Fallmanagement Eingliederungshilfe S12
#1

Hallo,

Ich arbeite als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin in einer Kommunalverwaltung in der Eingliederungshilfe. Bisher eingruppiert in S11b. Durch die Verhandlungen haben sich die Tätigkeitsmerkmale hinsichtlich einer schwierigen Tätigkeit (S12) verändert. Schwierige Tätigkeiten seien auch Tätigkeiten in der Unterstützung / Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob meine Tätigkeit (Koordinierung der Hilfen, Beratung etc.) ebenfalls darunter fällt?

Hier im Forum wird meine Tätigkeit als Beispiel für S12 aufgeführt:
  • Hilfeplaner für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung
Aber es gibt keine Begründung?

Ich möchte bei meinem Arbeitgeber die Höhergruppierung beantragen, möchte mir vorher aber sicher sein…

Gibt es hier Erfahrungen?
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#2

Gibt es hier Kolleg*innen mit der selben Tätigkeit, die ebenfalls in S11b oder in S12 eingruppiert sind?
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