Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Bekommt ein alleinerziehender Vater im öffentlichen Dienst des Landes Hessen einen Kindergeld-Zuschlag?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin zusammen,
ich würde liebend gerne das Bundesland wechseln. Ich biete Hamburg und würde gerne nach Schleswig-Holstein wechseln.
Hamburg tauscht leider nur gegen A9 oder A10.
Würde mich auch an einem Ringtausch beteiligen.
Viele Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
nehmen wir an meine Tätigkeiten hätten sich im Laufe von 3 Jahre verändert. Es werden jetzt Tätigkeiten ausgeführt, die nicht in der Tätigkeitsbeschreibung vermerkt sind und höchstwahrscheinlich einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Müsste ich dies per Vermerk an die Dienststelle mitteilen mit der Bitte diese Tätigkeiten in meine Personalakte aufzunehmen? Und ich nächsten Schritt eine Überprüfung der Entgeltgruppe / Arbeitsplatzes / Tätigkeiten anzuleiern plus die Tätigkeiten durch die Fachbereichsleitung bei Dienststelle offiziell beantragen zu lassen?
Ich bekomme dazu keine Infos von unserer Dienststelle, bzw selbst der Personalrat (Durchwink-Team) hält sich bedeckt!
lg
Gerald
Jetzt beantworten / kommentieren!
Welche Entgeltgruppe hat man als Strabahnfahrer bei der WVV ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich arbeite bereits jahrelang im ASD in S14 und werde demnächst in den Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt wechseln. Dort habe ich genauso Fallverantwortung bei Hilfe zur Erziehung und der Hilfeplanung. Jedoch habe ich keine Inobhutnahmen oder Bearbeitung von Kinderschutzmeldungen. Kann mein Arbeitgeber mich jetzt heruntergruppieren in S12 oder kann ich in S14 bleiben? Falls ja auf welcher Grundlage? Was muss dafür erfüllt sein?
Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag zusammen,
ich durfte von meinem arg. Ing. vergangenen Dezember viele Aufgaben übernehmen da dieser den AG gewechselt hat. Zu der Zeit war ich mit folgender FB bei 7.4 eingruppiert:
Funktion: Ressourcenschutz
Qualifikationsanforderung:
Techniker
Aufgaben:
unterstellte Mitarbeiter:
Herr S., Herr S., Herr M., Herr K.
Qualifikationsanforderung:
Techniker
Aufgaben:
Beauftragungen:
· Qualitätsmanagement - Beauftragter (ISO 9001)
· Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG
· Arbeitsschutzmanagement - Beauftragter
Antrag auf Höhergruppierung wurde abgelehnt, trotz Zustimmung des Vorstandes die Tätigkeiten zu übernehmen, weil sich meine Tätigkeit mit mehr als 50 % verändert hat. Eine rückwirkende Zahlung würde es nicht geben obwohl es arifrechtlich eine Frist von 6 Monaten und eine verjährung von 3 Jahren gibt.
Antrag auf Höhergruppierung
Sehr geehrter Herr G.,
seit dem 01.12.2021 hat sich meine Tätigkeit erheblich verändert. Dies ergibt sich bereits aus meinen Bestellungen zum Qualitätsmanagement - Beauftragter (ISO 9001), Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG sowie Arbeitsschutzmanagement – Beauftragter.
Daneben habe ich die Tätigkeiten von Herrn Gr. im Bereich Planung und Koordination des Flächennutzungsmanagements, die Umsetzung von gebietsspeziefischen Maßnahmen zum Grundwasser- und Gewässerschutz, Koordination und Kontrolle der betrieblichen Managementsysteme sowie des technischen Sicherheitsmanagement übernommen. Meine Aufgaben sind geprägt durch Notwendigkeit eines sehr hohen Fachwissens und eine herausgehobene, besondere Verantwortung.
Ich bin daher rückwirkend ab dem 01.12.2021 einzugruppieren in die EG 9 TV-V. Bitte setzten Sie die Höhergruppierung um und rechnen rückwirkend zum 01.12.2021 meine Vergütung mit der EG 9 TV-V ab.
Mit freundlichen Grüßen...
Ich weiß gerade echt nicht weiter. Ein A. Verantwortung erhalten und bekomme trotz Aufhänung am Landkreis keine Erhöhung weil "wir aktuell alle den Gütel enger schnallen müssen". Wir sind ein Wasserversorger mit 56 T Einwohnern im Trinkwasser und 46 T Einwohner im Abwasser. Hinzu kommt durch den Gewässerschutzbeauftragten bin ich auch noch für die Einleitwerte unserer 4 Kläranlagen verantwortlich. Angestellt seit dem 01.01.2016 nach meiner Technikerweiterbildung mit Fachhochschulreife die ich vorher gemacht habe.
Beste Grüße
Ich soll als pädagogische Leitung von 8 komunalen Kindereinrichtungen tätig sein (den Leitungen fachlich übergeordnet, Einführung, Überwachung, Einhaltung, Umsetzung und Durchführung pädagogisch-fachlicher Konzepte). Die Personalverantwortung bleibt bei der Amtsleitung. Welche Eingruppierung kann ich erwarten? Ich bin Dipl. Sozialpädagogin (FH) und habe 3 Jahre in der Stadt als Fachberaterin gearbeitet. Davor als Fachberaterin beim freien Träger.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, ich bin als Verwaltungsangestellte versetzt worden in den Sozialdienst. Die übliche Anstellung sind dort dipl. Sozialarbeiter.
Ein Fernstudium wurde mir bei Versetzung versprochen, wurde aber wegen Unterbesetzung in der Abteilung bisher nicht umgesetzt oder geplant.
Meine Frage: Welchen Anspruch habe ich auf Höhergruppierung für diese Stelle? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?
Ich erledige alle Arbeiten und Beratungen selbständig, kompetent und zuverlässig. Das wurde auch mit Mitarbeiterjahresgespräch so festgehalten. Jedoch würde ich gerne in finanzieller Hinsicht eine faire Entlohnung … was kann ich machen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Gibt es eine Dienstvereinbarung o. ä., welche das Einsichtsrecht im Land näher regelt ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Mir sind ab dem 01.01.2023 insgesamt 68 Mitarbeiter dauerhaft unterstellt. Die Stellenbezeichnung ist Bereichsleiter.
In welcher Höhe befindet sich die korrekte Eingruppierung ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
Ich arbeite als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin in einer Kommunalverwaltung in der Eingliederungshilfe. Bisher eingruppiert in S11b. Durch die Verhandlungen haben sich die Tätigkeitsmerkmale hinsichtlich einer schwierigen Tätigkeit (S12) verändert. Schwierige Tätigkeiten seien auch Tätigkeiten in der Unterstützung / Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob meine Tätigkeit (Koordinierung der Hilfen, Beratung etc.) ebenfalls darunter fällt?
Hier im Forum wird meine Tätigkeit als Beispiel für S12 aufgeführt:
- Hilfeplaner für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung
Ich möchte bei meinem Arbeitgeber die Höhergruppierung beantragen, möchte mir vorher aber sicher sein…
Gibt es hier Erfahrungen?
Hallo,
würde mich sehr über kompetente Antworten mit ggfs. Rechtsgrundlagen freuen. Vorab schon mal Danke!
Bereich LPersVG Bbg
PR 7 Mitglieder, davon 1 Hauptberuflich (Vorsitzender)
Ich bin Ersatzmitglied und werde in der immer sehr knapp vor Sitzungsbeginn geladen, erhalte zudem erst nach längerer Zeit die jeweiligen Niederschriften.
Ich muss meinen Arbeitsplatz planen, vereinbare Termine, etc.
Kann ich bei zu späten Einladungen (teilweise am Abend vor der Sitzung, auf dem Heimweg, in die Hand gedrückt) die Teilnahme verweigern, wenn ich erkenne, dass das verhinderte Mitglied im schon länger bekannten Urlaub ist?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe eine Zusage für die Stelle einer Bürosachbearbeiterin beim BVA, für
die Zahlbarmachung und Festsetzung von Bezügen für Beamte sowie Nachversicherung von ausscheidenden Beamtinnen/Beamten sowie Anwärterinnen/Anwärtern
Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge
Umsetzung der materiell rechtlichen Entscheidungen in das Personalwirtschaftssystem PVS.
Ich kann mir da noch nicht soviel darunter vorstellen, da ich bisher in der Privatwirtschaft gearbeitet habe.
Kann mir da jemand was drüber sagen, hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen? Ich wäre mega dankbar !!!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Kommunalgemeinde,
folgender Sachverhalt:
Ich habe zum 30.09.2022 bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt. In der Dienstvereinbarung zum leistungsentgelt gem. 18 Abs. 6 TVöD ist in Paragraf 5 (Anspruchsvoraussetzungen/ Leistungsbewertung) beschrieben, dass sich der Bewertungszeitraum auf den 01.09. des Vorjahres bis 31.08. des laufenden Jahres erstreckt.
In Paragraf 7 (Grundsätze der Aufteilung) ist beschrieben: für eine Auszahlung muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.12. des Kalenderjahres der leistungsbewertung bestehen. Am Stichtag 31.12. muss ein Anspruch auf Bezüge gegeben sein, wobei als Bezug auch die Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld oder anderer entsprechender Sozialleistungen gelten.
Auch in Paragraf 5 wird auf eine Anlage verwiesen, wo Besonderheiten geregelt werden sollen. In der Anlage steht: eine Bewertung zum Stichtag 31.08. erfolgt nicht, wenn die/ der beschäftige im Bewertungszeitraum weniger als 6 Monate aktiv im Dienst tätig war. (Z.B. bei Neueinstellungen und Rückkehr aus Langzeitbeurlaubungen oder bei langfristigen Erkrankungen)
Für mich stellt sich nun die Frage, ob entgegen des Paragrafen 7 ein Anspruch besteht, weil der Ausschluss entweder auch bei 5 (Anspruchsvoraussetzungen/ Leistungsbewertung) geregelt werden müsste oder dieser Ausschluss sogar rechtswidrig ist, weil ich ja in dem gesamten Bewertungszeitraum tätig war. Auch das Zitat aus der Anlage steht m.M.n. Dem Paragrafen 7 entgegen. Sollte ich hier trotz gesamter Laufzeit keinen Anspruch haben, würde ich mich ein wenig unfair behandelt fühlen.
Wie sehr ihr das?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
kann mir bitte jemand helfen bei der Frage, wie ich als Fachkraft mit Stellvertretung des WBL und Praxisanleiterin Stelle eingruppiert werden sollte?
Ich kann es nicht verstehen, wie es eingruppiert wird.
Danke
Liana
Jetzt beantworten / kommentieren!
Forum Bürgerfragen:
Frage stellen

