Inflationsprämie bei Mini- und Midijob
#1

Hallo, ich habe ganzjährig einen Minijob mit 5 Std./Monat und z.Z. beim selben Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Midijob mit 25 Std./Woche (Saisonjob von Mitte Mai-September). Die Jobs werden auf der Abrechnung zusammengefasst, allerdings wurde die Inflationsprämie nur für den Minijob bezahlt. Ist das richtig?
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#2

Meines Wissens fallen kurzfristige Beschäftigungen nicht unter den Anwendungsbereich des TVöD. Daher wird für diese Jobs dann auch keine Inflationsprämie gezahlt.
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#3

Was steht denn im Arbeitsvertrag für den Saisonjob zur Anwendung von Tarifverträgen?
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#4

(30.07.2023, 19:34)Gast schrieb:  Meines Wissens fallen kurzfristige Beschäftigungen nicht unter den Anwendungsbereich des TVöD. Daher wird für diese Jobs dann auch keine Inflationsprämie gezahlt.
4,5 Monate ist aber nicht so kurzfristig, dass aus dem Grund der Tarifvertrag keine Anwendung findet. Allerdings kein Anspruch auf die Einmalzahlung. Ob Anspruch auf die monatlichen Zahlungen besteht, ist abhängig davon, was zu Tarifverträgen im Arbeitsvertrag steht.
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#5

In meinem Arbeitsvertrag steht drin, wird nach TVöD bezahlt.
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#6

(06.08.2023, 08:01)Gast schrieb:  In meinem Arbeitsvertrag steht drin, wird nach TVöD bezahlt.
 
Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Der TV Inflationsausgleich ist ein eigenständiger Tarifvertrag und nicht Teil des TVöD.
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