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Geschrieben von: Gast, 07.09.2024, 14:29, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo zusammen,

Das Thema EG 9bTV-L beschäftigt vielen und mich jetzt auch...
Folgendes: Im Ref. Finanzen wurde eine Stelle in A10 geh. Diebst ausgeschrieben mit dem Zusatz bei nicht erfüllten Voraussetzungen (B. A. Studium oder Fachwirt) erfolgt eine Einstellung in EG 9b TV-L bis die Voraussetzungen vorliegen.
Ich bin gelernte VwFA mit 10 Jahre Berufserfahrung auf verschiedenen Sachgebiete.
1.Wann erfüllt eine VwFA die Laufbahnbefähigung für den geh.Dienst...? Weil im mittleren Dienst können wir einfach ernannt werden.
2. Können Berufserfahrungsjahre in der Hinsicht berücksichtigt werden? Haben VwFA eine Chance im geh. Dienst verbeamtet zu werden? 
3. Und warum wird dieser Berufszweig in den Verwaltungen nicht berücksichtigt und jeder mit kaufmännischen Beruf oder handelsfachwirt besser gesehen. VwFA lernt man um eben im staatlicher Institutionen sich weiterentwickeln zu können...wenn dort die Chancen nicht gegeben werden..dann frage ich mich wofür ist die Ausbildung gedacht? 

Ich danke euch schon mal im Voraus wenn ihr hierzu antwortet. 

VG

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Geschrieben von: Gast, 07.09.2024, 09:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Habe einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 01.09.24 im öffentlichen Dienst abgeschlossen, wurde aber nach Resturlaub vom vorhergehenden Betriebe notfallmäßig operiert und kann erst verspätet in der neuen Dienststelle anfangen. Habe dort meine Krankmeldung eingereicht. Werde ich ab 01.09.24 versichert und erhalte ich Krankengeld oder Gehalt?

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Geschrieben von: Gast, 07.09.2024, 09:23, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo.
Kann mir jemand mitteilen, wie die aktuelle wöchentliche Stundenberechnung einer Schulsekretärin  (Grundschule) in Niedersachsen ist.
Geht es nach der Schüleranzahl?
LG

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Geschrieben von: Gast, 07.09.2024, 06:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Morgen,
ich habe vielleicht eine kleine außergewöhnliche Anfrage. Ich bin mit meiner Entgeldgruppe nicht einverstanden. Ich bin unter anderem Wirtschaftsmediator, Heilpraktiker (Psychotherapie), habe über Jahre in der Zeitarbeit als Geschäftsführer gearbeitet. Immer schon viel mit Ausländern zu tun gehabt. Ich bin seit einem Jahr Flüchtlingskoordinator. Ich kann alle meine Erfahrungen mit einbringen und habe dadurch, dass ich, für die ankommenden Flüchtlinge, sie berate und Anträge für sie ausfülle, mit reichlich Gesetzten zu tun. Ob es für das Jobcenter ist (Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II) oder (Leistungen nach dem Unterhaltvorschussgesetz). Das ist nur ein kleiner Auszug. In den Unterkünften bringt meine Mediation viel, da ich dort Deeskalieren eingreifen kann oder ich kann schnell erkennen, wer psychologische Hilfe braucht. Da greift mein HPP wieder.
Des Weiteren baue ich das Ehrenamt wieder auf, dafür brauche ich Netzwerke, durch meine Beruflichen arbeiten bin ich ein absoluter Netzwerker. Ich entscheide selber und organisiere mich auch komplett selber. Diese Stelle gab es vorher noch nicht. Also kommt da meine Organisation durch meine Wirtschaftsmediation durch. Usw. Wisst Ihr, wie es sowas in eine Entgelderhöhung schreiben kann, damit das Sinn macht? Wenn ich sehe, dass meine Kolleginnen, die nur die Wohnungen suchen und sich um die Objekte kümmern, fast mit der Hälfte mehr nach Brutto nach Hause gehen, denke ich, dass ich im falschen Film bin.

Danke für eure Unterstützung

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2024, 15:20, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Guten Tag,
ich arbeite seit 30 Jahren im öD und nie zuvor hatte ich solche Probleme, wie nun auf meiner neuen Stelle, auf die ich vor 2 Jahren freiwillig gewechselt bin. Ich konnte immer (!) friedlich und freundlich mit meinen Kollegen umgehen. Ich konnte immer ich selbst sein, musste mich nicht um des lieben Friedens Willen verstellen. 
Mein jetziger direkter Kollege ist extremst launisch, jeder noch so kleine Fehler wird unserem Vorgesetzten sofort gepetzt, meine aktuellen Vorgänge und mein Terminkalender werden von ihm durchsucht und wenn der Kollege meine Auffassung nicht teilt, wird auch dies sofort gepetzt. Man kann mit ihm nicht reden, ein sachlicher Austausch unterschiedlicher Meinungen ist nicht möglich. Diesen Fehler habe ich nur einmal gemacht und durfte danach wochenlang eiskalte Büroluft genießen. Ich werde behandelt wie ein dummer Azubi. Mein Vorgänger hat mich tatsächlich vor meinem jetzigen Kollegen gewarnt. Leider, leider, leider habe ich ihm nicht geglaubt. Ich bin vom Regen in die Traufe gekommen und weiß nicht mehr weiter. 
Unser gemeinsamer Vorgesetzter kuscht vor dem anstrengenden Kollegen. Da habe ich keine Chance. Zum Personalchef zu gehen, bringt auch nichts, denn mein Vorgesetzter und mein Personalchef sind privat gute Freunde. Also auch da keine Chance.
Mein schwieriger Kollege geht erst in 2 Jahren in Pension. Es gibt Phasen, da kann ich das aushalten, es gibt auch Phasen, wo der Kollege sogar sehr freundlich und sogar liebenswürdig ist. Aber, dann kommen Tage, da möchte ich am liebsten entweder sofort schreien oder zuschlagen oder weglaufen. Leider alles natürlich nicht möglich. 
Ich selbst bin gut in meinem Job, das Feedback meiner "Kunden" und anderen Kollegen ansonsten durchweg positiv. Heute wagte ich es, meinen Kollegen mit sachlichen nicht übersehbaren Beweisen auf einen Irrtum hinzuweisen. Das gefiel ihm nicht und er wurde immer mauliger, denn ich war im Recht. Wenn besagter Kollege private Probleme hat, dann bekomme ich das auch zu spüren. Es ist einfach nur ätzend und grenzt für mich an Mobbing.

Ich habe Angst, mir einen neuen Job zu suchen. Angst davor, dass auf der neuen Stelle wieder so ein launenhafter Mensch mein Kollege wird. 
Aber ich habe auch Angst davor, noch 2 Jahre diese Person aushalten zu müssen. 
Unser Betrieb ist nicht sehr groß und da gibt es nur selten Stellenausschreibungen.  
Ich weiß nicht weiter. 

Hat jemand einen Rat für mich, bitte?

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2024, 15:16, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo,
Ich bin derzeit als Fachkraft in P7 Stufe 3.
Meine Weiterbildung zur PAL endet im Oktober, somit würde ich in P 8 rutschen, im November würde aber auch meine Stufe hoch gehen … Soll ich nun warten und erst in der Stufe steigen oder falle ich in jedem Fall zurück… dann würde mir das finanziell ja null bringen…
Lg

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Geschrieben von: deka112, 06.09.2024, 14:34, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Kann ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes jegliche Kontrollen allein durchführen oder müssen es zwei Mitarbeiter sein (zwecks Zeuge usw.)?
Gibt es hierzu eine Vorschrift, wenn ja welche und wo ist diese zu finden?

Danke für Antworten im Voraus!!!

mfg

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2024, 12:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,


ich hätte mal eine Frage zur Eingruppierung von IT-Koordinatoren. Derzeit sind diese bei uns in E10 eingruppiert mit folgendem Aufgabenschwerpunkt:
- u.a. Planung, Begleitung und Leitung von Projekten (hausintern und mit externen Kooperationspartnern)
- Erstellung von komplexen Fachkonzepten zur Entwicklung der IT-Systeme
- Erstellung von Aufwands- und Nutzungsbetrachtungen
- Erstellung von Testkonzepten
- Planung und Schulung von Anwendern
- Beratung der Fachabteilung bei IT-spezifischen Fragestellungen
- Auswertung und Datenanalyse 
- Beteiligung bei verschiedenen Digitalisierungsprojekten
- Desweiteren sind einzelne Koordinatoren mit Insel-Themen wie Steuer, Krankenkassenmeldeverfahren, DATÜV betraut, was ein hohes Maß an Fachwissen mit sich bringt
Im Prinzip ist man die Schnittstelle zwischen Fachbereich und Anwendungsentwicklung.

Die Entgeltordnung für IT sagt folgendes aus:
E11= 

1.    Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2.    Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
Alleine schon die Weisungsbefugnis gegenüber der Anwendungsentwicklung rechtfertigt meiner Meinung nach schon die E11.
Wie seht Ihr das bzgl. Eingruppierung oder kennt Ihr ähnliche Stellen und wisst wie diese eingruppiert sind?


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Geschrieben von: Gast, 06.09.2024, 11:10, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Moin,
Ich bin Landesbeamtin im Schuldienst in Schleswig-Holstein. 
Von meinem Dienstherrn habe ich eine Freigabe, mich auf ausgeschriebene Stellen in anderen Bundesländern zu bewerben. 
Kann ich mich in Hamburg dann nur für den Schuldienst bewerben oder auch bei anderen Behörden? 
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 06.09.2024, 10:08, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Moin,
Was ist die Eingruppierung von einer Hauswirtschafterin in Hamburg?
Gibt es bei Neuanstellung einen Zeitvertrag?

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2024, 22:20, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Wie ist die Eingruppierung eines E-check-Prüfers und Prüfers von kraftbetätigten Toren?

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2024, 17:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo zusammen,

zur Zeit haben wir eine Stelle öffentlich ausgeschrieben, auf die so langsam Bewerbungen eintrudeln.
Nun überlegt die Dienststellenleitung, einzelne (!) Bewerber vorab zu einem informellen Kennenlerngespräch - ohne Personalratvertretung - einzuladen.

Ok, so ein Kennenlerngespräch ist grundsätzlich gut.

Aber ich (als Personalratsvorsitzender) habe Probleme damit, dass nur einzelne Bewerber aus dem Bewerberkreis eingeladen werden und nicht alle Bewerber.
M.E. wäre das gegenüber den übrigen nicht eingeladenen Bewerbern unfair.

Würden alle Bewerber, die sich auf die Stelle beworben haben eingeladen, habe ich ebenfalls bedenken, da keine Vertretung Personalrat dabei ist und es sich um eine Gespräch im Rahmen der Bewerberauswahl handelt.

Wie ist Eure Erfahrung bzw. rechtl. Einschätzung?

Liege ich da falsch?

Es gilt bei  uns der TVöD VKA und das LPVG NW.


Viele Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2024, 13:38, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Was ist die Entgeltgruppe P2 Stufe 1? 
Wie ist das Bruttoeinkommen?

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2024, 10:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo, 
ich war im letzten Jahr von März- Oktober in Langzeiterkrankung. Ich habe Krankengeld erhalten und den sogenannten Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber (TVÖD) 

Seit Ende Letzten Jahres habe ich meine Arbeit wieder aufgenommen. Nun ist es so, dass ich wieder in das Krankengeld komme mit anderer Diagnose. Ein Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse besteht also. Wisst ihr, ob ich nun auch erneuern Anspruch / Erhalt des Krankengeldzuschusses vom Arbeitgeber habe?

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2024, 10:50, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Guten Tag,

wie wird eine geforderte Mehrsprachigkeit (D, F, E) im Empfangsdienst, EG 2 oder 3 honoriert?

Besten Dank

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