Teilzeit beantragen im öffentlichen Dienst

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst fragen sich: Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit – und wie stelle ich den Antrag richtig?

Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Tarifbeschäftigte/r (z.B. TVöD, TV-L, TV-V) oder Beamte/r sind. Neben den Tarifverträgen spielen auch gesetzliche Regelungen wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) oder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine Rolle.

Wer hat Anspruch auf Teilzeit?

Ein Anspruch kann sich aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben:

Details zu den jeweiligen Tarifregelungen finden Sie hier:

Teilzeit richtig beantragen – Schritt für Schritt

1. Antrag rechtzeitig stellen

Nach dem TzBfG muss der Antrag in der Regel spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Bei Elternzeit gelten andere Fristen (7 bzw. 13 Wochen).

2. Umfang der Arbeitszeit festlegen

Geben Sie konkret an, wie viele Stunden oder welchen Prozentsatz der regelmäßigen Arbeitszeit Sie künftig arbeiten möchten.

3. Verteilung der Arbeitszeit angeben

Beschreiben Sie, wie die Arbeitszeit verteilt werden soll (z.B. 4-Tage-Woche, feste Vormittage). Je konkreter der Antrag, desto klarer die Prüfungsgrundlage.

4. Befristung prüfen

Teilzeit kann befristet oder unbefristet vereinbart werden. Eine befristete Teilzeit erleichtert häufig die Zustimmung.

Muster: Antrag auf Teilzeit (TVöD – Stadtverwaltung)

Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

An die
Stadt Musterstadt
Personalamt
Musterweg 5
12345 Musterstadt

Datum: 15.03.2026

Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Verringerung meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gemäß § 11 TVöD sowie den gesetzlichen Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

Ich beantrage ab dem 01.07.2026 eine Reduzierung meiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39 Stunden auf künftig 30 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeit soll wie folgt verteilt werden: Montag bis Donnerstag jeweils 7,5 Stunden.

Die Teilzeit soll zunächst befristet bis zum 30.06.2028 vereinbart werden.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung und stehe für ein persönliches Gespräch zur Abstimmung der organisatorischen Details gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Max Mustermann


Hinweis: Der Antrag sollte rechtzeitig (in der Regel mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn) gestellt werden. Je konkreter Umfang und Verteilung der Arbeitszeit formuliert sind, desto klarer ist die Prüfungsgrundlage für den Arbeitgeber.

Wenn Sie später wieder in Vollzeit zurückkehren möchten, finden Sie hier Hinweise: Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im öffentlichen Dienst

Wann darf der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?

Eine Ablehnung ist nicht beliebig möglich.

Typische Ablehnungsgründe in der Praxis:

Wird der Antrag ohne tragfähige Begründung abgelehnt, kann eine gerichtliche Überprüfung in Betracht kommen.

Weitere Informationen: Was tun bei Ablehnung von Teilzeit im öffentlichen Dienst?

Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten

Während bei Tarifbeschäftigten zusätzlich das TzBfG Anwendung findet, ergibt sich der Anspruch bei Beamten unmittelbar aus dem Beamtenrecht.

Bei Beamten wirken sich Teilzeitphasen regelmäßig auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit aus. Bei Tarifbeschäftigten beeinflusst Teilzeit dagegen vor allem das laufende Entgelt.

Zur Berechnung des Gehalts:

Typische Fehler bei der Antragstellung

Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Chancen auf Zustimmung erheblich.

Häufige Fragen zur Teilzeit im öffentlichen Dienst

Muss ich Gründe für meinen Antrag angeben?

Nicht zwingend, es sei denn, der Anspruch stützt sich auf besondere familiäre oder pflegerische Gründe.

Kann ich unter 50 % arbeiten?

Grundsätzlich ja, insbesondere bei familiären Gründen oder im Beamtenrecht. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.

Kann ich später wieder in Vollzeit zurück?

In vielen Fällen ja. Teilzeitbeschäftigte sollen bei frei werdenden Vollzeitstellen bevorzugt berücksichtigt werden.

Was tun bei Ablehnung?

Lassen Sie die Begründung prüfen. In Betracht kommen Gespräche mit Personalrat oder – bei Tarifbeschäftigten – eine gerichtliche Überprüfung.

Fazit

Teilzeit im öffentlichen Dienst ist rechtlich gut abgesichert. Ob TVöD, TV-L, TV-V oder Beamtenrecht – ein Antrag darf nur aus gewichtigen Gründen abgelehnt werden. Eine sorgfältige Antragstellung und klare Kommunikation erhöhen die Erfolgschancen deutlich.

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