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Ich bin der Meinung, dass die Nicht-EU-Migranten, die seit 5 Jahren in Deutschland sind, das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen erhalten müssten, so wie es die anderen EU-Staatsbürger von 27 EU Mitgliedstaaten ja auch haben. Die Nicht-EU-Migranten sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen. Ich denke, es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration. Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter. Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert, sondern ihr muss endlich entsprochen werden. Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden. İch denke, wenn die EU-Bürger 3 Monaten nach der Einreise an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen, sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft. Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Migranten auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Irland, Frankreich, Spanien und der Schweiz, Belgien. Ich glaube, wer seit Jahren ( z.B. 5 Jahre ) hier lebt und Steuern zahlt, soll bei Kommunalwahlen mitbestimmen dürfen.
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Hallo an alle!
Ich bin neu hier und habe mal eine Frage, in der ich hoffe, dass mir hier einer von Euch weiterhelfen kann.
Ich strebe eine Höherbewertung meiner Stelle an, da ich seit langer Zeit hier Dinge mache, für die ich nicht bezahlt werde. Leider habe ich überhaupt keine Ahnung von dem Ablauf bzw. z. B. von der Arbeitsplatzbeschreibung, die ich anfertigen muss.
Hat jemand von Euch Tips und Ratschläge für mich, wie ich jetzt weiter vorgehen kann bzw. muss?
Gruß an alle aus Celle,
Tanja
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Hallo zusammen! 
Nachdem ich mich ein wenig in diesem doch sehr interssanten Forum umgeschaut habe, stelle ich fest, dass ein Thema hier fehlt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, so möge man mich berichtigen.
Das Thema welches mir fehlt, ist die betriebliche Altersvorsorge oder besser gesagt:"Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst".
Vielleicht finden sich ja doch einige Fragende und Antwortende in diesem Forum.
Ich würde mich freuen!
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zusammen,
hab mal eine Frage zum Wechsel in den mittleren Dienst.
Ist dies in Bayern möglich, und wenn ja, was braucht es denn für Voraussetzungen ?
Danke
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Hallo Leute,
ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Ich bin seit einigen Jahren im einstweiligen Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit (psychisches Problem).
Nun muss ich alle 1 1/2 Jahre zur Zentralen medizinischen Untersuchungsstelle fahren und werde dort psychiatrisch begutachtet. Nun meine Frage:
Muss ich jetzt ein Leben lang alle 1 1/2 Jahre lang nachuntersucht werden? Meine Erkrankung (Psychose) ist eine dauerhafte Störung und Nachuntersuchungen sind letztendlich nur Verwaltungsaufwand.
Irgendwann muss doch der einstweilige Ruhestand in einen endgültigen Ruhestand übergehen, oder?
Bin für Hinweise und Antworten dankbar.
Gruss
ein Gast
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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe 2006 meine Ausbildung im geh. D. abgeschlossen,bin aber leider nicht verbeamtet worden. Somit habe ich bis Ende 2008 im Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Zum 01.01.09 habe ich nun eine neue Stelle angetreten und bin wieder verbeamtet worden.
Erst mal habe ich jetzt ja das "z.A.". Normalerweise muss ich ja jetzt 2,5 Jahre Probezeit "ableisten".
Kann ich mir meine Angestelltenzeit anrechnen lassen?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten!
Vielen Dank!
Anne
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Hallo zusammen,
ich bin Beamte auf Lebenszeit und habe zur Zeit unbezahlten Urlaub aus besonderen Gruenden.
Nun wurde mein Antrag auf Verlaengerung aufgrund Personalmangels abgelehnt!
Mein Partner (nicht verheiratet) ist krank bzw. auf meine Unterstuetzung angewiesen.
Weiß jemand, ob es andere Moeglichkeiten auf Freistellung aus diesem Grund gibt?
Vielen Dank fuer eure Meinungen!
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Hallo, bin absolut neu. Hier im Forum und auch als Mitglied im PR. Habt ihr eine Idee, wo ich erfahre, wieviel Urlaubstage einer Beamtin, 32 Jahre, zustehen?
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Hallo,
ich werde kurzfristig von einem Arbeitsplatz mit "Normalen" Dienstzeiten/Gleitzeit in eine Dienstelle versetzt, in der ich völlig unregelmäßige Arbeitszeiten auch in den Abendstunden und an Wochenenden habe.
Ich bin seit über 20 Jahren bei meiner Kommune beschäftigt und die neue Stelle erfordert auch keine Fähigkeiten, die nur ich habe.![]()
Die "Anhörung" (Anruf der Personalleitung und unmittelbar danach erfolgtes Gespräch ohne Möglichkeit der Vorbereitung meinerseits) ist bereits erfolgt.![]()
Der Zeitrahmen zwischen Anhörung und Versetzung beträgt 14 Tage !
Ich habe mich schon informiert, daß eine Versetzung ohne meine Zustimmung rechtens ist.
Intervention meiner jetzigen Dienststelle blieb erfolglos.
Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Arbeitszeiten hinnehmen muß.
Ein geregeltes Privatleben oder gar Hobbys sind kaum noch möglich.
Eigentlich war ich der Meinung, daß die Zeit der Leibeigenschaft vorbei sei..................
Falls jemand schon mal ein ähnliches Problem hatte, würde ich mich freuen, wenn ich die Erfahrungen wissen könnte
Liebe Grüße
Spielball
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Hallo
,
wie wird folgende Person eingruppiert/bezahlt:
Geb.datum: 20.04.1982
Ausbildung mittlerer Dienst (Angestelltenverhältnis): 01.08.1998 - 30.07.2001
von 2001-2002 Zivi, anschließend wieder bei der Behörde im Angestelltenverhältnis tätíg
von 2003-2007: Studium Dipl.-Verwaltungswirt (FH), anschließend bis heute tätig im geh. Dienst, Bezahlung nach TvöD
Nun erfolgte eine Bewerbung auf zwei "Beamten-Stellenausschreibungen" (einmal A11, die andere A12) bei einer Bundesbehörde, in diesen wurde lediglich auf die Beamtenbesoldung hingewiesen, nicht auf TvöD.
1. Frage: Ich gehe davon aus, dass es sich um Beamtenstellen handelt und man daher verbeamtet wird?
2. Von "Fachkundigen" habe ich nun gehört, dass die o. g. Person zunächst in A9 anfängt und dann in Jahresabständen hochbefördert wird bis A11 bzw. A12? Ist das richtig? Oder startet man direkt in A11/A12?
3. O.g. Person wird am 20.04. 27 Jahre alt, welche Auswirkungen hat das?
Danke!
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Hallo zusammen
ich suche Kollegen, die Spielplatzkontrollen im öffentl. Dienst eigenständig durchführen (Beschaffung- Ersatzteile, Dokumentation von Kontroll- Listen, Funktionskontrollen, Hauptuntersuchungen, Einteilung der Mitarbeiter, usw.) zwecks Info über die Eingruppierung.
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Hallo zusammen
ich suche Kollegen die Spielplatzkontrollen im öffentl. Dienst eigenständig durchführen.( Beschaffung- Ersatzteile,Dokumentation von Kontroll- Listen, Funktionskontrollen, Hauptuntersuchungen, einteilung der Mitarbeiter usw. ) zwecks Erfahrungsaustausch.
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Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage.
Ich bin Kommunalbeamtin und zurzeit beurlaubt wg. Kindererziehung.
Aufgrund einer schweren Erkrankung bin ich mittlerweile schwerbehindert (50%) und körperlich eingeschränkt (längeres Stehen oder Sitzen geht nicht).
Normalerweise wollte ich dieses Jahr in den Dienst zurückkehren (halbtags). Nun wurde mir aber gesagt, dass ich evtl. aufgrund der Krankheit dienstunfähig wäre. Eine amtsärztliche Untersuchung soll erfolgen.
Was ist nun, wenn ich tatsächlich dienstunfähig bin?
Werde ich in den Vorruhestand versetzt? Erhalte ich dann Bezüge?
Kann ich evtl. aufgrund einer begrenzten Dienstfähigkeit mit weniger als 20 Wochenstunden den Dienst aufnehmen? 10 Wochenstunden würden mir sicher leichter fallen als 20 Wochenstunden.
Über Antworten und Tipps wo ich mich beraten lassen kann, wäre ich sehr dankbar.
LG,
Tina
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Hallo,
kann mir einer verraten wieviel man als Meister im öffentlichen Dienst verdienen kann. Eventl. mit lohngruppen - angabe.
Würde mich über eine Antwort freuen.
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hallo zusammen,
letztes jahr wurde bei uns das LOB eingeführt und einige haben daraufhin auch mitarbeitergespräche geführt, in denen eine zielvereinbarung getroffen wurde.
dieses jahr muss laut dienstanweisung jeder eine zielvereinbarung abschließen.
ich dachte bisher, das wäre generell freiwillig. ist das überhaupt rechtens, dass mitarbeiter dazu gezwunden werden?
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