Personalrat bei Versetzung im öffentlichen Dienst

Versetzungen gehören zu den wichtigsten personellen Maßnahmen im öffentlichen Dienst. Dabei hat der Personalrat regelmäßig ein Mitbestimmungsrecht.

Das bedeutet: Eine Versetzung ist häufig nur mit Zustimmung des Personalrats zulässig.

Was ist eine Versetzung?

Eine Versetzung liegt vor, wenn Beschäftigte dauerhaft einer anderen Dienststelle oder einem anderen Arbeitsbereich zugewiesen werden.

Typisch ist ein Wechsel:

Weitere Details: Versetzung im öffentlichen Dienst

Muss der Personalrat einer Versetzung zustimmen?

Ja, bei den meisten Versetzungen ist die Zustimmung des Personalrats erforderlich.

Das gilt insbesondere bei:

Die Mitbestimmung ergibt sich aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen.

Ablauf der Mitbestimmung bei Versetzungen

Der Ablauf entspricht dem typischen Verfahren der Mitbestimmung:

Ohne Beteiligung des Personalrats ist die Versetzung in der Regel unwirksam.

Typische Ablehnungsgründe des Personalrats

Der Personalrat kann die Zustimmung nur aus bestimmten Gründen verweigern.

Typische Ablehnungsgründe sind:

Die Ablehnung muss begründet sein und darf nicht willkürlich erfolgen.

Fristen für die Entscheidung des Personalrats

Der Personalrat muss innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden.

Erfolgt keine Stellungnahme, kann die Zustimmung als erteilt gelten.

Einigungsstelle bei Streitfällen

Kommt es zu keiner Einigung, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Die Entscheidung ist in vielen Fällen verbindlich.

Ist eine Versetzung ohne Personalrat wirksam?

Wird der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, ist die Versetzung bei mitbestimmungspflichtigen Fällen in der Regel unwirksam.

Der Beschäftigte kann sich dagegen wehren.

Abgrenzung zur Umsetzung

Nicht jede Änderung des Arbeitsplatzes ist eine Versetzung.

Mehr dazu: Umsetzung im öffentlichen Dienst

Zusammenhang mit anderen Maßnahmen

Grundlagen zur Mitbestimmung: Mitbestimmung des Personalrats

FAQ – Personalrat und Versetzung

Kann der Arbeitgeber eine Versetzung ohne Zustimmung durchführen?

Nein, wenn Mitbestimmung besteht. Ohne Zustimmung ist die Maßnahme in der Regel unwirksam.

Kann der Personalrat jede Versetzung verhindern?

Nein. Die Ablehnung muss gesetzlich begründet sein. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle.

Was kann ich als Beschäftigter tun?

Betroffene können sich an den Personalrat wenden oder rechtliche Schritte prüfen.

Gilt das auch im TVöD?

Ja. Die Mitbestimmung gilt unabhängig vom Tarifvertrag, z. B. im TVöD oder im TV-L.

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