Ersatzmitglied Fristen Ladung Informationen
#1

Hallo, 

würde mich sehr über kompetente Antworten mit ggfs. Rechtsgrundlagen freuen. Vorab schon mal Danke!

Bereich LPersVG Bbg
PR 7 Mitglieder, davon 1 Hauptberuflich (Vorsitzender)

Ich bin Ersatzmitglied und werde in der immer sehr knapp vor Sitzungsbeginn geladen, erhalte zudem erst nach längerer Zeit die jeweiligen Niederschriften.

Ich muss meinen Arbeitsplatz planen, vereinbare Termine, etc. 

Kann ich bei zu späten Einladungen (teilweise am Abend vor der Sitzung, auf dem Heimweg, in die Hand gedrückt) die Teilnahme verweigern, wenn ich erkenne, dass das verhinderte Mitglied im schon länger bekannten Urlaub ist?
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#2

"Kann ich bei zu späten Einladungen (teilweise am Abend vor der Sitzung, auf dem Heimweg, in die Hand gedrückt) die Teilnahme verweigern, wenn ich erkenne, dass das verhinderte Mitglied im schon länger bekannten Urlaub ist?"
Grundsätzlich besteht Pflicht zur Teilnahme.

Sollte man im Gremium ansprechen. Soweit Listenwahl könnte man sich auch in der Liste darauf verständigen geplante Abwesenheiten frühzeitig zu kommunizieren.
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