Personalrat bei Einstellungen im öffentlichen Dienst
Bei Einstellungen im öffentlichen Dienst hat der Personalrat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht.
Das bedeutet: Eine Einstellung ist häufig nur mit Zustimmung des Personalrats zulässig.
Das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gehört zu den wichtigsten Beteiligungsrechten des Personalrats im öffentlichen Dienst.
Muss der Personalrat einer Einstellung zustimmen?
Ja, bei den meisten Einstellungen ist die Zustimmung des Personalrats erforderlich.
Dies gilt insbesondere für:
- Neueinstellungen
- Wiedereinstellungen
- Übernahmen von Auszubildenden
- befristete Beschäftigungen
Die konkrete Rechtsgrundlage ergibt sich aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen (Bund oder Länder).
Ablauf der Mitbestimmung bei Einstellungen
Der Ablauf der Mitbestimmung folgt in der Praxis einem festen, gesetzlich geregelten Schema:
- Arbeitgeber plant die Einstellung
- Personalrat wird informiert und erhält alle Unterlagen
- Personalrat prüft die Auswahlentscheidung
- Zustimmung oder Ablehnung
Ohne ordnungsgemäße Beteiligung darf die Einstellung in der Regel nicht erfolgen.
Was prüft der Personalrat bei Einstellungen?
Der Personalrat prüft insbesondere:
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Beachtung des Leistungsprinzips (Bestenauslese)
- Gleichbehandlung der Bewerber
- Einhaltung interner Richtlinien
Typische Ablehnungsgründe des Personalrats
Der Personalrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nur aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen verweigern.
Typische Ablehnungsgründe sind:
- Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Tarifrecht
- Nichtbeachtung des Leistungsprinzips (Bestenauslese)
- Benachteiligung anderer Bewerber
- Verstoß gegen interne Auswahlrichtlinien
- fehlende oder fehlerhafte Beteiligung des Personalrats
Eine Ablehnung muss konkret begründet werden und darf nicht willkürlich erfolgen.
Fristen für die Beteiligung des Personalrats
Der Personalrat muss innerhalb einer bestimmten Frist über die Zustimmung entscheiden.
Diese beträgt je nach Personalvertretungsgesetz in der Regel:
- wenige Tage bis etwa eine Woche
Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion, gilt die Zustimmung häufig als erteilt (Zustimmungsfiktion).
Einigungsstelle bei Streit über Einstellungen
Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Personalrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Diese besteht aus:
- einem neutralen Vorsitzenden
- Vertretern des Arbeitgebers
- Vertretern des Personalrats
Die Entscheidung der Einigungsstelle ersetzt in vielen Fällen die Zustimmung des Personalrats und ist verbindlich.
Ist eine Einstellung ohne Personalrat wirksam?
Wird der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, ist die Einstellung bei mitbestimmungspflichtigen Fällen in der Regel unwirksam.
Dies kann dazu führen, dass die Maßnahme rückgängig gemacht werden muss.
Typische Probleme in der Praxis
In der Praxis kommt es bei Einstellungen häufig zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Personalrat.
Typische Streitpunkte sind:
- Auswahl zwischen mehreren Bewerbern
- Bevorzugung interner oder externer Kandidaten
- befristete vs. unbefristete Einstellung
- Umgehung der Mitbestimmung durch organisatorische Maßnahmen
Abgrenzung zu Versetzung und Umsetzung
Nicht jede personelle Maßnahme ist eine Einstellung.
- Einstellung: erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- Versetzung: Wechsel zu einer anderen Dienststelle
Versetzung im öffentlichen Dienst - Umsetzung: Änderung innerhalb derselben Dienststelle
Umsetzung im öffentlichen Dienst
Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
Einstellungen stehen häufig im Zusammenhang mit weiteren personellen Maßnahmen:
Einen allgemeinen Überblick zur Mitbestimmung finden Sie hier: Mitbestimmung des Personalrats
FAQ – Personalrat und Einstellungen
Kann der Arbeitgeber den Personalrat bei Einstellungen umgehen?
Nein. Bei mitbestimmungspflichtigen Einstellungen ist die Beteiligung zwingend erforderlich.
Wie lange hat der Personalrat Zeit für die Entscheidung?
Die Fristen sind gesetzlich geregelt und betragen je nach Bundesland in der Regel wenige Tage bis etwa eine Woche.
Kann der Personalrat jede Einstellung verhindern?
Nein. Eine Ablehnung muss auf gesetzlichen Gründen beruhen. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle.
Gilt das auch im TVöD?
Ja. Die Mitbestimmung gilt unabhängig vom Tarifvertrag, z. B. im TVöD oder im TV-L.
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