zwar jederzeit möglich, für eine TVöD-Anstellung ist jedoch eine reguläre Bewerbung erforderlich.
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