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Geschrieben von: Gast, 12.01.2022, 16:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Ab wann braucht man eine Neuwahl in Pandemiezeiten?

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Geschrieben von: Gast, 12.01.2022, 15:57, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Wann ist ein Personalrat nicht mehr mitbestimmungsberechtigt, wenn 3 Personen ausgetreten sind? Wie ist das mit Neuwahl oder kommissarischer Verlängerung?

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Geschrieben von: Gast, 12.01.2022, 13:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich bin seit 20 Jahren als Steuerfachangestellte tätig und möchte in den öffentlichen Dienst (Stelle in Kämmerei: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) wechseln. Mit welcher Eingruppierung und welcher Stufe kann ich rechnen ? Wie und anhand welchen Regelungen wird die Stellenbewertung vorgenommen ?

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2022, 14:40, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

wo liegt die Maximalgrenze für Minusstunden bei einer 19,5 Stunden/Wo. Tätigkeit bei TVÖD ?

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2022, 10:14, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich quäle mich nun schon lang mit diesem Thema ab, habe es bisher zumindest halbwegs lösen können. Jetzt aber stellt es mich vor ein größeres Problem.
Wir haben mit Gerichtsbeschluss im Jahr 2018 eine Beteiligung zugesprochen bekommen (das Wie und Warum sei mal dahingestellt, hat alles seine Ordnung). 
Nun muss ich für den Jahresabschluss 2018 eine Beteiligung aktivieren ohne dafür irgendwelche Kosten verbuchen zu können. Sind ja nie welche entstanden.
Ähnliche Fälle haben wir bereits gehabt, dann mit Erbschaften von Grundstücken/Häusern oder auch mal mit Schenkungen von Spielgeräten für Kindergärten etc.
Bei allen dieser Fälle haben wir bisher eine Buchung Zugang Anlage im jeweiligen Aktivkonto an Zugang Sonderposten im entsprechenden Passivkonto (bzw. zunächst die jeweiligen Quellkonten) gebucht. Alles ohne FR, was ja absolut richtig scheint, denn es ist hierfür ja auch kein Geld geflossen.
Das schien mir bisher auch völlig okay so, wurde vom Prüfer auch nie beanstandet. Wir haben etwas hinzuaktiviert und weil dies ja quasi zu 100% gefördert wurde, gab es dazu immer einen 100%-Sonderposten.

Nun scheint mir das bei einer Finanzanlage eher unlogisch. Auch in der nachfolgenden Praxis stellt sich mir die Frage, ob ich bei jeder jährlichen Neu-Bewertung der Beteiligung den Sonderposten mitziehen muss. Wir haben mehrere Beteiligungen, alle jedoch ohne Sonderposten. Für mich macht das auch irgendwie nicht so viel Sinn.

Allerdings hab ich auch keine Idee auf welchem Wege ich die Beteiligung sonst in die Bücher bekommen soll. Hab schon über einen Ertrag nachgedacht und dies im Zusammenhang mit vorherigen Fällen mal beim Prüfer erfragt. Der eindeutige Tenor lautete, dass ein Ertrag nie etwas dabei zu suchen habe.... 
Wenn ich aber angenommen eine Beteiligung zuschreibe (Eigenkapitalspiegelmethode), basiert der Zugang doch aber auch auf einen Ertrag aus Zuschreibung. So ähnlich wäre doch ein völlig neuer Zugang auch zu handhaben, zumindest wenn ich mit etwas Logik an die Sache gehe.

Ich finde dieser Sachverhalt ist mega kompliziert und nervig. Aber es MUSS doch eine völlig vernünftige Herangehensweise an so einen Fall geben. Und vor Allem, können wir doch nicht die Einzigen sein, die derartige Fälle in Ihrem Geschäftsverlauf haben? Kennt das zufällig jemand? Gibt es da praxisnahe Beispiele? Wie wird das woanders gehandhabt? In den Büchern finde ich zwar zu Zuschreibungen und Abschreibungen bei Beteiligungen sehr klare Informationen aber zu einer Aktivierung einer neuen Beteiligung, ohne vorherige Kosten finde ich einfach nichts.

Lieben Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 10.01.2022, 21:15, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo!
Ich wüsste gern, ob es geht, dass man in der berufsbegleitenden Ausbildung Stunden vorarbeiten muss und im Fall einer Krankheit dann diese als Minusstunden angerechnet bekommt?
Die Bezahlung erfolgt nach S04 und ich soll 18 Stunden in der Woche arbeiten. Jede vierte Woche habe ich aber 1 Woche Blockunterricht. Diese 18 Stunden muss ich dann in den anderen drei Wochen vorarbeiten. Bin ich allerdings krank oder habe Urlaub, werden mir nur 6 Stunden gutgeschrieben, obwohl ich regulär 8 Stunden arbeite.
Viele Grüsse

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Geschrieben von: Gast, 10.01.2022, 19:00, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo, 

Ich habe 20 Jahre den Beruf der Versicherungskauffrau in der freien Wirtschaft ausgeübt und bin nun in die Gemeindeverwaltung gewechselt. Mein Aufgabenbereich ist nun: Versicherungen, Tourismus, Veranstaltungen, Gewerbean- und -Abmeldungen. Zudem mache ich Urlaubsvertretung im Einwohnermeldeamt. Habe ich die Möglichkeit ohne einen Verwaltungslehrgang in die Entgeltgruppe 8 zu kommen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 10.01.2022, 09:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich muss etwas recherchieren zum Thema: Was macht die Orga? Wofür ist sie da?
Ich habe Schwierigkeiten etwas darüber im Internet zu finden.

Bitte um Hilfe

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2022, 17:56, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (31)

Hallo, liebe Forengemeinde!

Zur Zeit überlege ich, ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt - gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - anzugehen. Das Studium wird als Beamtenanwärter, also als Beamter auf Widerruf, durchlaufen und würde bei einer 20.000-Einwohner Stadt absolviert werden.
In der Stellenausschreibung steht, wie bei vielen anderen auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gibt.
Insofern alles klar. Ich gehe ferner davon aus, dass die entsprechende Stadt nicht aus reinem Verwaltungsakt her ausbildet, sondern wirklich bei Bedarf, denn die Möglichkeiten in der Kommune sind, aufgrund der Einwohnerzahl, hinsichtlich der Ämter, begrenzt. Ich gehe deshalb davon aus, dass i.d.R. eine Übernahme angestrebt wird. Die Frage ist allerdings, ob diese im Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis erfolgen wird? Mir ist klar, dass hierüber nur spekuliert werden kann und es schon von Bundesland zu Bundesland starke Differenzen gibt. Aber über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Was ist denn eher die Regel? Eine Übernahme im Angestelltenverhältnis oder als Beamter?
Wie gesagt, mir ist bewusst, dass das von vielen Faktoren abhängt, dennoch würde mich interessieren, welches Bild sich in der Praxis der letzten Jahre eher ausgezeichnet hat.
Und wie seht ihr die Chancen, schnell auf A10 oder A11 aufzusteigen? Trotz vorhandener Stellen und Bewertung eher begrenzt oder doch schon realistisch? 
Es gibt übrigens nicht die Möglichkeit, online einen Stellenplan einzusehen, wodurch ich mir ein exaktes Bild machen könnte.

Danke für eure Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2022, 17:54, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo!
Meine Frau hatte Ende November 2021 noch einen Monat bis zum altersgemäßen Ausscheiden aus dem kommunalen Beschäftigungsverhältnis.
Zu diesen Zeitpunkt erlitt sie einen Unfall und war bis zum Ausscheiden im Krankenstand.
Auf dem Arbeitszeitkonto waren noch 23 Überstunden verbucht.
Laut Dienstvereinbarung beträgt das zulässige Zeitguthaben bis zu 30 Stunden zum Ende des Monats.
Durch den Unfall und den Krankenstand war es ihr nicht mehr möglich, die mehr geleisteten Stunden durch Freizeitausgleich abzugelten.
In der Begründung der Ablehnung des Arbeitgebers ist die nicht angeordnete Mehrarbeit enthalten. Da meine Frau in ihrer Tätigkeit auch Publikumsverkehr und Sprechzeiten hatte, konnten die Arbeitszeiten nicht immer eingehalten werden. Die daraus resultierenden Mehrarbeitszeiten wurden überwiegend geduldet und durch Freizeitausgleich abgegolten.
Wie kann hier verfahren werden? Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2022, 21:59, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und habe eine Frage zur Unmöglichkeit. 
Kennt sich da jemand aus?

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Geschrieben von: Gast, 07.01.2022, 18:02, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Guten Tag,
ich bekomme P13, aber keine Intensivzulage. Ist dies so korrekt? Ich arbeite auch am Patientenbett.
Freundliche Grüsse

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Geschrieben von: Gast, 07.01.2022, 17:20, Forum: Beamte, Antworten (1)

Als Kommunalbeamter mache ich 8 Jahre Altersteilzeit im Blockmodell und gehe dann mit 65 Jahren abzugsfrei in Pension.
57. Lj. bis 61. Lj. Arbeitsphase, 61. Lj. bis 65. Lj. Freistellungsphase also. 
Ab dem 55. Lj. ist meine Arbeitszeit auf 40 Stunden/Woche reduziert.
Ist es rechtens, wenn sie mit Beginn des 60. Lj. nicht weiter auf 39 Stunden reduziert wird?

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Geschrieben von: Gast, 07.01.2022, 14:49, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c.
Ich bin gelernte Steuerfachangestellte und staatlich anerkannte Betriebswirtin. Reichen diese Voraussetzungen aus, um in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert zu werden oder bräuchte ich hierfür noch den Ausbildungslehrgang II?

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Geschrieben von: Gast, 06.01.2022, 16:16, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo zusammen,

Ich mache nun seit einem Jahr die Vertretung für eine langzeitkranke Kollegin. Die Vertretung teile ich mir mit noch jemandem. Es ist eine Tätigkeit, die mir fremd war und ich mir größtenteils selbst beigebracht habe. Ende ist bis jetzt nicht in Sicht. Weder bekomme ich eine zusätzliche Vergütung noch ist man bereit mir diese Aufgaben in den Tätigkeitsbericht zu schreiben.

Ist das so korrekt oder welche Möglichkeiten hat man da? 

LG

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