Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im öffentlichen Dienst
Viele Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit – etwa wegen Kinderbetreuung, Pflege oder aus persönlichen Gründen. Später stellt sich häufig die Frage: Habe ich einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit?
Ein Anspruch auf sofortige Rückkehr in Vollzeit besteht meist nicht. Sie haben aber gute Chancen, wenn eine passende Stelle frei wird oder Ihre Teilzeit befristet war.
Die Antwort hängt vom jeweiligen Status ab: Tarifbeschäftigte (TVöD, TV-L, TV-V) und Beamte unterliegen unterschiedlichen Regelungen.
Grundsatz: Kein automatischer Anspruch auf sofortige Rückkehr
Eine Rückkehr in Vollzeit erfolgt in der Regel nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Teilzeit befristet oder unbefristet vereinbart wurde, ob eine passende Stelle frei ist und welche organisatorischen Möglichkeiten bestehen.
Informationen zur Beantragung von Teilzeit finden Sie hier: Teilzeit im öffentlichen Dienst beantragen
Rückkehr bei Tarifbeschäftigten (TVöD / TV-L)
Bei unbefristeter Teilzeit besteht grundsätzlich kein unmittelbarer Anspruch auf jederzeitige Rückkehr in Vollzeit.
Rechtsgrundlage ist insbesondere § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Danach müssen Arbeitgeber teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei der Besetzung eines entsprechenden Vollzeitarbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen, wenn sie ihre Arbeitszeit verlängern möchten und geeignet sind.
Tarifverträge wie der TVöD oder TV-L enthalten ergänzende Regelungen, bauen jedoch im Kern auf diese gesetzliche Grundlage auf.
Wichtig ist daher: Ein ausdrücklicher Wunsch nach Arbeitszeiterhöhung sollte schriftlich angezeigt werden.
Arbeitszeit erhöhen im öffentlichen Dienst
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, sollten Sie dies frühzeitig beantragen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Wunsch bei der Besetzung freier Stellen zu berücksichtigen.
In der Praxis gilt: Je früher Sie Ihren Wunsch mitteilen, desto größer sind die Chancen, bei einer passenden Stelle berücksichtigt zu werden.
Besonderheit: Befristete Teilzeit
Wurde die Teilzeit ausdrücklich befristet vereinbart, kehrt der Beschäftigte nach Ablauf der Befristung grundsätzlich zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
In der Praxis empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Ablauf das Gespräch mit der Personalstelle zu suchen.
Rückkehr bei Beschäftigten nach TV-V
Nach § 7 TV-V sollen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht, wenn keine entsprechende Stelle frei ist.
Rückkehr bei Beamten
Für Beamte ergibt sich die Teilzeit aus § 43 Beamtenstatusgesetz bzw. aus § 91 Bundesbeamtengesetz. Ein Wechsel zurück in Vollzeit ist grundsätzlich möglich, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Da Beamtenstellen haushaltsrechtlich gebunden sein können, spielt die konkrete Planstelle eine wichtige Rolle.
Weitere Informationen: Teilzeit für Beamte
Typische Praxisprobleme
- Keine freie Vollzeitstelle vorhanden
- Umstrukturierung der Organisationseinheit
- Haushaltsrechtliche Begrenzungen
- Vollzeitstelle wurde zwischenzeitlich dauerhaft neu besetzt
In solchen Fällen kann sich die Rückkehr verzögern. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Personalstelle ist empfehlenswert.
Beispiel aus der Praxis
Eine Beschäftigte reduziert ihre Arbeitszeit nach der Elternzeit auf 50 %. Nach zwei Jahren möchte sie wieder in Vollzeit arbeiten. Da keine freie Stelle vorhanden ist, wird sie zunächst auf 75 % erhöht und später bei einer freien Stelle vollständig zurückgeführt.
Muster: Wunsch auf Rückkehr in Vollzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich beabsichtige, meine derzeitige Teilzeitbeschäftigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die vertraglich vorgesehene Vollzeit zu erhöhen.
Ich bitte um Prüfung der organisatorischen Möglichkeiten und stehe für ein Gespräch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Häufige Fragen zur Rückkehr in Vollzeit
Muss mein Arbeitgeber mich sofort wieder voll beschäftigen?
Nein. Die Rückkehr hängt von organisatorischen Möglichkeiten und freien Stellen ab.
Ist die Rückkehr leichter bei befristeter Teilzeit?
Ja. Läuft eine vereinbarte Befristung aus, gilt grundsätzlich wieder die vorherige Arbeitszeit.
Sollte ich meinen Wunsch schriftlich mitteilen?
Ja. Eine schriftliche Anzeige dokumentiert den Wunsch und verbessert Ihre Chancen bei zukünftigen Stellenbesetzungen.
Kann ich während der Teilzeit meine Stunden schrittweise erhöhen?
In vielen Fällen ist eine stufenweise Erhöhung möglich, wenn organisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Fazit
Eine Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit ist im öffentlichen Dienst möglich, aber nicht automatisch garantiert. Je früher Sie Ihren Wunsch kommunizieren, desto größer sind die praktischen Chancen auf Umsetzung.
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