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Geschrieben von: Gast, 06.10.2022, 12:46, Forum: TV-H, Antworten (1)

Bekommt ein alleinerziehender Vater im öffentlichen Dienst des Landes Hessen einen Kindergeld-Zuschlag?

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Geschrieben von: Gast, 06.10.2022, 12:25, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Moin zusammen,
ich würde liebend gerne das Bundesland wechseln. Ich biete Hamburg und würde gerne nach Schleswig-Holstein wechseln.
Hamburg tauscht leider nur gegen A9 oder A10.

Würde mich auch an einem Ringtausch beteiligen.

Viele Grüße

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Geschrieben von: gerald1900, 06.10.2022, 11:57, Forum: TV-L, Antworten (4)

Hallo,

nehmen wir an meine Tätigkeiten hätten sich im Laufe von 3 Jahre verändert. Es werden jetzt Tätigkeiten ausgeführt, die nicht in der Tätigkeitsbeschreibung vermerkt sind und höchstwahrscheinlich einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Müsste ich dies per Vermerk an die Dienststelle mitteilen mit der Bitte diese Tätigkeiten in meine Personalakte aufzunehmen? Und ich nächsten Schritt eine Überprüfung der Entgeltgruppe / Arbeitsplatzes / Tätigkeiten anzuleiern plus die Tätigkeiten durch die Fachbereichsleitung bei Dienststelle offiziell beantragen zu lassen?

Ich bekomme dazu keine Infos von unserer Dienststelle, bzw selbst der Personalrat (Durchwink-Team) hält sich bedeckt!

lg

Gerald

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Geschrieben von: Gast, 06.10.2022, 01:34, Forum: TV-V, Antworten (1)

Welche Entgeltgruppe hat man als Strabahnfahrer bei der WVV ?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 21:37, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,

ich arbeite bereits jahrelang im ASD in S14 und werde demnächst in den Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt wechseln. Dort habe ich genauso Fallverantwortung bei Hilfe zur Erziehung und der Hilfeplanung. Jedoch habe ich keine Inobhutnahmen oder Bearbeitung von Kinderschutzmeldungen. Kann mein Arbeitgeber mich jetzt heruntergruppieren in S12 oder kann ich in S14 bleiben? Falls ja auf welcher Grundlage? Was muss dafür erfüllt sein?

Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen Wink

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 15:49, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Guten Tag zusammen,
ich durfte von meinem arg. Ing. vergangenen Dezember viele Aufgaben übernehmen da dieser den AG gewechselt hat. Zu der Zeit war ich mit folgender FB bei 7.4 eingruppiert:

Funktion: Ressourcenschutz

Qualifikationsanforderung:
Techniker
 
Aufgaben:

· Umsetzung des EDV-gestützten Informationssystems für die Betreuung der Grundwasserabstichsdaten und der Überwachung der Grundwasserqualität in den Wassergewinnungsgebieten Grumsmühlen, Darme und Lengerich (Auswertungen mit Aqua Info, Excel, Word, Web-Office, GIS)
·          Allgemeine Grundwassermessstellenüberwachung und -kontrolle (Durchführung von Funktionskontrollen, etc.)
·        Allgemeine Mitarbeit im Bereich Ressourcenschutz (KO Lingen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)
keine Beauftragungen außer Ersthelfer und Brandhelfer
n:
Danach sah meine FB so aus:
Funktion: Ltg. Grundwasser- und Gewässerschutz


unterstellte Mitarbeiter:

Herr S., Herr S., Herr M., Herr K.

Qualifikationsanforderung:
Techniker
 

Aufgaben:
·      Planung und Koordinierung des Flächennutzungsmanagements innerhalb der Wassereinzugsgebiete und der verbandseigenen Flächen
·      Erstellung und verantwortlich für die Umsetzung von gebietsspezifischen Maßnahmen zum Grundwasser- und Gewässerschutz im Konsens mit der betroffenen Landwirtschaft
·      Abwicklung von förderbedingten Entschädigungsansprüchen der Land- und Forstwirtschaft infolge der Grundwasserentnahmen
·      Koordinierende Mitarbeit in der Kooperation Lingen zwischen der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft
·      Koordinierende Mitarbeit beim Aufbau und Umsetzung eines EDV-gestützten Informationssystems für die Betreuung und Qualitätsüberwachung des Grundwassers in den Gebieten Grumsmühlen, Darme sowie in Lengerich-Handrup
·      Koordinierende Mitarbeit bei der Erstellung von statistischen Auswertungen für den gewässerkundlichen Landesdienst, DVGW, BGW, Wasserverbandstag, NLWKN etc.
·        Koordinierende Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Grundwasser- und Gewässerschutzes
·      Koordination und Kontrolle der betrieblichen Managementsysteme ISO 9001 und ISO 50001 sowie des Technischen Sicherheitsmanagement W und M 1000 im Zusammenwirken mit dem DVGW, der DWA und den zuständigen beauftragten Fachauditoren
·      Koordination des betrieblichen Arbeitsschutzes im Zusammenwirken mit der externen Sicherheitsfachkraft und dem Arbeitsmedizinischen Dienst


Beauftragungen:
·      Qualitätsmanagement - Beauftragter (ISO 9001)
·      Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG
·      Arbeitsschutzmanagement - Beauftragter




Antrag auf Höhergruppierung wurde abgelehnt, trotz Zustimmung des Vorstandes die Tätigkeiten zu übernehmen, weil sich meine Tätigkeit mit mehr als 50 % verändert hat. Eine rückwirkende Zahlung würde es nicht geben obwohl es arifrechtlich eine Frist von 6 Monaten und eine verjährung von 3 Jahren gibt.


Antrag auf Höhergruppierung

 
Sehr geehrter Herr G.,
 
seit dem 01.12.2021 hat sich meine Tätigkeit erheblich verändert. Dies ergibt sich bereits aus meinen Bestellungen zum Qualitätsmanagement - Beauftragter (ISO 9001), Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG sowie Arbeitsschutzmanagement – Beauftragter.

Daneben habe ich die Tätigkeiten von Herrn Gr. im Bereich Planung und Koordination des Flächennutzungsmanagements, die Umsetzung von gebietsspeziefischen Maßnahmen zum Grundwasser- und Gewässerschutz, Koordination und Kontrolle der betrieblichen Managementsysteme sowie des technischen Sicherheitsmanagement übernommen. Meine Aufgaben sind geprägt durch Notwendigkeit eines sehr hohen Fachwissens und eine herausgehobene, besondere Verantwortung.

Ich bin daher rückwirkend ab dem 01.12.2021 einzugruppieren in die EG 9 TV-V. Bitte setzten Sie die Höhergruppierung um und rechnen rückwirkend zum 01.12.2021 meine Vergütung mit der EG 9 TV-V ab.

Mit freundlichen Grüßen...

Ich weiß gerade echt nicht weiter. Ein A. Verantwortung erhalten und bekomme trotz Aufhänung am Landkreis keine Erhöhung weil "wir aktuell alle den Gütel enger schnallen müssen". Wir sind ein Wasserversorger mit 56 T Einwohnern im Trinkwasser und 46 T Einwohner im Abwasser. Hinzu kommt durch den Gewässerschutzbeauftragten bin ich auch noch für die Einleitwerte unserer 4 Kläranlagen verantwortlich. Angestellt seit dem 01.01.2016 nach meiner Technikerweiterbildung mit Fachhochschulreife die ich vorher gemacht habe.

Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 14:37, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Ich soll als pädagogische Leitung von 8 komunalen Kindereinrichtungen tätig sein (den Leitungen fachlich übergeordnet, Einführung, Überwachung, Einhaltung, Umsetzung und Durchführung pädagogisch-fachlicher Konzepte). Die Personalverantwortung bleibt bei der Amtsleitung. Welche Eingruppierung kann ich erwarten? Ich bin Dipl. Sozialpädagogin (FH) und habe 3 Jahre in der Stadt als Fachberaterin gearbeitet. Davor als Fachberaterin beim freien Träger.

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 14:34, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo, ich bin als Verwaltungsangestellte versetzt worden in den Sozialdienst. Die übliche Anstellung sind dort dipl. Sozialarbeiter. 
Ein Fernstudium wurde mir bei Versetzung versprochen, wurde aber wegen Unterbesetzung in der Abteilung bisher nicht umgesetzt oder geplant. 
Meine Frage: Welchen Anspruch habe ich auf Höhergruppierung für diese Stelle? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?
Ich erledige alle Arbeiten und Beratungen selbständig, kompetent und zuverlässig. Das wurde auch mit Mitarbeiterjahresgespräch so festgehalten. Jedoch würde ich gerne in  finanzieller Hinsicht eine faire Entlohnung … was kann ich machen?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 12:33, Forum: TV-L, Antworten (1)

Gibt es eine Dienstvereinbarung o. ä.,  welche das Einsichtsrecht im Land näher regelt ?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 12:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Mir sind ab dem 01.01.2023 insgesamt 68 Mitarbeiter dauerhaft unterstellt. Die Stellenbezeichnung ist Bereichsleiter. 

In welcher Höhe befindet sich die korrekte Eingruppierung ?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 07:59, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

Ich arbeite als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin in einer Kommunalverwaltung in der Eingliederungshilfe. Bisher eingruppiert in S11b. Durch die Verhandlungen haben sich die Tätigkeitsmerkmale hinsichtlich einer schwierigen Tätigkeit (S12) verändert. Schwierige Tätigkeiten seien auch Tätigkeiten in der Unterstützung / Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob meine Tätigkeit (Koordinierung der Hilfen, Beratung etc.) ebenfalls darunter fällt?

Hier im Forum wird meine Tätigkeit als Beispiel für S12 aufgeführt:

  • Hilfeplaner für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung
Aber es gibt keine Begründung?

Ich möchte bei meinem Arbeitgeber die Höhergruppierung beantragen, möchte mir vorher aber sicher sein…

Gibt es hier Erfahrungen?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 01:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo, 

würde mich sehr über kompetente Antworten mit ggfs. Rechtsgrundlagen freuen. Vorab schon mal Danke!

Bereich LPersVG Bbg
PR 7 Mitglieder, davon 1 Hauptberuflich (Vorsitzender)

Ich bin Ersatzmitglied und werde in der immer sehr knapp vor Sitzungsbeginn geladen, erhalte zudem erst nach längerer Zeit die jeweiligen Niederschriften.

Ich muss meinen Arbeitsplatz planen, vereinbare Termine, etc. 

Kann ich bei zu späten Einladungen (teilweise am Abend vor der Sitzung, auf dem Heimweg, in die Hand gedrückt) die Teilnahme verweigern, wenn ich erkenne, dass das verhinderte Mitglied im schon länger bekannten Urlaub ist?

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 22:07, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe eine Zusage für die Stelle einer Bürosachbearbeiterin beim BVA, für
die Zahlbarmachung und Festsetzung von Bezügen für Beamte sowie Nachversicherung von ausscheidenden Beamtinnen/Beamten sowie Anwärterinnen/Anwärtern
 Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge
 Umsetzung der materiell rechtlichen Entscheidungen in das Personalwirtschaftssystem PVS. 

Ich kann mir da noch nicht soviel darunter vorstellen, da ich bisher in der Privatwirtschaft gearbeitet habe.
Kann mir da jemand was drüber sagen, hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen? Ich wäre mega dankbar !!!

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 19:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo liebe Kommunalgemeinde,

folgender Sachverhalt:

Ich habe zum 30.09.2022 bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt. In der Dienstvereinbarung zum leistungsentgelt gem. 18 Abs. 6 TVöD ist in Paragraf 5 (Anspruchsvoraussetzungen/ Leistungsbewertung) beschrieben, dass sich der Bewertungszeitraum auf den 01.09. des Vorjahres bis 31.08. des laufenden Jahres erstreckt. 

In Paragraf 7 (Grundsätze der Aufteilung) ist beschrieben: für eine Auszahlung muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.12. des Kalenderjahres der leistungsbewertung bestehen. Am Stichtag 31.12. muss ein Anspruch auf Bezüge gegeben sein, wobei als Bezug auch die Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld oder anderer entsprechender Sozialleistungen gelten.

Auch in Paragraf 5 wird auf eine Anlage verwiesen, wo Besonderheiten geregelt werden sollen. In der Anlage steht: eine Bewertung zum Stichtag 31.08. erfolgt nicht, wenn die/ der beschäftige im Bewertungszeitraum weniger als 6 Monate aktiv im Dienst tätig war. (Z.B. bei Neueinstellungen und Rückkehr aus Langzeitbeurlaubungen oder bei langfristigen Erkrankungen)

Für mich stellt sich nun die Frage, ob entgegen des Paragrafen 7 ein Anspruch besteht, weil der Ausschluss entweder auch bei 5 (Anspruchsvoraussetzungen/ Leistungsbewertung) geregelt werden müsste oder dieser Ausschluss sogar rechtswidrig ist, weil ich ja in dem gesamten Bewertungszeitraum tätig war. Auch das Zitat aus der Anlage steht m.M.n. Dem Paragrafen 7 entgegen. Sollte ich hier trotz gesamter Laufzeit keinen Anspruch haben, würde ich mich ein wenig unfair behandelt fühlen. 

Wie sehr ihr das? 

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 16:23, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo,
kann mir bitte jemand helfen bei der Frage, wie ich als Fachkraft mit Stellvertretung des WBL und Praxisanleiterin Stelle eingruppiert werden sollte?
Ich kann es nicht verstehen, wie es eingruppiert wird.
Danke
Liana

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