Fortbildung im öffentlichen Dienst: Rechte, Pflichten & Kostenübernahme

Fortbildungen sind im öffentlichen Dienst ein zentrales Instrument, um die Qualität der Verwaltung zu sichern und Beschäftigte auf neue Aufgaben vorzubereiten. Ob in der Verwaltung, Pflege, Kita oder im Bauhof – die Tarifverträge wie der TVöD oder der TV-L verpflichten Arbeitgeber, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Doch welche Rechte haben Beschäftigte konkret? In diesem Artikel gehen wir näher auf den TVöD (Bund / VKA) ein.
Für

1. Rechtliche Grundlage: Beispiel § 5 TVöD – Fort- und Weiterbildung

Nach § 5 TVöD sind Arbeitgeber verpflichtet, die berufliche Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern. Ziel ist es, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ein individueller Rechtsanspruch auf bestimmte Fortbildungen besteht allerdings nicht.

Der Tarifvertrag betont insbesondere:

2. Fortbildung während der Arbeitszeit

Findet die Fortbildung während der regulären Arbeitszeit statt, gilt sie in der Regel als Arbeitszeit. Wird sie außerhalb der Arbeitszeit angeordnet, können Beschäftigte einen Ausgleichsanspruch haben. Hier gelten die Regelungen des jeweiligen TVöD-Bereichs und der Dienstvereinbarungen. Mehr: Reisezeit als Arbeitszeit nach TVöD

3. Kostenübernahme und Reisekosten

Wird eine Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt, trägt dieser in der Regel die Teilnahmegebühren, Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten. Maßgeblich sind dabei die Reisekostenregelungen nach TVöD oder die entsprechenden Landesreisekostengesetze.

4. Pflichtfortbildungen vs. freiwillige Fortbildungen

5. Praxisbeispiele aus verschiedenen Bereichen

6. Einfluss der Fortbildung auf Karriere und Eingruppierung

Fortbildungen können die berufliche Entwicklung beeinflussen – insbesondere bei Tätigkeiten, die höherwertige Aufgaben ermöglichen. Eine abgeschlossene Zusatzqualifikation kann zur höheren Eingruppierung oder zu internen Bewerbungen befähigen. Eine automatische Höhergruppierung erfolgt jedoch nicht.

FAQ – Häufige Fragen zur Fortbildung im öffentlichen Dienst

Muss ich an Fortbildungen teilnehmen?

Wenn die Fortbildung dienstlich angeordnet ist, besteht grundsätzlich Teilnahmepflicht. Bei freiwilligen Fortbildungen entscheidet die Dienststelle, ob eine Teilnahme während der Arbeitszeit genehmigt wird.

Bekomme ich für eine Fortbildung frei?

Ja, wenn die Fortbildung im dienstlichen Interesse liegt oder vorgeschrieben ist. Ansonsten kann eine Freistellung ohne Entgeltfortzahlung oder die Nutzung von Erholungsurlaub erforderlich sein.

Wer trägt die Kosten der Fortbildung?

Für dienstlich veranlasste Fortbildungen trägt der Arbeitgeber die Kosten. Für privat veranlasste oder karriereorientierte Zusatzqualifikationen (z. B. Fernlehrgänge) kann eine Kostenbeteiligung individuell vereinbart werden.

Kann ich eine Fortbildung selbst beantragen?

Ja. Beschäftigte können Fortbildungen vorschlagen. Die Entscheidung trifft die Dienststelle unter Abwägung des dienstlichen Interesses und der vorhandenen Mittel.

Wird Fortbildungszeit als Arbeitszeit angerechnet?

In der Regel ja, wenn die Teilnahme angeordnet oder genehmigt ist. Maßgeblich ist, ob die Fortbildung im dienstlichen Interesse liegt.

Fazit

Fortbildungen sind ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst. Sie dienen nicht nur der Qualifikation der Beschäftigten, sondern auch der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Beschäftigte sollten daher aktiv Fortbildungsmöglichkeiten ansprechen und sich über tarifliche Ansprüche informieren.

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