TVöD Gesetz

Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ein Gesetz darstellt. Anders als zum Beispiel bei den Gesetzen für die Beamtenbesoldung ist dies beim Tarifvertrag aber nicht der Fall.

Gemäß § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz ist ein Tarifvertrag vielmehr ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber / Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.

Dies entspricht der Tarifautonomie in Deutschland. In Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ist das Recht der Sozialpartner verankert, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und zu kündigen.

Der TVöD wird zwischen folgenden Parteien geschlossen:

Der TVöD im Bereich der Kommunen wird auch TVöD VKA genannt. Der TVöD im Bereich des Bundes wird als TVöD Bund bezeichnet.

Vertragschließende Gewerkschaften sind
Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.

Auch wenn Tarifverträge keine Gesetze darstellen, haben sie dennoch eine bindende Wirkung wie ein Gesetz.

Weitere kostenlose Informationen zum TVöD: In unserer Rubrik "Stellenanzeigen öffentlicher Dienst" finden Sie passende Stellen mit dem Tarif TVöD.



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