Personalrat bei Einstellungen im öffentlichen Dienst

Bei Einstellungen im öffentlichen Dienst hat der Personalrat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht.

Das bedeutet: Eine Einstellung ist häufig nur mit Zustimmung des Personalrats zulässig.

Das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gehört zu den wichtigsten Beteiligungsrechten des Personalrats im öffentlichen Dienst.

Muss der Personalrat einer Einstellung zustimmen?

Ja, bei den meisten Einstellungen ist die Zustimmung des Personalrats erforderlich.

Dies gilt insbesondere für:

Die konkrete Rechtsgrundlage ergibt sich aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen (Bund oder Länder).

Ablauf der Mitbestimmung bei Einstellungen

Der Ablauf der Mitbestimmung folgt in der Praxis einem festen, gesetzlich geregelten Schema:

Ohne ordnungsgemäße Beteiligung darf die Einstellung in der Regel nicht erfolgen.

Was prüft der Personalrat bei Einstellungen?

Der Personalrat prüft insbesondere:

Typische Ablehnungsgründe des Personalrats

Der Personalrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nur aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen verweigern.

Typische Ablehnungsgründe sind:

Eine Ablehnung muss konkret begründet werden und darf nicht willkürlich erfolgen.

Fristen für die Beteiligung des Personalrats

Der Personalrat muss innerhalb einer bestimmten Frist über die Zustimmung entscheiden.

Diese beträgt je nach Personalvertretungsgesetz in der Regel:

Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion, gilt die Zustimmung häufig als erteilt (Zustimmungsfiktion).

Einigungsstelle bei Streit über Einstellungen

Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Personalrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Diese besteht aus:

Die Entscheidung der Einigungsstelle ersetzt in vielen Fällen die Zustimmung des Personalrats und ist verbindlich.

Ist eine Einstellung ohne Personalrat wirksam?

Wird der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, ist die Einstellung bei mitbestimmungspflichtigen Fällen in der Regel unwirksam.

Dies kann dazu führen, dass die Maßnahme rückgängig gemacht werden muss.

Typische Probleme in der Praxis

In der Praxis kommt es bei Einstellungen häufig zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Personalrat.

Typische Streitpunkte sind:

Abgrenzung zu Versetzung und Umsetzung

Nicht jede personelle Maßnahme ist eine Einstellung.

Zusammenhang mit anderen Maßnahmen

Einstellungen stehen häufig im Zusammenhang mit weiteren personellen Maßnahmen:

Einen allgemeinen Überblick zur Mitbestimmung finden Sie hier: Mitbestimmung des Personalrats

FAQ – Personalrat und Einstellungen

Kann der Arbeitgeber den Personalrat bei Einstellungen umgehen?

Nein. Bei mitbestimmungspflichtigen Einstellungen ist die Beteiligung zwingend erforderlich.

Wie lange hat der Personalrat Zeit für die Entscheidung?

Die Fristen sind gesetzlich geregelt und betragen je nach Bundesland in der Regel wenige Tage bis etwa eine Woche.

Kann der Personalrat jede Einstellung verhindern?

Nein. Eine Ablehnung muss auf gesetzlichen Gründen beruhen. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle.

Gilt das auch im TVöD?

Ja. Die Mitbestimmung gilt unabhängig vom Tarifvertrag, z. B. im TVöD oder im TV-L.

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