Personalrat und Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Die Arbeitszeit gehört zu den wichtigsten Bereichen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Der Personalrat hat hier weitreichende Rechte.

Das betrifft insbesondere: Dienstpläne, Überstunden, Schichtarbeit und Arbeitszeitmodelle.

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

Der Personalrat hat bei vielen Fragen der Arbeitszeit ein echtes Mitbestimmungsrecht.

Das bedeutet: Maßnahmen sind oft nur mit Zustimmung des Personalrats zulässig.

Typische Fälle:

Grundlagen: Mitbestimmung des Personalrats

Dienstpläne und Schichtarbeit

Dienstpläne sind regelmäßig mitbestimmungspflichtig.

Der Arbeitgeber kann Dienstpläne nicht einseitig festlegen, wenn Mitbestimmung besteht.

Typische Beispiele:

Weitere Infos: Dienstpläne im TVöD (Krankenhaus)

Überstunden und Mehrarbeit

Auch Überstunden unterliegen in vielen Fällen der Mitbestimmung.

Das gilt insbesondere bei:

Details: Überstunden im TVöD

➡️ Der Arbeitgeber kann Überstunden oft nicht einfach anordnen, ohne den Personalrat zu beteiligen.

Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Teilzeit, Schicht)

Auch bei der Einführung oder Änderung von Arbeitszeitmodellen besteht Mitbestimmung.

Mehr dazu: Gleitzeit im öffentlichen Dienst

Was passiert ohne Beteiligung des Personalrats?

Wird der Personalrat nicht beteiligt, kann die Maßnahme unwirksam sein.

Das betrifft z. B.:

Abgrenzung: Arbeitszeit vs. individuelle Maßnahmen

Nicht jede Maßnahme betrifft die Mitbestimmung:

Zusammenhang mit anderen Personalrats-Themen

FAQ – Personalrat und Arbeitszeit

Muss der Personalrat Dienstplänen zustimmen?

Ja, in der Regel schon. Dienstpläne sind klassischerweise mitbestimmungspflichtig.

Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?

Nicht immer. Bei struktureller Mehrarbeit ist der Personalrat zu beteiligen.

Was kann der Personalrat bei Arbeitszeit ablehnen?

Zum Beispiel unzumutbare Dienstpläne, rechtswidrige Arbeitszeiten oder Verstöße gegen Schutzvorschriften.

Gilt das auch im TVöD?

Ja. Die Mitbestimmung gilt unabhängig vom Tarifvertrag, z. B. im TVöD oder im TV-L.

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