Neue Fragen und Antworten
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Hallo zusammen, ich muss eine Stellenbeschreibung fertigen. Mein Aufgabengebiet umfaßt in erster Linie Veranlagung zu Kanalanschlussbeiträgen einschließlich Klageverfahren Veranlagung zu Kanalanschlusskosten einschließlich Klageverfahren Anschluss- und Benutzungszwang (Anordnung, Durchsetzung, Befre...
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Hallo an Alle, sicherlich gibt es einige Dinge die unter das Persönlichkeitsrecht fallen. Im Personalrat werden natürlich auch spezielle Problematiken einzelner Beschäftigter angesprochen. Diese dürfen nicht nach Außen. Vielleicht sollte man sich im Gremium überlegen, ob nicht einer die Öffentlichke...
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Hallo martina, gibt es vielleicht bei Euch eine Dienstvereinbarung zum Thema IT-Nutzung? Diese müsste auch berücksichtigt werden. Wir haben zum Beispiel eine eigene Dienstvereinbarung dazu abgeschlossen und dazu einen Paragraphen für private Nutzung eingebracht. Frage da nochmal nach. Gruß Mumie
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Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde gleich mal inder nächsten Sitzung den Anstoss geben, in Gespräche mit unserer Leitung zu gehen. Gruß Mumie
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Das sehe ich auch so. Die Dienststelle hat ihren Anspruch auf Rückzahlung mit der Anzeige, dass Du zuviel Vergütung bekommen hast, erklärt. Einer konkreten Bezifferung der Rückzahlung bedarf es dazu nicht. Steffi
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wenn Du an diesen Virus erkranken solltest, erfährt es der Arbeitgeber durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt leitet ggf die entsprechenden Isolierungsmaßnahmen ein und von dort bek. du die bescheinigung für den Arbeitgeber (zumindest ist es hier so).
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Man hört ja viel davon, welche Veranstaltungen von den Gesundheitsämtern oder Ordnungsämtern abgesagt werden müssen, wenn die Schweinegrippe zu einer gefährlicheren Krankheit mutieren sollte: Sportveranstaltungen (z.B. Fußballspiele), Messen, Parties, Konzerte, Feste, Märkte, u.v.m. Beispiel: http:/...
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Gerne! Hier die Infos zum Ablauf. Ich habe seit April 2002 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit Juni 2006 bin ich, mit meinem Einverständnis, befristet umgesetzt worden auf die jetzige Stelle. D. h. mein Arbeitsplatz ist nicht gefährdet, nur die Aufgaben. Befristete Umsetzung hieß für mich, wenn...
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Hallo Viadma, würdest Du mir bitte zunächst mitteilen, - wann DU die befristete Stelle angetreten hast - wann DU den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast bzw. wann hat der Arbeitgeber diesen Vertrag unterschriben (Datum !!!) Gruß Fortuna 95
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Hallo Helga, mit der Mitteilung, dass DU "überbezahlt" worden bist, beginnt die Ausschlussfrist. Gruß Fortuna95
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