Forderung falsch abgerechneter Stunden - Ausschlussfrist
#1

Hallo,
mein Arbeitgeber fordert jetzt schriftlich zuviel berechnete Stunden aus einer Quarantäne aus Januar 2021 zurück. Zum 28.2.2023 sind mir alle Überstunden ausbezahlt worden (insgesamt c. 200), da ich aus der Pflege in die Verwaltung gewechselt habe. Jetzt im Juli wurden mir die 50 Stunden in meiner Zeitabrechnung abgezogen, dies wurde mir dann auch eine Woche später schriftlich mitgeteilt. Hier gilt doch eindeutig die Ausschlussfrist nach Paragraph 37 TVöD?? Mein Arbeitsvertrag von 2001 verweist auf den jeweils geltenden Tarifvertrag...
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#2

Hm, wahrscheinlich hast du Recht.

Strittig könnte allerdings sein, ob die Stunden tatsächlich im Januar 2021 bereits anerkannt wurden.

Ich frage mich auch, wann die Auszahlung der Überstunden fällig war.
Denn § 37 Abs. 1 Satz 1 stellt auf die Fälligkeit ab: "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden."

Wenn man auf das Datum der Auszahlung abstellt (28.02.2023), greift die Ausschlussfrist noch nicht.
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#3

Hinsichtlich der Zahlung im Februar ist die Ausschlussfrist noch nicht erreicht.
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