Einstiegsgehalt als Verwaltungsfachangestellte/r

Wie viel verdient man nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst?

Das Einstiegsgehalt als Verwaltungsfachangestellte/r im öffentlichen Dienst liegt in der Regel zwischen etwa 3.124 € und 3.240 € brutto monatlich (TVöD, E 5 oder E 6, Stufe 1). Die genaue Höhe hängt von der konkreten Stelle und den übertragenen Aufgaben ab.

Wichtig: Die Entgeltgruppe im öffentlichen Dienst richtet sich nicht nach der Ausbildung, sondern nach den tatsächlich übertragenen Tätigkeiten.

Wer sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, sollte daher nicht nur auf den Abschluss achten, sondern vor allem auf die konkrete Stellenausschreibung.

Einstiegsgehalt nach TVöD (E 5 und E 6)

Nach der Ausbildung erfolgt der Einstieg häufig in den Entgeltgruppen E 5 oder E 6. Mehr zur genauen Zuordnung finden Sie unter Eingruppierung im öffentlichen Dienst.

Ein Einstieg in E 6 ist häufig bei etwas anspruchsvolleren Tätigkeiten üblich, etwa in der Sachbearbeitung mit eigenständigen Entscheidungen.

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Zusätzlich zum monatlichen Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine jährliche Sonderzahlung (im Sprachgebrauch oft als Weihnachtsgeld bezeichnet). Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und beträgt im Bereich des TVöD einen festen prozentualen Anteil des monatlichen Entgelts, wodurch sich das jährliche Gesamteinkommen spürbar erhöht.

Einstieg in höheren Erfahrungsstufen (z. B. § 16 TVöD)

Nicht jeder Berufseinsteiger startet automatisch in Stufe 1. Wer bereits über einschlägige berufliche Vorerfahrungen aus früheren Tätigkeiten oder aus Beschäftigungen in anderen Bereichen verfügt, kann unter den Voraussetzungen des § 16 TVöD direkt in einer höheren Erfahrungsstufe (zum Beispiel Stufe 2 oder 3) eingruppiert werden. Dies sollte bereits im Bewerbungsverfahren oder bei Vertragsverhandlungen aktiv angesprochen und nachgewiesen werden.

Entgelttabellen Verwaltungsfachangestellte

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Einstieg in der Praxis: Einarbeitung und Aufgabenübertragung

In der Praxis erfolgt der Berufseinstieg häufig schrittweise. Gerade nach der Ausbildung werden neue Beschäftigte zunächst eingearbeitet und übernehmen nicht sofort alle Aufgaben einer Stelle vollständig.

Praxis: Während der Einarbeitung werden häufig zunächst einfachere Tätigkeiten übertragen. Dies kann dazu führen, dass anfangs eine niedrigere Eingruppierung erfolgt oder die volle Entgeltgruppe noch nicht erreicht wird.

Erst mit wachsender Verantwortung und vollständiger Aufgabenübertragung kommt eine höhere Eingruppierung in Betracht.

Das bedeutet: Das Einstiegsgehalt kann sich im Verlauf der ersten Monate oder Jahre verändern, wenn sich der Aufgabenbereich erweitert.

Welche Entgeltgruppe ist nach der Ausbildung üblich?

Nach der Ausbildung werden Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst meist in die Entgeltgruppen E 5 oder E 6 eingruppiert. Die konkrete Zuordnung hängt von den übertragenen Aufgaben ab.

Bei entsprechend anspruchsvollen Tätigkeiten ist bereits zum Einstieg auch eine höhere Eingruppierung möglich, etwa in E 7 oder E 8. Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Aufgaben dauerhaft übertragen werden.

Unterschiede zwischen TVöD und TV-L

Das Einstiegsgehalt kann sich je nach Tarifvertrag unterscheiden:

Die Tabellenwerte im TV-L liegen häufig leicht unter denen des TVöD. Daher kann das Einstiegsgehalt bei Landesbehörden etwas geringer ausfallen.

Netto-Gehalt zum Berufseinstieg

Das tatsächliche Netto-Gehalt hängt von Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung ab.

Hinweis: Nettoangaben sind nur Richtwerte und können je nach individueller Situation deutlich abweichen.

Hier können Sie Ihr Netto selbst berechnen: TVöD / TV-L Gehaltstabellen Netto

Wie entwickelt sich das Gehalt nach der Ausbildung?

Im öffentlichen Dienst steigt das Gehalt automatisch durch sogenannte Erfahrungsstufen.

Zusätzlich sind durch höherwertige Tätigkeiten auch Aufstiege in höhere Entgeltgruppen möglich. Ein zentraler und sehr wirkungsvoller Karriereweg für Verwaltungsfachangestellte ist dabei der Verwaltungslehrgang II (Angestelltenlehrgang II). Durch diese Weiterbildung qualifizieren sich Beschäftigte für Aufgaben in der gehobenen Sachbearbeitung, die regelmäßig in den Entgeltgruppen E 9a bis E 11 bewertet sind und damit deutlich höhere Gehaltsstufen eröffnen.

Zusammenfassung: Das Einstiegsgehalt liegt meist in E 5 oder E 6. Mit zunehmender Verantwortung, Fortbildungen wie dem Verwaltungslehrgang II und anspruchsvollen Aufgaben können deutlich höhere Entgeltgruppen erreicht werden.

Welche Faktoren beeinflussen das Einstiegsgehalt konkret?

Das Einstiegsgehalt im öffentlichen Dienst ergibt sich nicht pauschal, sondern aus mehreren zusammenwirkenden Faktoren. Zentral ist dabei die tarifliche Bewertung der Stelle, die festlegt, welche Entgeltgruppe zur Anwendung kommt.

Darüber hinaus spielt die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit eine wichtige Rolle. Stellen mit eigenständiger Sachbearbeitung, Entscheidungsspielräumen oder besonderer Verantwortung werden in der Regel höher bewertet als reine Routinetätigkeiten.

Unterschiede ergeben sich außerdem je nach Arbeitgeber. Während bei Kommunen und beim Bund der TVöD gilt, finden im Landesdienst die Regelungen des TV-L Anwendung, deren Tabellenwerte häufig etwas niedriger sind.

Auch organisatorische Aspekte können eine Rolle spielen, etwa die Größe der Behörde oder die interne Aufgabenverteilung. In größeren Verwaltungen sind Tätigkeiten oft stärker spezialisiert, während kleinere Behörden teilweise breitere Aufgabenbereiche übertragen.

Weitere Details zur Gehaltsstruktur und zu Karrierechancen finden Sie hier: Gehalt as Verwaltungsfachangestellte/r

Häufige Fragen (FAQ) zum Einstiegsgehalt

Wie viel verdient man nach der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r?

Oftmals etwa 3.124 € bis 3.240 € brutto monatlich im TVöD (E 5 oder E 6, Stufe 1 - Stand 2026).

Welche Entgeltgruppe bekommt man nach der Ausbildung?

Meist E 5 oder E 6, abhängig von den übertragenen Aufgaben und der Entgeltordnung.

Kann man direkt in einer höheren Erfahrungsstufe einsteigen?

Ja, bei einschlägigen Vorerfahrungen kann nach § 16 TVöD eine Einstufung direkt in Stufe 2 oder höher erfolgen.

Welche Gehaltschancen bietet der Verwaltungslehrgang II?

Der Verwaltungslehrgang II qualifiziert für die gehobene Sachbearbeitung und eröffnet den Aufstieg in die Entgeltgruppen E 9a bis E 11.

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