Fortbildung und Aufstieg im TVöD (Kommunen)
Fortbildungen sind im öffentlichen Dienst häufig Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg. Im TVöD führen sie nicht automatisch zu einer Höhergruppierung, können aber entscheidend dafür sein, dass höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.
Maßgeblich für die Eingruppierung ist zwar allein die übertragene Tätigkeit. In der Praxis setzen viele Kommunen für höherwertige Aufgaben jedoch eine bestimmte Qualifikation oder einen formalen Abschluss voraus.
Fortbildung im TVöD – beispielhafte Wege
- Verwaltung: Verwaltungslehrgang I (Einstieg) und II (Aufstieg zum Verwaltungsfachwirt)
- Bauhof: Meister, Techniker oder Vorarbeiterfunktionen
- Pflege: Fachweiterbildungen (z. B. Intensivpflege, Praxisanleitung)
- Kita: Zusatzqualifikationen und Leitungsfunktionen
Verwaltung: Verwaltungslehrgänge als klassische Aufstiegsqualifikation
Im Bereich der allgemeinen Verwaltung sind insbesondere der Verwaltungslehrgang I und der Verwaltungslehrgang II von Bedeutung.
Mit dem Verwaltungslehrgang II sind häufig Tätigkeiten bis in die Entgeltgruppen EG 9b bis EG 10 verbunden, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Der Verwaltungslehrgang I dient häufig als Nachqualifizierung für Beschäftigte ohne klassische Verwaltungsausbildung. Der Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt) wird in vielen Kommunen bei der Übertragung höherwertiger Sachbearbeitung oder Leitungsfunktionen vorausgesetzt oder erwartet.
Weitere Informationen: Verwaltungslehrgang I - Verwaltungslehrgang II
Bauhof: Meisterqualifikation und besondere Fachkenntnisse
Im Bauhofbereich kann eine handwerkliche Meisterqualifikation oder eine vergleichbare technische Fortbildung Grundlage für die Übertragung verantwortungsvollerer Aufgaben sein, etwa als Vorarbeiter oder Teamleiter.
Auch spezielle Schulungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Maschinenführung oder technische Organisation) können den Aufgabenbereich erweitern.
Typisch sind Eingruppierungen im Bereich EG 5 bis EG 9a, abhängig von Qualifikation und Verantwortung.
Pflege: Fachweiterbildungen und erweiterte Verantwortung
Im Pflegebereich (TVöD-K, P-Entgeltgruppen) spielen insbesondere Fach- und Funktionsweiterbildungen eine wichtige Rolle. Beispiele sind Weiterbildungen in Intensivpflege, Anästhesiepflege oder als Praxisanleiter.
Solche Qualifikationen können mit erweiterten Aufgaben oder Leitungsverantwortung verbunden sein.
Je nach Funktion können damit Eingruppierungen in höhere P-Entgeltgruppen (z. B. P8 bis P11) verbunden sein.
Kita und Sozial- und Erziehungsdienst
Im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) können Zusatzqualifikationen oder Funktionsübertragungen, etwa als stellvertretende Leitung oder Einrichtungsleitung, zu einer höheren Eingruppierung führen.
Leitungsfunktionen sind häufig mit höheren Entgeltgruppen (z. B. S13 bis S16) verbunden.
Zusammenhang mit der Eingruppierung
Gleichwohl kann eine abgeschlossene Qualifizierung die Grundlage dafür bilden, dass anspruchsvollere Aufgaben übertragen werden und sich daraus eine höhere Entgeltgruppe ergibt.
Grundlagen zur tariflichen Eingruppierung finden Sie hier: Eingruppierung im TVöD
Abgrenzung zur Beamtenlaufbahn
Die hier dargestellten Qualifizierungen betreffen tariflich Beschäftigte nach dem TVöD. Sie ersetzen keine beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung und sind nicht mit einem Studium im gehobenen oder höheren Dienst gleichzusetzen.
Häufige Fragen zur Fortbildung im TVöD
Führt eine Fortbildung automatisch zu einer Höhergruppierung?
Nein. Maßgeblich ist allein die tatsächlich übertragene Tätigkeit. Eine Fortbildung kann jedoch Voraussetzung dafür sein, dass höherwertige Aufgaben übertragen werden.
Muss der Arbeitgeber die Fortbildung bezahlen?
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, insbesondere wenn die Qualifizierung im dienstlichen Interesse liegt. Häufig wird eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen, die beispielsweise eine Bindungsdauer vorsieht.
Ist der Verwaltungslehrgang I oder II tariflich vorgeschrieben?
Der TVöD schreibt bestimmte Lehrgänge nicht zwingend vor. In der Praxis verlangen viele Kommunen jedoch einen entsprechenden Qualifikationsnachweis, bevor höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden.
Besteht ein Anspruch auf Teilnahme an einer Fortbildung?
Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Fortbildung besteht in der Regel nicht. Der Arbeitgeber entscheidet im Rahmen seines Direktionsrechts und unter Berücksichtigung dienstlicher Belange, ob und welche Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
➡️ Eine Ausnahme kann der sogenannte Bildungsurlaub im öffentlichen Dienst sein. Hier besteht – je nach Bundesland – ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung für bestimmte Weiterbildungen.
Muss eine Fortbildung in der Freizeit erfolgen?
Ob eine Fortbildung als Arbeitszeit gilt, hängt von der konkreten Ausgestaltung und der Anordnung durch den Arbeitgeber ab. Erfolgt die Teilnahme im dienstlichen Interesse oder auf Weisung, kann eine Anrechnung als Arbeitszeit in Betracht kommen. Entscheidend sind die jeweiligen tariflichen und arbeitsvertraglichen Regelungen.
Typische Voraussetzungen für einen Aufstieg im TVöD
- abgeschlossene Fortbildung (z. B. Verwaltungslehrgang II)
- freie Stelle mit höherwertigen Aufgaben
- Übertragung dieser Aufgaben durch den Arbeitgeber
- entsprechende tarifliche Bewertung der Tätigkeit
Fazit
Fortbildungen im kommunalen Bereich sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Entwicklung im TVöD. Sie können Voraussetzung für die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten sein, führen jedoch nur dann zu einer höheren Entgeltgruppe, wenn sich der Aufgabenbereich tariflich relevant verändert.
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