Inflationsaugleich 2023 wenn ab September 2023 in Rente
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

steht der volle Inflationsausgleich (3.000 €) einem zu, wenn man z.B. ab September 2023 in Rente geht und nicht bis Februar 2024 im Dienstverhältnis ist?

Vielen Dank vorab und
mfG
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#2

Wenn es um den TV Inflationsausgleich geht, hätte man Anspruch auf die Einmalzahlung und die monatlichen Zahlungen von Juli-August 23. Also nicht die vollen 3000 €.
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#3

So denke ich auch, aber mir wurde gesagt, dass man auf den vollen Betrag recht hätte, daher meine Frage.
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#4

(31.07.2023, 12:13)Gast schrieb:  So denke ich auch, aber mir wurde gesagt, dass man auf den vollen Betrag recht hätte, da man ja daher meine Frage.
Wer hat das gesagt? Der Arbeitgeber? Dann eine verbindliche Zusage erbitten.
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#5

Ich werde mal den Arbeitgeber fragen bzw. bitten, mir es zu erklären oder es begründen.
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