Disziplinarmaßnahme wegen privater Internet-Nutzung: Beteiligung des Personalrat ?
#1

Hallo,

mir wurde vom Chef mitgeteilt, dass gegen mich ein Diszi eingeleitet werden soll, da ich am Arbeitsplatz privat im Internet gesurft haben soll (Was ich nicht bestätigen kann: bei focus.de, komba.de, etc. lässt sich doch wohl ein dienstlicher Bezug erkennen.)

Der Personalrat wurde zu diesem Gespräch nicht hinzugezogen. Der PR meint auch, bei Disziplinarmaßnahmen auch keine Beteiligungsrechte zu haben. Ist dies richtig ? Hat er nicht wenigstens Beteiligungsrechte und hätte zu dem Gespräch hinzugezogen werden müssen ? Bundesland: NRW

(Anonymisierte Wiedergabe einer mail an Kommunalforum.de)
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#2

Hallo
014014

Ein wenig verspätet, aber ich bin neu hier.

Meine Antwort gilt auch für die Zukunft!!!

Über Diszi werden normalerweise (in Berlin) sämtliche Personalvertretungsorgane informiert. FrVertr., SchwbhVertr. und PR.

1. Vor einem Gespräch, aus dem disziplinarische Maßnahmen ergehen können, bist du über den Inhalt/Vorwurf zu informieren!
2. Der Personalrat muss in jedem Fall anwesend sein! GGf. auch die FrVertr. und SchwbhVertr.
3. Du hast das Recht, zusätzlich noch eine Person deines Vertrauens hinzu zu ziehen!
4. Auch ist ein Protokoll zu führen. Du bist zu belehren welche Rechte du hast!

Ist es zu einem dieser Voraussetzungen nicht gekommen, können die sich ihre Disz-Maßnahme an die Backe nageln! Eine kleine Klage beim ArbGericht, und deine Akte ist wieder sauber! Meist hilft hier auch schon der nicht beteiligte PR. Kommt natürlich darauf an, ob dieser PR sich mit seinem Dienststellenleiter anlegen will?

MkG Strabahner
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#3

Hallo martina,

gibt es vielleicht bei Euch eine Dienstvereinbarung zum Thema IT-Nutzung? Diese müsste auch berücksichtigt werden. Wir haben zum Beispiel eine eigene Dienstvereinbarung dazu abgeschlossen und dazu einen Paragraphen für private Nutzung eingebracht. Frage da nochmal nach.

Gruß
Mumie
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#4

Über eine Disziplinarmaßnahme ist in NRW der PR nicht zu informieren.
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#5

Hallo Martina!

Wie ist man denn Dir auf die "Schliche" gekommen? Per Überwachung?
Wie soll denn die Disziplinamaßnahme aussehen? Abmahnung?
In Nds. kann man, wenn man das selber möchte, den PR darüber informieren lassen! § 75 Abs. 1 Nr. 2 NPersVG

LG
Auenlandbewohnerin
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#6

Hallo Auenlandbewohnerin,

ich haben nur eine Frage in das Forum gestellt, die mir per Mail gestellt wurde.

Viele Grüße
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