Verbeamtung in Kommunen: Voraussetzungen, Ablauf, Chancen und Karriere

Dieser Leitfaden richtet sich an alle, die eine Karriere als Beamter oder Beamtin im kommunalen öffentlichen Dienst anstreben. Wir erläutern detailliert die Voraussetzungen, den Ablauf der Verbeamtung, Karrierechancen, Vorteile und mögliche Nachteile sowie häufig gestellte Fragen.

Voraussetzungen für die Verbeamtung in Kommunen

Um in einer Kommune verbeamtet zu werden, müssen verschiedene persönliche, fachliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im jeweiligen Landesbeamtengesetz festgelegt und können je nach Bundesland leicht variieren.

Die persönliche Eignung ist entscheidend: Bewerberinnen und Bewerber müssen zuverlässig sein, dürfen keine gravierenden Vorstrafen haben und sollten charakterlich für eine Position im öffentlichen Dienst geeignet sein. Neben der Zuverlässigkeit ist auch die Loyalität gegenüber Staat und Verwaltung Voraussetzung.

Die fachliche Eignung hängt von der angestrebten Laufbahn ab. Für die mittlere Laufbahn reicht in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich. Für die gehobene Laufbahn qualifiziert z.B. ein duales Studium in der Verwaltung, ein Studium in Public Management oder der Verwaltungswissenschaften. Für die höhere Laufbahn wird oft ein universitäres Studium in Rechts- oder Verwaltungswissenschaften vorausgesetzt.

Die gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt. Hierbei wird überprüft, ob der Bewerber dienstfähig ist und die Aufgaben eines Beamten dauerhaft erfüllen kann. Mehr Informationen zur gesundheitlichen Eignung.

Weitere Voraussetzungen sind die Staatsangehörigkeit (meist EU/EWR, Ausnahmen möglich) sowie die Einhaltung der Altersgrenzen, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Für bestimmte Laufbahnen können Sonderregelungen gelten, z. B. bei Kindererziehung oder Wehrdienst.

Ablauf der Verbeamtung

Der Ablauf der Verbeamtung in Kommunen gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Bewerbung und Auswahlverfahren: Interessenten reichen ihre Unterlagen bei der Kommune ein. Das Auswahlverfahren umfasst oft Tests, Interviews und Assessment-Center.
  2. Prüfung der Unterlagen: Die Kommune überprüft die persönlichen, fachlichen und rechtlichen Qualifikationen.
  3. Amtsärztliche Untersuchung: Die gesundheitliche Eignung wird festgestellt, um sicherzustellen, dass der Beamte seine Aufgaben dauerhaft erfüllen kann.
  4. Ernennungsurkunde: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Mehr Informationen zu den Ernennung zum Beamten auf Probe. Die Dauer der Probezeit hängt von Laufbahn und Bundesland ab.
  5. Lebenszeiternennung: Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Ernennung auf Lebenszeit. Damit ist die Verbeamtung dauerhaft und die Person genießt vollen Beamtenstatus.

Während der Probezeit wird die fachliche Leistung, das Verhalten und die Eignung bewertet. Dies ist entscheidend für die spätere Lebenszeiternennung.

Karrierechancen in Kommunen

Die Nachfrage nach qualifizierten Beamten in Kommunen ist hoch. Besonders gesucht werden Fachkräfte in den Bereichen:

  • Allgemeine Verwaltung: Digitalisierung, Bürgernähe und effiziente Abläufe erfordern qualifizierte Verwaltungsmitarbeiter.
  • Finanzen: Haushaltsplanung, Controlling und Jahresabschlüsse bieten zahlreiche Möglichkeiten.
  • Bau und Planung: Klimaanpassung, Infrastrukturentwicklung und städtebauliche Planung schaffen Bedarf an Beamten.
  • IT und Digitalisierung: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und digitale Verwaltung erfordern Spezialisten.

Für Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich dadurch gute Aufstiegschancen. Mit Erfahrung und Weiterbildung können Positionen in leitenden Verwaltungsämtern erreicht werden.

Vorteile und Nachteile der Verbeamtung

Die Verbeamtung bietet zahlreiche Vorteile, aber auch einige Einschränkungen:

Vorteile:

  • Sichere und planbare Besoldung sowie Versorgung im Alter
  • Hoher Beschäftigungsschutz
  • Klare Karrierepfade und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in vielen Kommunen
  • Weitere Vorteile als Beamter

Nachteile:

  • Treuepflicht und Streikverbot
  • Geringere Flexibilität bei Jobwechseln innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes
  • Manche Verwaltungsbereiche sind stark hierarchisch und reglementiert

Häufige Fragen (FAQ)

Wer kann verbeamtet werden?

Verbeamtet werden können Personen, die die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung erfüllen und rechtlich zulässig sind. Persönliche Eignung bedeutet Zuverlässigkeit, Integrität und Loyalität gegenüber Staat und Verwaltung. Fachlich geeignet ist, wer die entsprechende Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, das zur angestrebten Laufbahn passt. Gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt, um sicherzustellen, dass die Person die Aufgaben dauerhaft erfüllen kann.

Gibt es Altersgrenzen?

Ja, Altersgrenzen variieren je nach Bundesland und Laufbahn. Für die mittlere Laufbahn liegt die Höchstgrenze meist bei 35 Jahren, für die gehobene bei 40 bis 42 Jahren und für die höhere Laufbahn bis 45 Jahre. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel für Bewerber, die Kinder erzogen haben, Wehr- oder Zivildienst geleistet haben oder bereits im öffentlichen Dienst tätig waren. Es lohnt sich, die genauen Bestimmungen im Landesbeamtengesetz nachzulesen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert in der Regel zwischen drei und fünf Jahren, abhängig von der Laufbahn und dem Bundesland. Während dieser Zeit wird geprüft, ob der Beamte fachlich leistungsfähig ist, sich dienstlich korrekt verhält und die Aufgaben der Position zuverlässig erfüllt. Erst nach erfolgreicher Beurteilung wird die Ernennung auf Lebenszeit ausgesprochen. Wer die Probezeit nicht besteht, kann entweder entlassen oder in eine andere Position versetzt werden.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Beamte haben zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung. Dazu gehören Lehrgänge, Seminare, Fortbildungen in Fachbereichen und Aufstiegsfortbildungen für höhere Positionen. Viele Kommunen bieten interne Schulungen zu Verwaltungsrecht, Haushaltswesen, Digitalisierung oder Führungskompetenzen an. Wer regelmäßig Fortbildungen besucht, verbessert seine Chancen auf Beförderungen und Führungspositionen.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Bei Dienstunfähigkeit wird zunächst geprüft, ob eine teilweise oder vollständige Dienstfähigkeit noch gegeben ist. Je nach Fall kann eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz erfolgen. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit wird der Beamte aus dem Dienst entlassen, erhält jedoch in der Regel eine Versorgung (Pension), deren Höhe vom Dienstalter und Besoldung abhängt. Bei vorübergehender Krankheit kann Krankengeld gezahlt werden. Die genauen Regelungen stehen im Beamtenversorgungsgesetz und den Landesbestimmungen.

Kann man als Quereinsteiger verbeamtet werden?

Ja, in bestimmten Fällen können Quereinsteiger verbeamtet werden, insbesondere wenn sie über relevante Berufserfahrung, Fachkenntnisse oder besondere Qualifikationen verfügen. Quereinsteiger müssen dennoch die grundlegenden Voraussetzungen wie persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung erfüllen. Häufig erfolgt eine Überprüfung durch ein Assessment oder ein spezielles Auswahlverfahren.

Welche Rechte und Pflichten haben Beamte?

Beamte genießen einen besonderen Beschäftigungsschutz und haben Anspruch auf Besoldung und Versorgung. Gleichzeitig unterliegen sie speziellen Pflichten, darunter Treuepflicht, Amtsverschwiegenheit, Neutralität und das Streikverbot. Verstöße gegen diese Pflichten können Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben, wozu auch eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gehören kann.






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