Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von smokie12, 06.06.2011 09:07, Forum Arbeitnehmer

Hallo, keine Angst, genau dafür ist die Probezeit bestimmt. AG und AN können jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen. Selbstverständlich muss Du keine Regressforderungen fürchten. Gruß smokie

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geschrieben von Gast, 05.06.2011 11:17, Forum TVöD

(26.05.2011, 00:49)Gast schrieb:   (26.02.2011, 14:00)Katharina schrieb:  EG 6 ist die Gruppe, in der Politessen meines Wissens eingruppiert sind. Das bedeutet dann also ca. 1600,- € netto je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Wo ist diese Eingruppierung E 6, bei uns ab E 5.

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geschrieben von Bianga, 04.06.2011 11:27, Forum TVöD

Hab mich jetzt nochmal ein bisschen eingelesen. Also, dass die Anlage 1 A zum BAT bei der Eingruppierung weiterzählt ist soweit klar. Somit EG 9. Aber wie ist es mit der Anlage 3 zu § 25 BAT? Der dürfte ja nicht mehr zählen, hat ja nichts mit der Anlage 1 A zu tun, oder? Somit fällt die Prüfungserfo...

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geschrieben von Gast, 03.06.2011 21:47, Forum Verwaltungsfachangestellte

Okay, Danke!! Aber sagt mal, wie lange müssen wir noch ungefähr auf die Ergebisse warten??

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geschrieben von Bianga, 03.06.2011 18:59, Forum TVöD

Danke für die schnelle Antwort! Die Stelle muss normalerweise von den Voraussetzungen nach 9 (früher V b) bewertet werden. (ist in der Anlage 1a zum Bat, die ja noch zählt so festgelegt!) Wobei ich das den Vorgesetzten noch belegen muss, aber auch kann. Aber das mit dem "eh" fehlendem AL 2 hatten Si...

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geschrieben von Katharina, 03.06.2011 15:33, Forum TVöD

Man wird immer so eingruppiert wie die Stelle bewertet ist. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, daß er die Stelle ausführen kann ohne die persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen, muß er ihn auch entsprechend bezahlen.

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geschrieben von Bianga, 03.06.2011 12:51, Forum TVöD

Also angenommen der Kassenverwalter ist "Leiter der Vollstreckungsstelle" dann müsste er also lt. Anlage zum früheren BAT nach V B, also nach EG 9 eingruppiert werden. Was ist allerdings wenn er diese Tätigkeit zwar seit einigen Jahren ausführt, aber keinen AL II gemacht hat, also kein Verwaltungsbe...

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geschrieben von Gast, 03.06.2011 12:41, Forum Fortbildung

Ich fang in NRW im September an. 2 mal die Woche. Dauer bis Ende September. Prüfung Oktober und Dezember 2013

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geschrieben von korinne, 02.06.2011 22:04, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit bei einer Stadt und mir gefällt die Arbeit überhaupt nicht. Ich habe erst vor einem Monat angefangen. Ich habe zwar ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber meiner Chefin - sie ist sehr nett - sie mit der Arbeit allein zu lassen. Aber ...

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geschrieben von Katharina, 02.06.2011 00:49, Forum Kommunalbeamte

Unterhalt ist vorrangig. So lange ein Unterhaltspflichtiger da ist, ist der erstmal dran bevor der Steuerzahler zahlt. Deswegen sage ich ja, ab zum Anwalt und den Unterhalt prüfen lassen.

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