Gleitzeit im öffentlichen Dienst – Rechte, Regelungen und Tipps für Beschäftigte

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Gleitzeit gehört zu den beliebtesten Varianten, um die tägliche Arbeitszeit an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen – ohne dass die dienstlichen Belange leiden müssen.

Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie Gleitzeit konkret funktioniert und was nach den wichtigsten Tarifverträgen (TVöD, TV-L, TV-V) sowie für Beamtinnen und Beamte zu beachten ist.

Was bedeutet Gleitzeit?

Unter Gleitzeit versteht man ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst bestimmen können, wann sie mit der Arbeit beginnen und wann sie sie beenden. Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglicht werden.

Typische Bestandteile einer Gleitzeitregelung sind:

Rechtliche Grundlagen der Gleitzeit im öffentlichen Dienst

Die Grundlage der Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst bilden die einschlägigen Tarifverträge. Sie legen die Rahmenbedingungen fest, während die konkrete Ausgestaltung der Gleitzeit meist in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen erfolgt.

TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Nach § 6 TVöD beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Bund und in den Kommunen durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. Die Details zur Gleitzeit werden durch Dienstvereinbarungen geregelt, die gemeinsam mit dem Personalrat abgeschlossen werden.

Üblich sind Gleitzeitrahmen zwischen 6:00 und 20:00 Uhr sowie Kernzeiten von 9:00 bis 15:00 Uhr. Plusstunden dürfen in der Regel 40 bis 50 Stunden nicht überschreiten und müssen im Ausgleichszeitraum abgebaut werden.

TV-L – Tarifvertrag der Länder

Auch im TV-L (§ 6 TV-L) gelten ähnliche Regelungen. Die Bundesländer und Hochschulen setzen jedoch häufig eigene Gleitzeitvereinbarungen um. Diese unterscheiden sich teils in der Kernzeit, im Maximalumfang der Gleitzeitkonten oder bei der Zeiterfassung.

TV-V – Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe

Im Bereich kommunaler Unternehmen (z. B. Stadtwerke, Energieversorger) bietet der TV-V ebenfalls flexible Arbeitszeitmodelle. Hier ist Gleitzeit besonders in Verwaltungs- und Bürobereichen verbreitet, während technische Dienste häufig Schichtarbeit leisten.

Gleitzeit für Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen und Beamte gelten keine Tarifverträge, sondern beamtenrechtliche Vorschriften. Die Gleitzeit wird durch Arbeitszeitverordnungen der jeweiligen Dienstherren geregelt – etwa durch die Arbeitszeitverordnung des Bundes (AZV) oder der Länder (z. B. AZVO NRW, BayAZV).

Typischerweise enthalten diese Verordnungen ebenfalls Regelungen zu Kernzeiten, Rahmenarbeitszeiten und Zeiterfassung. Auch für Beamte gelten Höchstgrenzen für Zeitguthaben und Ausgleichszeiträume. Die Anwendung ist in der Regel auf dienstliche Erfordernisse abgestimmt.

Typische Regelungspunkte in Gleitzeitvereinbarungen

RegelungsbereichTypische Inhalte
Rahmenzeitz. B. 6:00 – 20:00 Uhr
Kernzeitz. B. 9:00 – 15:00 Uhr
GleitzeitkontoErfassung von Plus- und Minusstunden
Maximalguthabenz. B. +40 / −20 Stunden
Ausgleichszeitraumz. B. 3 Monate
ZeiterfassungElektronisch oder handschriftlich
Übertragungsgrenzenz. B. max. 20 Plusstunden ins Folgequartal

Vorteile der Gleitzeit für Beschäftigte

In vielen Verwaltungen wird die Gleitzeit inzwischen auch mit Homeoffice-Regelungen kombiniert, um die Flexibilität weiter zu erhöhen.

Herausforderungen und Grenzen

Auch die Gleitzeit hat ihre Grenzen: In Bereichen mit Bürgerkontakt, Schulen oder technischen Diensten sind feste Anwesenheitszeiten nötig. Außerdem sollten Beschäftigte darauf achten, dass ihr Zeitkonto im erlaubten Rahmen bleibt – nicht alle Plusstunden dürfen beliebig lange übertragen werden.

Eine gute Kommunikation mit der Dienststelle und die regelmäßige Kontrolle des Gleitzeitkontos helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Mit unserem Gleitzeitrechner können Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre täglichen Plus- und Minusstunden berechnen und planen.

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