Einstiegsgehalt als Verwaltungsfachangestellte/r
Wie viel verdient man nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst?
Das Einstiegsgehalt als Verwaltungsfachangestellte/r im öffentlichen Dienst liegt in der Regel zwischen etwa 3.100 € und 3.200 € brutto monatlich (TVöD, E 5 oder E 6, Stufe 1). Die genaue Höhe hängt von der konkreten Stelle und den übertragenen Aufgaben ab.
Wer sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, sollte daher nicht nur auf den Abschluss achten, sondern vor allem auf die konkrete Stellenausschreibung.
Einstiegsgehalt nach TVöD (E 5 und E 6)
Nach der Ausbildung erfolgt der Einstieg häufig in den Entgeltgruppen E 5 oder E 6. Mehr zur genauen Zuordnung finden Sie unter Eingruppierung im öffentlichen Dienst.
- E 5, Stufe 1: ca. 3.100 € brutto monatlich
- E 6, Stufe 1: ca. 3.200 € brutto monatlich
Ein Einstieg in E 6 ist häufig bei etwas anspruchsvolleren Tätigkeiten üblich, etwa in der Sachbearbeitung mit eigenständigen Entscheidungen.
Einstieg in der Praxis: Einarbeitung und Aufgabenübertragung
In der Praxis erfolgt der Berufseinstieg häufig schrittweise. Gerade nach der Ausbildung werden neue Beschäftigte zunächst eingearbeitet und übernehmen nicht sofort alle Aufgaben einer Stelle vollständig.
Das bedeutet: Das Einstiegsgehalt kann sich im Verlauf der ersten Monate oder Jahre verändern, wenn sich der Aufgabenbereich erweitert.
Welche Entgeltgruppe ist nach der Ausbildung üblich?
Nach der Ausbildung werden Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst meist in die Entgeltgruppen E 5 oder E 6 eingruppiert. Die konkrete Zuordnung hängt von den übertragenen Aufgaben ab.
Bei entsprechend anspruchsvollen Tätigkeiten ist bereits zum Einstieg auch eine höhere Eingruppierung möglich, etwa in E 7 oder E 8. Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Aufgaben dauerhaft übertragen werden.
Unterschiede zwischen TVöD und TV-L
Das Einstiegsgehalt kann sich je nach Tarifvertrag unterscheiden:
Die Tabellenwerte im TV-L liegen häufig leicht unter denen des TVöD. Daher kann das Einstiegsgehalt bei Landesbehörden etwas geringer ausfallen.
Netto-Gehalt zum Berufseinstieg
Das tatsächliche Netto-Gehalt hängt von Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung ab.
- ca. 1.900 € – 2.200 € netto monatlich
Hier können Sie Ihr Netto selbst berechnen: TVöD / TV-L Gehaltstabellen Netto
Wie entwickelt sich das Gehalt nach der Ausbildung?
Im öffentlichen Dienst steigt das Gehalt automatisch durch sogenannte Erfahrungsstufen.
- Start: Stufe 1
- nach 1 Jahr: Stufe 2
- nach 3 Jahren: Stufe 3
Zusätzlich sind durch höherwertige Tätigkeiten auch Aufstiege in höhere Entgeltgruppen möglich. Eine wichtige Fortbildung für den Aufstieg ist der Verwaltungslehrgang II.
Welche Faktoren beeinflussen das Einstiegsgehalt konkret?
Das Einstiegsgehalt im öffentlichen Dienst ergibt sich nicht pauschal, sondern aus mehreren zusammenwirkenden Faktoren. Zentral ist dabei die tarifliche Bewertung der Stelle, die festlegt, welche Entgeltgruppe zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus spielt die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit eine wichtige Rolle. Stellen mit eigenständiger Sachbearbeitung, Entscheidungsspielräumen oder besonderer Verantwortung werden in der Regel höher bewertet als reine Routinetätigkeiten.
Unterschiede ergeben sich außerdem je nach Arbeitgeber. Während bei Kommunen und beim Bund der TVöD gilt, finden im Landesdienst die Regelungen des TV-L Anwendung, deren Tabellenwerte häufig etwas niedriger sind.
Auch organisatorische Aspekte können eine Rolle spielen, etwa die Größe der Behörde oder die interne Aufgabenverteilung. In größeren Verwaltungen sind Tätigkeiten oft stärker spezialisiert, während kleinere Behörden teilweise breitere Aufgabenbereiche übertragen.
Weitere Details zur Gehaltsstruktur und zu Karrierechancen finden Sie hier: Gehalt als Verwaltungsfachangestellte/r
Häufige Fragen zum Einstiegsgehalt
Wie viel verdient man nach der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r?
Oftmals etwa 3.100 € bis 3.200 € brutto monatlich im TVöD (E 5 oder E 6, Stufe 1 - Stand 2026).
Welche Entgeltgruppe bekommt man nach der Ausbildung?
Meist E 5 oder E 6, abhängig von den übertragenen Aufgaben.
Kann man direkt höher eingruppiert werden?
Ja, bei entsprechend anspruchsvollen Tätigkeiten sind auch höhere Entgeltgruppen möglich.
Ist das Gehalt im TV-L niedriger?
In vielen Fällen ja, da die Tabellenwerte leicht unter dem TVöD liegen.
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