Ausschlussfrist TVÖD
#1

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Seit 2005 Übertragung höherwertiger Tätigkeit aufgrund Versetzung in die ARGE (Lohngruppe Vb - Tätigkeit IVb). Oktober 05 kommt ja der TVÖD. Vb und IVb verschmelzen zur 9 und es gibt Besitzstandszulagen, sonstige Zulagen, hier ne Zulage, dort ne Zulage usw... Ihr kennt das ja.

Im März 2008 wird aus heiterem Himmel plötzlich Geld einbehalten (nicht nur bei mir, bei sehr vielen Kollegen, die in die ARGE versetzt wurden), weil die Zulage lt. TVÖD ab Oktober 07 ersatzlos weggefallen sei (ist lt. Tarifvertrag auch korrekt). Es sei vorher niemandem aufgefallen. Informiert wurden wir aber darüber nicht, erst, nachdem das Geld schon einbehalten worden war, hat man eine Personalversammlung mit den betroffenen Kollegen gemacht.

Nun gut, jedenfalls ist bei mir jetzt die Oktober und Novemberüberzahlung schon einbehalten worden.
Mir stellt sich aber die Frage: WANN beginnt die Ausschlussfrist von 6 Monate zu laufen? Ich habe bisher nur Informationsschreiben erhalten, dass eine Rückrechnung ab Oktober erfolgt (Schreiben ist vom 18.3.08, ich habe es aber erst im April erhalten), ich wurde aufgefordert, wegen den Rückzahlungsmodalitäten was mitzuteilen, habe dann mitgeteilt, dass man mir doch erstmal sagen soll, um welche Summe es geht, dann wurde mir im Juni (oder Juli) ein Schreiben zugesandt, wo nur die Bruttobeträge drinstehen (ich muss ja wohl kaum auch die abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge erstatten, oder?) und das man sich bei mir melden wird und das wars. Heute bekomme ich eine E-Mail vom Personalbüro, dass man gemerkt hat, dass noch nichts weiter zurückgezahlt wurde und ich soll doch bitte erklären, welchen Rückzahlungsmodus ich mir vorstelle. Aber ich weiß ja immer noch nicht, wieviel ich zurückzahlen soll!

Konkrete Frage: Wie muss ein Arbeitgeber seinen Rückforderungsanspruch bekanntgeben? Wo greift die Ausschlussfrist? Schon mit der Anzeige "Sie wurden überzahlt" oder erst mit der Bezifferung? Muss der AG nicht in Netto beziffern?

Danke, Helga...
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#2

Hallo Helga,

mit der Mitteilung, dass DU "überbezahlt" worden bist, beginnt die Ausschlussfrist.

Gruß
Fortuna95
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#3

Das sehe ich auch so. Die Dienststelle hat ihren Anspruch auf Rückzahlung mit der Anzeige, dass Du zuviel Vergütung bekommen hast, erklärt. Einer konkreten Bezifferung der Rückzahlung bedarf es dazu nicht.
Steffi
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