Veränderung meiner Tätigkeiten TV-L / Vermerk???
#1

Hallo,

nehmen wir an meine Tätigkeiten hätten sich im Laufe von 3 Jahre verändert. Es werden jetzt Tätigkeiten ausgeführt, die nicht in der Tätigkeitsbeschreibung vermerkt sind und höchstwahrscheinlich einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Müsste ich dies per Vermerk an die Dienststelle mitteilen mit der Bitte diese Tätigkeiten in meine Personalakte aufzunehmen? Und ich nächsten Schritt eine Überprüfung der Entgeltgruppe / Arbeitsplatzes / Tätigkeiten anzuleiern plus die Tätigkeiten durch die Fachbereichsleitung bei Dienststelle offiziell beantragen zu lassen?

Ich bekomme dazu keine Infos von unserer Dienststelle, bzw selbst der Personalrat (Durchwink-Team) hält sich bedeckt!

lg

Gerald
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#2

Tätigkeitsänderungen, welche sich auf die Eingruppierung auswirken, bedürfen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entscheidend ist also, ob auf Arbeitgeberseite eine hierzu befugte Person (stellvertretend für den Arbeitgeber) mit Ihnen eine solche Änderung in rechtlich bindender Weise vereinbart hat. Daran scheitert es in der Praxis jedoch häufig.
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#3

(06.10.2022, 12:10)Gast schrieb:  Tätigkeitsänderungen, welche sich auf die Eingruppierung auswirken, bedürfen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entscheidend ist also, ob auf Arbeitgeberseite eine hierzu befugte Person (stellvertretend für den Arbeitgeber) mit Ihnen eine solche Änderung in rechtlich bindender Weise vereinbart hat. Daran scheitert es in der Praxis jedoch häufig.

in der Regel müsste dann jetzt so laufen, dass diese neuen Tätigkeiten, die auf jeden Fall ausgeführt werden müssen, durch den FB Leiter beim Arbeitgeber (der Befugte) beantragt werden müssten. So dass ich diese offiziell übertragen bekomme und  auf Grund der höherwertigen Tätigkeiten, die höhere Entgeltgruppe bekomme? Ich habe für mich heute entschieden, dass ich keine der (neuen)Tätigkeiten, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind, mehr ausführen werde. Erst dann wieder, wenn ich sie offiziell übertragen bekomme und auch wenn die Entgeltgruppe angepasst wird. Wäre dass ein Ansatz?
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#4

Hier sollte wohl ein Gespräch mit den befugten Personen geführt werden, um klar und deutlich für beide Seiten festzustellen, was der Arbeitgeber möchte. Will er dauerhaft, also nicht nur vorübergehend, eine höherwertige Tätigkeit übertragen, was der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf, so führt dies (automatisch) zu einer Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe (sog. Tarifautomatik gemäß § 12 TV-L). Möchte er diese höherwertige Tätigkeit jedoch nur vorübergehend übertragen, was durchaus auch einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen kann, so folgt daraus eine Zulage zur Differenz zur höheren Entgeltgruppe, jedoch nicht zu einer Eingruppierung in selbige (§ 14 TV-L). Eine solche vorübergehende Übertragung bedarf im Übrigen nicht der Zustimmung des Arbeitnehmers.
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#5

Wie ging es bei dir weiter... "vorübergehend" gleich "mehrere Jahre"... wo steht das?
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